ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 383, Dresden-Neustadt Nr. 36, Westerweiterung Alaunplatz, V2943/14 vom 3. Juni 2014, genannten Flächen abweichend von diesem Beschluss im einzelnen wie folgt zu überplanen:
- Die unbebaute Fläche zwischen dem Alaunplatz, der Tannenstraße, der Nordgrenze des Flurstücks 2865/18 sowie einer gedachten Linie in nördlicher Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 2865/18 ist als Erweiterung und in Verknüpfung mit dem Alaunpark und dem Parkerweiterungsflurstück 2865/18 als öffentliche Grün- und Parkfläche im Sinne des § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB zu planen.
- Die unbebaute Fläche von der Königsbrücker Straße in östlicher Richtung entlang der Tannenstraße ist in einem breiten Grünstreifen als Zugang für Fuß- und Radfahrer zum Alaunpark und zugleich als Biotopverbindung zwischen dem Alaunpark und dem Königsbrücker Platz zu planen.
- Es ist zu prüfen, ob die Fläche des Flurstücks 2865/17 westlich des Grundstücks 2865/18 bis zur vorhandenen Bebauung dem Gelände des Alaunparks als öffentliche Grün- und Parkfläche im Sinne des § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB angeschlossen werden oder in Verlängerung der Ostkante der Gebäude Paulstraße 13 bis 17 in Ausbildung einer Raumkante mit Wohnhäusern bebaut werden soll.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau | nicht öffentlich | 1. Lesung (beschließendes Gremium) |
Ortsbeirat Neustadt | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhof) | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan Nr. 383, Dresden-Neustadt Nr. 36, Westerweiterung Alaunplatz, V2943/14, verfolgt für das gesamte Planungsgebiet zwischen Alaunplatz, Tannenstraße, Bischofsweg und Paulstraße die Ziele „Entwicklung eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO, Festsetzung von Grün- und Sportflächen, Sicherung der ausreichenden Erschließung des Gebietes, Behandlung und Berücksichtigung der Umweltbelange.“ Zudem hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau die Planung von Parkplätzen vorgesehen.
Damit ist nicht geklärt, welche Flächen dem Alaunplatz als öffentliche Parkfläche anzuschließen sind und welche Flächen zur städtebaulichen Abrundung einer Bebauung zugeführt werden sollen. Insbesondere berücksichtigt der bisherige Planungsauftrag und die Erwerbspolitik der Landeshauptstadt nicht den Beschluss des Ortsbeirats Neustadt, der die gesamte Fläche westlich des Alaunparks diesem angeschlossen sehen wollte. Die Unklarheiten im Planungsauftrag entsprechen auch nicht der jahrelangen Diskussion in der Neustadt, weshalb dieser genauer zu qualifizieren ist. Insbesondere sind die Randflächen des vorhandenen Alaunparks zu wertvoll, um sie als Parkplatzflächen zu nutzen.
Zu Nr. 1:
Die Stadtverwaltung hat bisher davon abgesehen, das Gebiet in nördlicher Verlängerung des Grundstücks Nr. 2865/18 bis zur Tannenstraße zu erwerben und in die Planung der Westerweiterung des Alaunparks einzubeziehen. Dadurch wird ein direkter Zugang von der Tannenstraße, insbesondere eine gefahrlose Radwegeführung, unmöglich gemacht. Dies hat die Vorstellung der geplanten Parkerweiterung in der Bürgerversammlung im April 2014 gezeigt. Daher ist dieser Grundstücksteil in die Parkerweiterungsplanung einzubeziehen sowie eine Bebauung oder die Anordnung von Parkplätzen verbindlich auszuschließen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das Teilstück auf Grundlage des Wertes unbebaubaren Landes zu erwerben. Auch der Entwurf eines Flächenutzungsplans sieht an dieser Stelle eine Fläche für den Alaunpark vor.
Zu Nr. 2:
Die Stadtverwaltung hat bisher davon abgesehen, das Teilstück des Grundstücks Nr. 2865/17 zwischen der vorhandenen Bebauung und der Tannenstraße zu erwerben. Angesichts der im Bau befindlichen Häuser nördlich der Tannenstraße im Bebauungsplan Nr. 699 und der Chance einer besseren städtebaulichen Einbindung des Alaunparks ist ein Zugang in einem breiten Grünstreifen mit Biotopverbundsfunktion von der Königsbrücker Straße entlang der Tannenstraße zu planen. Eine Wohnbebauung und die Anordnung von Parkplätzen ist verbindlich auszuschließen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das Teilstück auf Grundlage des Wertes unbebaubaren Landes zu erwerben. Derzeit befindet sich an dieser Stelle ein Parkplatz der SIB. Es ist in Verhandlungen zu prüfen, ob dieser Parkplatz auf dem Grundstück der SIB verlegt wer-den kann. Zudem ist die Frage der Zu- und Ausfahrt zum Grundstück zu prüfen.
Zu Nr. 3:
Die Westgrenze des Grundstücks Nr. 2865/8 hält einigen Abstand zu den denkmalgeschützten Lagerhallen auf dem Grundstück Nr. 2865/17. Es ist zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Erweiterung des Alaunparks nach Westen möglich ist, oder ob in Verlängerung der östlichen Kante der Häuser Paulstraße Nr. 13 bis 17 eine geschlossene Raumkante mit Wohnhäusern entlang des Alaunparks ausgebildet werden sollte. Dabei sind auch Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen denkmalgeschützten Substanz zu prüfen.