ANTRAG – Interfraktionell:
Die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion bestehen auf die Einrichtung und Besetzung einer Ombudsstelle beim Jobcenter, das für leistungsbeziehende erreichbar ist.
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Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Bereich des Jobcenters Dresden eine Ombudsstelle einzurichten, die mit 1,5 VZÄ ausgestattet ist. Diese soll 30 Stunden wöchentlich als Anlaufstelle für Leistungsberechtigte im Bereich SGB II fungieren.
Aufgaben der Ombudsstelle
- Vermittlung und Entgegennahme von Anliegen
- Unbürokratische Vermittlung in Streitfällen zwischen betroffenen Personen und dem Jobcenter.
- Entgegennahme von Anregungen, Kritik und Beschwerden.
- Dokumentation häufig auftretender Probleme und Anregung von Änderungen.
- Ziele und Aufgaben
- Optimierung der bürgerfreundlichen Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II.
- Mittlerfunktion bei Konflikten und Notfällen.
- Krisenmanagement bei Konflikten bezüglich Leistungsgewährung und Integrationssachverhalten.
- Intervention in existenzgefährdenden Situationen.
- Mediation bei Konflikten zwischen Integrationsfachkraft und Bürger.
Zusammenarbeit und Datenschutz
- Die Ombudsstelle arbeitet eng mit dem Kundenreaktionsmanagement und der Geschäftsführung des Jobcenters zusammen. Datenschutzrechtliche Voraussetzungen sind zu schaffen, damit die Ombudsstelle Zugriff auf relevante Daten der Betroffenen erhält.
Unabhängigkeit der Ombudsstelle
- Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden. Ihre Arbeit ersetzt keine Rechtsmittel, die den Betroffenen im Rahmen des SGB II zur Verfügung stehen. Ziel ist es, potenzielle Klagen vor dem Sozialgericht zu vermeiden, indem Sachverhalte gemeinsam mit Antragstellern geklärt werden.
Interventionsmaßnahmen
Wenn Betroffene die Sachlage fehlerhaft einschätzen oder das Jobcenter Ermessensspielräume unzureichend wahrnimmt, kann dies zu fehlerhaftem Verwaltungshandeln führen. Die Ombudsstelle soll alle relevanten Sachverhalte ermitteln und übermitteln, um eine Verwaltungsentscheidung herbeizuführen. Widersprüche oder Klagewege werden in diesen Fällen überflüssig. Bei Verwaltungshandeln, das das Existenzminimum unterschreitet, kann die Ombudsstelle zur Problemlösung beitragen.
Unterstützung durch die Stadt
- Die Landeshauptstadt Dresden soll in der Trägerversammlung des Jobcenters bewirken, dass die Ombudsstelle vertraglich die notwendige Unterstützung erhält. Entsprechende organisatorische und räumliche Voraussetzungen sind innerhalb des Jobcenters zu schaffen.
Berichtspflicht
- Einmal jährlich ist der Ausschuss für Soziales und Wohnen über die Arbeit der Ombudsstelle zu informieren. Der Bericht soll häufige Probleme und Konflikte darstellen.
Begründung
Trotz einer sinkenden Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und Anspruchsberechtigten gemäß SGB II war die Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters 2014 mit über 6500 immer noch hoch. Auch die Anzahl der Klagen vor dem Dresdner Sozialgericht bleibt mit 7581 Verfahren auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
Unzureichende interne Maßnahmen
Interne Maßnahmen des Jobcenters haben signifikant nichts an der Situation geändert. Die Abläufe lassen eine unbürokratische Konfliktlösung kaum zu, und die Erreichbarkeit des Jobcenters ist für Betroffene schwierig. Die Komplexität der Gesetzgebung führt zu restriktiven Auslegungen der Ermessensspielräume, was oft in Rechtsstreitigkeiten mündet.
Misstrauen der Betroffenen
Das Misstrauen der Betroffenen gegenüber den Mitarbeitern des Jobcenters führt dazu, dass deren Aussagen oft nicht geglaubt werden. Dies verursacht hohe Kosten für den Freistaat in Form von Prozesskostenhilfe und belastet das Rechtswesen. Die Unzufriedenheit der Leistungsempfänger bleibt hoch.
Beitrag der Ombudsstelle
Eine Ombudsstelle könnte zur Entspannung der Situation beitragen, insbesondere durch ihre Unabhängigkeit. Sie versteht sich als Konfliktlösungseinrichtung, die eng mit Beratungsstellen freier Träger zusammenarbeitet. Zudem sammelt sie wiederkehrende Probleme, um gesetzliche Rahmenbedingungen zu beeinflussen. Die Ombudsstelle soll die Arbeit der vorhandenen Gremien des Jobcenters unterstützen und die kommunalpolitische Verantwortung im SGB II-Bereich stärken. Sie trägt auch zur Verbesserung der Reputation der Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden bei.