Dr. Peter Lames fragt nach der Finanzierung der weiteren Gestaltung der Busmannkapelle.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
einer mündlichen Information im Ausschuss Kultur habe ich entnommen, dass für den weiteren Ausbau und die weitere Gestaltung der Busmannkapelle zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000,00 Euro abgerufen werden können, wenn die Landeshauptstadt Dresden weitere 200.000,00 Euro kofinanziert. Derzeit sollen Gespräche mit dem Freistaat geführt werden, um den städtischen Finanzierungsanteil zu senken durch Beteiligung des Freistaates. Eine Stadtratsbefassung sei nicht vorgesehen.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
- Habe ich die Information in ihren Grundzügen richtig verstanden? Wenn nein, wie ist der Sachstand wirklich?
- Aus welcher Haushaltsposition würde der städtische Anteil von bis zu 200.000,00 Euro bestritten werden können?
- Lag die Komplementärfinanzierung bereits dem Haushaltsentwurf der Oberbürgermeisterin zu Grunde, der im September 2014 im Stadtrat vorgelegt wurde? Wenn nein: Welche anderen Haushaltsansätze sind ebenfalls so ausgestaltet, dass bereits im März 2015 über Mehrausgaben im sechsstelligen Bereich ohne Befassung des Stadtrats nachgedacht werden kann?
- Wäre die Bereitstellung von Komplementärmitteln ohne Befassung des Stadtrates mit der Beschlusslage des Stadtrates zu Verwendung von Haushaltsmitteln im Falle von Mehreinnahmen oder Minderausgaben vereinbar?
- Wie ist der Sachstand bei der inhaltlichen Konzeption der Nutzung der Busmannkapelle? Wird es hier zu einer erneuten Befassung des Stadtrates kommen?
Dr. Peter Lames