Die 49. Grundschule „Bernhard August von Lindenau“ wartet dringend auf Sanierung. Dana Frohwieser erkundigt sich nach dem Sachstand.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
die 49. Grundschule „Bernhard August von Lindenau“ in Dresden-Plauen erfreut sich trotz sichtbarer Sanierungsbedürftigkeit und langer baulicher Mängelliste seit Jahren einer ungebrochen hohen Nachfrage von Eltern im insgesamt überlasteten Grundschulbezirk Plauen 2. Auch für das anbrechende Schuljahr 2015/16 überstieg die Zahl der Anmeldung bei weitem die zur Verfügung stehende Aufnahmekapazität für die Schulanfänger/innen in der vierzügigen Grundschule. Alle neuen ersten Klassen sind mit 28 Kindern gefüllt. Das gute Ganztagsangebot und eine engagierte Lehrerschaft tragen sicherlich dazu bei, dass Eltern trotz offensichtlicher baulicher Mängel die Schule als Wunschschule für ihre Kinder wählen. Schulleitung und Elternschaft kämpfen seit vielen Jahren um eine Sanierung. Für eine energetische Teilsanierung der Fassade, Fenster und Dach wurde mit Beschluss V2549/13 des Finanzausschusses am 11.11.2013 ein Betrag von 2,55 Millionen Euro bereitgestellt. Die Arbeiten sollten in den Sommerferien 2014 durchgeführt werden. Im November 2013 stellte das Landesamt für Denkmalschutz die 49. Grundschule unter Denkmalschutz. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen gerieten ins Stocken. In einer Informationsveranstaltung am 16. September 2014 wurde den Eltern seitens des Amtsleiters Schulverwaltungsamt, Herr Schmidtgen, versichert, dass die 2013 bereitgestellten Gelder für Sanierungsmaßnahmen an der 49. Grundschule weiter vorgehalten werden. Da eine denkmalgerechte Sanierung jedoch andere finanzielle und zeitliche Planungen nötig mache, schlugen die Eltern vor, wenigstens eine Sanierung der Sanitäranlagen durchzuführen. In einer weiteren Informationsveranstaltung am 25. Juni 2015, in welcher das Büro Isfort + Isfort Architekten GbR seine Planungen für die energetische Sanierung (Außendämmung, Fenster, Außenjalousien), Brandschutzmaßnahmen, Barrierefreiheit, Sanitäranlagen, Elektrik und Beleuchtung und Raumakustik des Schulgebäudes vorstellte, erfuhren die Eltern vom Vertreter des Schulverwaltungsamtes, dass die 2013 bereitgestellten Mittel nicht mehr für die Sanierungsmaßnahmen an der 49. Grundschule zur Verfügung ständen.
Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:
Fragen:
- Stehen die mit Beschluss V2549/13 bereitgestellten 2,55 Millionen Euro weiterhin für die Sanierung der 49. Grundschule „Bernhard August von Lindenau“ an der Bernhardstraße zur Verfügung. Wenn nein, wofür wurden diese Mittel eingesetzt?
- Welche Gesamtinvestitionssumme ist für eine denkmalgerechte Komplettsanierung der 49. Grundschule notwendig, bitte aufgeschlüsselt nach Bauteilleistungen.
- In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung der 49. Grundschule seitens der Landeshauptstadt Dresden und aus Fördermitteln für Schulbau des Landes Sachsen zur Verfügung bzw. sind diese beantragt?
- Hat die Landeshauptstadt Dresden die Nutzung von zusätzlichen Landesmitteln, beispielsweise aus dem für 2015 und 2016 deutlich gewachsenen Haushaltstitel Nr. 893 37 „Zuschüsse zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von besonders hochwertigen und national wertvollen Kulturdenkmalen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege“ geprüft bzw. beantragt und mit welchem Ergebnis?
- Plant die Landeshauptstadt Dresden eine Sanierung unter laufendem Betrieb oder eine Auslagerung des Schulbetriebs, wenn letzteres was sind mögliche Auslagerungsstandorte?
- Wann kann mit einem Baubeginn beziehungsweise der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden?
- Wenn zeitnah, d.h. bis spätestens 2017, keine Komplettsanierung der 49. Grundschule realisierbar sein sollte, besteht die Möglichkeit zumindest teilweise dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen wie der Sanitäranlagen vorzunehmen? Wenn ja, welche und mit welchem Zeithorizont?
Dana Frohwieser