Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beim Jobcenter Dresden

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

im Bereich des Jobcenters Dresden eine Ombudsstelle einzurichten, die personell mit 1,5 VZÄ auszustatten ist, so dass sie 30 Stunden wöchentlich als Anlaufstelle für Leistungsberechtigte im Bereich SGB II fungieren kann.

1. Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere

  • in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter vermitteln.
  • Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Kundinnen und Kunden entgegennehmen.
  • häufig auftretende Probleme und Konflikte dokumentieren und Änderungen anregen.

2. Ziele und Aufgaben der Ombudsstelle

  • Optimierung der Qualität bürgerfreundlicher Verwaltung im Sinne des Auftrages nach § 1 Abs.1 und Abs. 2 SGB II
  • Mittlerfunktion zwischen leistungsberechtigtem Bürger und Jobcenter Dresden bei Konflikt- und Notfallsituationen des Bürgers
  • Krisenmanagement bei Vorsprache des Bürgers in Konflikt- und Notfallsituationen (bezüglich Leistungsgewährung und Integrationssachverhalte)
  • Intervention bei existenzgefährdeten Situationen in der Versorgung mit Grundsicherungsleistungen
  • Mediation bei Konflikten zwischen Integrationsfachkraft und leistungsberechtigtem Bürger, z. B. bei Befangenheitsbedenken oder unüberbrückbaren Differenzen

3. Die Ombudsstelle arbeitet eng mit dem Kundenreaktionsmanagement und der Geschäftsführung des Jobcenters zusammen. Es sind die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit – bei Einverständnis der ratsuchenden Personen – die Ombudsstelle Zugriff auf alle relevanten Daten des Betroffenen erhält.

4. Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Arbeit der Ombudsstelle ersetzt keine Rechtsmittel, die den Betroffenen im Rahmen der Vorschriften des SGB II zur Verfügung stehen. Die Arbeit der Ombudsstelle hat das Ziel, potenzielle Klagen vor dem Sozialgericht zu vermeiden, wann immer Sachverhalte gemeinsam mit dem Antragsteller mit Unterstützung einer dritten Stelle (Ombud) aufklärbar sind. Wenn Betroffene die Sachlage fehlerhaft einschätzen und seitens des Jobcenters Ermessensspielräume oder Rechtslagen unzureichend wahrgenommen werden, kann dies zu einem fehlerhaften Verwaltungshandeln führen. Im Rahmen der Mittlerfunktion der Ombudsstelle sollen alle leistungs- und entscheidungsrelevanten Sachverhalte, die der Antragsteller außerstande ist zu erfassen und mitzuteilen, in einer Interventionsmaßahme ermittelt und übermittelt werden. Ziel ist es, den Sachverhalt aufzuklären und eine Verwaltungsentscheidung herbeizuführen. Widersprüche oder der Klageweg werden in diesen Fällen überflüssig. In den Fällen, in denen Verwaltungshandeln zum Unterschreiten des Existenzminimums führt, kann die Ombudsstelle einen Beitrag zur Problemlösung leisten.

5. Die Landeshauptstadt Dresden soll in der Trägerversammlung des Jobcenters Dresden bewirken, dass diese Ombudsstelle auf vertraglicher Grundlage die notwendige Unterstützung des Jobcenters erhält und entsprechende organisatorische und räumliche Voraussetzungen innerhalb des Jobcenters geschaffen werden.

6. Einmal jährlich ist der Ausschuss für Soziales und Wohnen durch eine Informationsvorlage über die Arbeit der Ombudsstelle zu unterrichten. Im Bericht sind insbesondere häufig aufgetretene Probleme und Konflikte darzustellen.

Begründung:

Trotz einer sinkenden Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und Anspruchsberechtigten gemäß SGB II war die Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters mit über 6500 im Jahr 2014 immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Ein ähnliches Bild ergibt die Anzahl der Klagen vor dem Dresdner Sozialgericht. Zwar ist die Gesamtzahl leicht rückläufig (was kausal mit der Entwicklung eines sogenannten schlüssigen Konzeptes für die Berechnung der Unterbringungskosten zusammenhängt), aber mit 7581 der ca 14.000 Verfahren immer noch auf einem sehr hohen und auch im Bundesvergleich überdurchschnittlichen Niveau.

An diesem Umstand vermochten die internen Maßnahmen des Jobcenters zum Konfliktmanagement signifikant nichts zu ändern. Die internen Abläufe des Jobcenters lassen ferner eine unbürokratische Konfliktlösung kaum zu, zumal eine direkte Erreichbarkeit des Jobcenters durch die Betroffenen kaum möglich ist. Die Komplexität der Gesetzgebung und der ergänzenden Verordnungen führt nicht nur bei Mitarbeitern des Jobcenters zu einer eher restriktiven Auslegung der Ermessensspielräume, die dann in vielen Fällen in einen Rechtsstreit münden, in dem die Betroffenen über einen langen Zeitraum ihre Ansprüche gerichtlich gelten machen müssen. Die Komplexität der Rahmenbedingungen und das vorhandene Misstrauen der Betroffenen gegenüber den Mitarbeitern des Jobcenters führt ferner dazu, dass den Aussagen der „Verwaltung“ kein Glauben geschenkt wird. Neben den enormen Kosten, die vor allem durch den Freistaat in Form von Prozesskostenhilfe und auch den Unterhalt des Rechtswesens getragen werden müssen, ist die Unzufriedenheit der Leistungsempfänger auf einem nachhaltig hohen Niveau.

Eine Ombudsstelle könnte einen wesentlichen Beitrag zur Entspannung der Situation leisten, vor allem durch die Unabhängigkeit der Einrichtung. Sie versteht sich dabei weniger als Beratungs-, sondern stärker als Konfliktlösungseinrichtung, die auch eng mit den Beratungsstellen freier Träger zusammenarbeitet.
Darüber hinaus sammelt sie auch wiederkehrende Problemstellungen, um auf die Fortschreibung bzw. Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen hinzuwirken. Die Ombudsstelle soll die Arbeit der vorhandenen Gremien des Jobcenters flankierend unterstützen und der kommunalpolitischen Verantwortung für den SGB II-Bereich besser Rechnung tragen. Sie trägt auch dazu bei, dass die Reputation der Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden verbessert wird.

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