ANTRAG
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
- gemeinsam mit Bürgern, Mitarbeitern und Stadträten in einem geeigneten Beteiligungsverfahren bis zum 31. Dezember 2015 ein Konzept für die zukünftige Gestaltung und Nutzung der Gebäude der Stadtverwaltung zu entwickeln.
- dem Stadtrat bis zum 30. September 2015 einen konkreten Vorschlag für dieses Verfahren zum Beschluss vorzulegen.
- sicher zu stellen, dass die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens bei den Planungen zur Sanierung des Neuen Rathauses berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Stadt Dresden nutzt gegenwärtig unterschiedlichste Gebäude, die über das Stadtgebiet verstreut sind. Die Verteilung der Gebäude und der darin untergebrachten Mitarbeiter erfolgte bisher vor allem nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Gegenwärtig laufen die Planungen zur Sanierung des Neuen Rathaus. Auch dabei spielen strategische Überlegungen, die sich aus einem Gesamtkonzept für die Verwaltung ableiten, keine Rolle, da es ein solches Konzept bisher nicht gibt. Kriterien wie Bürger- und Mitarbeiterfreundlichkeit spielen darin allenfalls eine untergeordnete Rolle. So waren zum Beispiel in den vorgelegten Varianten zur Sanierung weder eine Kantine für die Mitarbeiter, noch Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung und damit zu Gesundheitsfürsorge vorgesehen. Die Planungen für einen neuen, zentralen Standort (Technisches Rathaus) wurden, nach Auskunft der Verwaltung im Jahr 2012, eingestellt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Planungen und Konzepte, die zuerst innerhalb der Verwaltung gemacht werden, in aller Regel nur noch schwierig grundlegend zu verändern sind. Es ist daher notwendig, die Wünsche und Bedürfnisse der künftigen Nutzer am Anfang des Prozesses einzubeziehen und damit auch das Verständnis und die Akzeptanz für das Projekt und die damit verbunden Kosten zu verbessern.