Peter Bartels erkundigt sich bei der Stadtverwaltung über Details zum Wohnungsleerstand in Dresden sowie zu Mietpreissteigerungen bei Neu- und Weitervermietungen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
am Freitag, dem 19.Juni 2015, hat der Amtsleiter für Stadterneuerung Herr Szuggat bekanntgegeben, dass in Dresden 20.000 Wohnungen leer stehen, was einer Leerstandsquote von 6,8 % entspricht. Diese Aussage steht in einem krassen Gegensatz zu anderen Veröffentlichungen, die von der Stadt herausgegeben wurden und dem, was anderen Veröffentlichungen entnommen werden kann. Des Weiteren wurde von Herrn Szuggat die Höhe der Mieten im Bestand angegeben, aber keine Aussage zu Miethöhen neu errichteter Mietwohnungen und der Mieten bei Wiedervermietung getroffen.
Nun wird um Konkretisierung dieser Angaben gebeten.
Fragen:
- In welchen Stadtteilen befindet sich der Wohnungsleerstand?
- Hier sollte die Anzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungen und die Anzahl der leerstehenden Wohnungen angegeben werden.
- Wie viele dieser Wohnungen gelten als schwer vermietbar (z.B. Wohnung an einer sehr belebten Straße, Wohnungen aufgrund Ihrer Lage im Gebäude, Wohnungen aufgrund ihres baulichen Zustands).
- Wie viele dieser Wohnungen sind aufgrund Ihres Zustands nicht vermietbar (z.B. wegen baulicher Mängel oder weil das Gebäude eine Ruine ist).
- Bei welchen Vermietern ist welcher Wohnungsleerstand vorhanden (z.B. GAGFAH, Genossenschaften, Patrizia, Berlinhaus, private Vermieter usw.)?
- Angegeben werden sollte die Anzahl der Wohnungen, über die das jeweilige Wohnungsunternehmen verfügt und die Anzahl der leer stehenden Wohnungen sowie die Anzahl der Wohnungen, die aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht vermietbar sind.
- Zu welchen Mieten werden neu errichtete Mietwohnungen derzeit angeboten?
- Hier sollten, wie beim Mietspiegel üblich, die niedrigsten und die höchsten Mieten aufgeführt und der Durchschnittswert angegeben werden.
- Welche Erkenntnisse gibt es über die Höhe der Wiedervermietungsmieten, wenn eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters erneut vermietet wird (ohne dass Modernisierungsmaßnahmen ausgeführt wurden)?
- Hier ist anzugeben, um wie viel Prozent die Wiedervermietungsmieten im Durchschnitt über der jeweils ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es sind bekannte Höchstwerte anzugeben.
Anmerkung:
Sollten die Fragen nicht in der gewünschten Form beantwortet werden können, wird darum gebeten, die Fragen in geeigneter Weise nachvollziehbar zu beantworten.
Zur Beurteilung der derzeitigen Situation beim Wohnen ist die Kenntnis der Höhe der Wiedervermietungsmiete von besonderer Wichtigkeit, denn die von Herrn Szuggat angegebenen Bestandsmieten sind in einer Zeit entstanden, als der Wohnungsmarkt entspannt war, weil Vermieter untereinander in Konkurrenz standen. Die ortsübliche Miete wird daher erst nach langer Zeit das Niveau erreichen, das bei der Wiedervermietung einer frei gezogenen Wohnung heute erreicht werden kann. Daher wird um eine möglichst detaillierte Beantwortung der vierten Frage gebeten.