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Einhaltung des Schulnetzplanes (SNP): Schulbeginn Gymnasium Prohlis 2016/2017, Einhaltung aller festgelegten Anzahlen an Zügen an Gymnasien laut SNP, Vitzthum-Gymnasium Dresden: 4 Züge bis zur Umsetzung der baulichen Erweiterung

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. die Einhaltung des Dresdner Schulnetzplanes sicherzustellen.
  2. sich insbesondere für die Einhaltung der im Schulnetzplan festgelegten Zügigkeiten an allen Dresdner Gymnasien einzusetzen.
  3. entsprechend dem Schulnetzplan 2012 (Evaluation 2014) die Einrichtung des Gymnasiums Prohlis zum Schuljahr 2016/2017 zu veranlassen und dem Ausschuss für Bildung sowie dem Ortsbeirat Prohlis quartalsweise über Arbeitsstand, Zeitplan, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Elterninformation sowie zur Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur zu berichten.
  4. die 4-Zügigkeit des Vitzthum-Gymnasiums Dresden ab dem Schuljahr 2016/2017 für alle neuen zu bildenden 5. Klassen bis zur Beendigung aller Baumaßnahmen (Erweiterungsbau und Umbauten im Schulgebäude) unabhängig etwaiger Gesamtkapazitätsabdeckungen in der Landeshauptstadt zu gewährleisten.
  5. sicherzustellen, dass bei einer beabsichtigten Veränderung der Festlegungen der Schulnetzplanung 2012 bzw. der Evaluierung 2014 ff. der Stadtrat sowie die betroffenen Schulen (Schulkonferenzen) bis spätestens März des laufenden Jahres einbezogen werden.

 

Begründung:

Der Dresdner Schulnetzplan 2012 wurde vom Dresdner Stadtrat beschlossen. Dazu im  Genehmigungsbescheid des  Sächsische Staatsministeriums für Kultus (SMK): „Zudem wurde erstmals ein Schulnetzplan mit einer umfassenden langfristigen Zielplanung vorgelegt, die beispielgebend für alle Schulnetzplanungsträger im Freistaat Sachsen ist.“ (Genehmigungsbescheid, S. 2).  Dazu § 23a (5) Schulgesetz: „Beschlüsse des Schulträgers und Entscheidungen des Staatsministeriums für Kultus nach §  24 erfolgen auf der Grundlage eines genehmigten Schulnetzplanes.“

Trotzdem wird die Umsetzung des Schulnetzplanes von Schulträgerseite nicht unterstützt, sondern verhindert.

Das Argument, die im Schulnetzplan vorgesehene Eröffnung des Gymnasiums Prohlis sei auf Grund der geringen Anmeldezahlen nicht umsetzbar, ist aus folgendem Grund nicht schlüssig:

Eine Anfrage (AF0454/15) an das Schulverwaltungsamt hat ergeben, dass sich zum Schuljahr 2015/2016 nur 10 Kinder mit Priorität 1 am Gymnasium Prohlis angemeldet haben. Im Schuljahr 2014/2015 hatten sich jedoch am neuen Gymnasium Süd-West auch nur 15 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Auf Grund von Umlenkungen startete dieses Gymnasium mit einer Schülerzahl von 76 Schülerinnen und Schülern zum Schuljahr 2014/2015. Ähnlich verlief der Start des Gymnasiums Bürgerwiese. Die sowieso notwendigen Umlenkungen an Dresdner Gymnasien könnten entsprechend für den Beginn des Gymnasiums Prohlis als Unterstützungsinstrument für den Aufbau des Schulstandortes genutzt werden.

Aus baulicher Sicht ist das Gymnasium Prohlis funktionsfähig. Weitere Sanierungen sind im städtischen Haushalt eingeplant und werden beginnend im Sommer 2015 umgesetzt. So wird noch in diesem Sommer die Sanierung der Schulsanitäranlagen weitergehen. Im Februar 2016 wird die 89. Grundschule ausziehen. Die VOF-Verfahren zur weiteren Sanierung des Gymnasiums laufen bereits.

Die Eröffnung des Gymnasiums Prohlis ist die Grundlage für die Einhaltung der im Schulnetzplan festgelegten Anzahl an Klassenzügen an den Dresdner Gymnasien. Sie verhindert die Überlastung anderer Standorte. Eine stabile und sichere Auslastung fördert die pädagogische Umsetzung der Lernziele bzw. auch eine Grundstabilität in Bezug auf den Personaleinsatz.

Einer der betroffenen Standorte ist das Vitzthum-Gymnasium. Laut Schulnetzplan sollte erst nach der Erweiterung die Fünfzügigkeit umgesetzt werden: „Die Erhöhung der Zügigkeit findet nur bei entsprechender Erweiterung statt.“ (SNP 2012, Seite 133). Tatsächlich ist diese Erweiterung nicht erfolgt, die Erhöhung der Züge auf 5 ist trotzdem seit Jahren umgesetzt. Der Mangel an Räumen beeinträchtigt die Qualität des Bildungsangebotes und die Möglichkeit der Aufnahme von Integrationskindern an der Schule.

Auch an allen anderen Dresdner Gymnasien ist die Zügigkeit einzuhalten, da es in jedem Fall Gründe für die Festlegung der Anzahl an Zügen in der jeweiligen Schule gibt. Beispiel Marie-Curie-Gymnasium: „Die Kapazität für das Marie-Curie-Gymnasium wird grundsätzlich auf 4 Züge begrenzt.“ (SNP 2012, Seite 14). Entsprechend wurde der Umbau des Gymnasiums durchgeführt.

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich vorgenommen, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kontinuierlich vorwärts zu bringen. Dort steht „… Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“ (UN-BRK, S. 37).

Es widerspricht dem Ziel der Integration, wenn pro Jahrgangsstufe nur eine Integrationsklasse gebildet wird, weil die anderen Klassen der Jahrgangsstufe bis auf 28 Kinder aufgefüllt werden. Dies ist für das kommende Schuljahr so vorgesehen. Integrationsklassen müssen nach Bedarf erstellt werden können und integrative Schülerinnen und Schüler dürfen nicht ausschließlich in einer Klasse pro Jahrgang aufgenommen werden. Für die Dresdner Gymnasien sind daher Integration und Inklusion nur umsetzbar, wenn weitere Platzkapazitäten geschaffen werden. Die Gründung des Gymnasium Prohlis birgt zudem die Möglichkeit, die gymnasialen Lernbedingungen stadtweit zu verbessern.

Der Schulnetzplan wurde nach intensiver Beratung fachlich fundiert, 2012 unter Beteiligung verschiedenster Gremien beschlossen, 2014 evaluiert und letztendlich in der vorliegenden Form von der obersten Schulaufsichtsbehörde genehmigt. Maßgebliche Veränderungen oder abweichende Entscheidungen sind daher zwingend dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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