2005 wurde das Kleingartenentwicklungskonzept letztmalig präzisiert. Vor diesem Hintergrund hakt Hendrik Stalmann-Fischer, i. A. von Dorothee Marth, Vertreterin der Fraktion im Kleingartenbeirat, bei der Verwaltung nach, wie es um die Entwicklung und Finanzierung des Kleingartenwesens in Dresden steht.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
der Fraktion liegt die Informationsvorlage V0487/15 aus dem Geschäftsbereich Wirtschaft vor zur „Zweiten Änderung zur Kooperationsvereinbarung zur weiteren Entwicklung des Kleingartenwesens in der Landeshauptstadt Dresden“ (im folgenden KoopV). Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:
Fragen:
1. Wird die Fortschreibung des 1996 beschlossenen und 2005 präzisierten Kleingartenentwicklungskonzepts aktuell von der Verwaltung vorbereitet? |
a. Wenn nein, weshalb besteht aus Sicht der Verwaltung kein Fortschreibungsbedarf? |
b. Wenn ja, wie ist der aktuelle Arbeits- und Planungsstand? Wann wird das Fortschreibungskonzept den Gremien des Stadtrates vorgelegt? |
2. Gemäß § 2 Abs. 1 KoopV arbeitet die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzept“ „kontinuierlich nach einem jährlich bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr aufzustellenden Jahresplan.“ |
a. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen? |
b. Wie wird über den Stand der Umsetzung der Jahrespläne und des Entwicklungskonzeptes berichtet? Wie wird der Stadtrat über den Arbeitsstand informiert? |
c. Was ist Gegenstand des aktuellen Jahresplanes? Wie ist der Umsetzungsstand? |
3. Gemäß §3 Abs. 1 KoopV leistet die Stadt „einen bedeutenden Beitrag für die finanzielle Handlungsfähigkeit des Stadtverbandes in Form eines jährlichen Verwaltungs- und Unterhaltungskostenbeitrages (20 Prozent der Jahrespacht).“ |
a. Wie hoch ist der Beitrag der LH Dresden für den Stadtverband? Bitte um rückwirkende Auflistung bis 2010 |
b. Für welche Kostenstellen ist die Förderung konkret ausgegeben worden? Bitte um rückwirkende Auflistung bis 2010 |
c. Ist der Jahresabschluss des Stadtverbandes öffentlich? Wenn ja, wo ist er einzusehen? |
d. Erfolgt eine Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt? Wenn ja, wo ist diese einzusehen? Wenn nein, warum nicht? |
4. Gemäß § 3 Abs. 2 KoopV werden über den in § 3 Abs. 1 KoopV finanziellen Beitrag der LH hinaus weitere städtische Finanzmittel für Aufgaben gemäß § 2 KoopV „in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage und der Bereitschaft des Stadtverbandes, diese durch Eigenmittel zu ergänzen“ bereitgestellt. |
a. Wie hoch ist der benannte Eigenanteil des Stadtverbandes? |
b. Welche Projekte gemäß §2 KoopV hat die Stadt in welcher Höhe seit 2010 gefördert? Falls im Einzelfall von der Antwort in 4.a abweichend, wie hoch war jeweils der Eigenanteil des Stadtverbandes? Es wird um eine Darstellung nach einzelnen Fördergegenständen gebeten. |
5. Bezugnehmend auf § 3 Abs. 3 KoopV: Welche Initiativen der Verbände konnten Mittel in welcher Höhe aus Förderprogrammen des Landes und des Bundes seit 2010 in Anspruch nehmen? Um welche Förderprogramme handelt es sich im konkreten Einzelfall? Wie schätzt die Verwaltung die Förderquote von Initiativen der Verbände gemäß § 3 Abs. 3 KoopV ein? |
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Stalmann-Fischer