Hospitalgebäude Dresden Friedrichstadt

Prüfung der weiteren Zusammenführung der städtischen Krankenhäuser

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE., SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis einschließlich 31.03.2016 zu prüfen, inwieweit die Kooperation der Eigenbetriebe Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt und Krankenhaus Dresden-Neustadt durch weitere organisatorische Maßnahmen unterstützt werden kann. Dabei sind insbesondere die weitere personelle und organisatorische Vereinheitlichung der Eigenbetriebsleitung und die Zusammenführung beider Eigenbetriebe zu einem Eigenbetrieb zu prüfen.
  2. Im Rahmen der Prüfung ist auch zu untersuchen, ob einzelne oder auch alle Bereiche des Gesundheitsamtes in einen städtischen Krankenhaus-Eigenbetrieb oder in ein an diesen angeschlossenes Medizinisches Versorgungszentrum integriert werden können. Dabei ist für alle einzelnen Bereiche zu prüfen, ob sich durch eine solche Integration langfristig Synergien bei der Leistungserbringung, beim Personaleinsatz oder bei der Patientenbindung erzielen lassen oder ob einer solchen Integration rechtliche Hindernisse entgegen-stehen. Im Falle nichtausräumbarer rechtlicher Hindernisse sind die Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Klinikum zu prüfen.
  3. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat in der unter 1. genannten Frist zu berichten. Die bevorzugten Lösungen sind dem Stadtrat zum Beschluss vorzuschlagen.
  4. Über den Prozess der Prüfung ist im Ausschuss für Gesundheit regelmäßig zu berichten. An der Prüfung sind insbesondere die Direktorien der Eigenbetriebe und die Personalräte intensiv zu beteiligen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich  beratend
 Dienstberatung des Oberbürgermeisters  nicht öffentlich   beratend
 Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetriebe der Krankenhäuser)  nicht öffentlich  1. Lesung
 Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetriebe IT-Dienstleistungen)  nicht öffentlich   beratend
 Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetriebe der Krankenhäuser)  nicht öffentlich   beratend (federführend)
 Stadtrat  öffentlich  beschließend

Begründung:

Auch angesichts seinerzeit bestehender wirtschaftlicher Probleme hat sich am 29. Januar 2012 eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid dafür ausgesprochen, dass beide städtischen Krankenhäuser Eigenbetriebe bleiben. Der Stadtrat hat sodann einen Prozess zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser eingeleitet. Kernelement dieses Zukunftskonzeptes war eine verstärkte Kooperation und eine gemeinsame strategische Ausrichtung beider Häuser. So hat der Stadtrat mit Beschluss vom 24.05.2012 (V1667/12) unter anderem entschieden, die Stelle einer Verwaltungsdirektorin/eines Verwaltungsdirektors und Ersten Betriebsleiterin/Betriebsleiters beider Eigenbetriebe in Personalunion zu besetzen. Dies wurde zunächst ab 01.06.2012 interimsmäßig und sodann ab 01.01.2013 befristet für drei Jahre umgesetzt. Der eingeschlagene Weg hat sich bewährt. Die beiden Eigenbetriebe haben eine positive Entwicklung erfahren. Nach hohen Verlusten seit dem Jahr 2009 kann im Rahmen umfassender Sanierungsmaßnahmen, welche im Jahr 2012 eingeleitet wurden, in diesem Jahr erstmals wie-der ein positives Jahresergebnis in Betrachtung der Gesamtsumme beider Eigenbetriebe erzielt werden. Durch verschiedene eingeleitete Maßnahmen haben Einsparungen positiv zur Minimierung bzw. zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages in beiden Krankenhäusern beigetragen. Folgende Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in der Vorlage zu weiteren Besetzung der Verwaltungsdirektorenstelle besonders hervorgehoben:

Im Bereich der nichtmedizinischen Infrastruktur („Hauptprojekt 1″) werden nunmehr Investitionen, insbesondere in Doppelstrukturen, vermieden. Dabei sind insbesondere die Zentralisierung der Küche mit einer Kosteneinsparung ca. 190.000 EUR und die damit einhergehende Abwendung von zwingend notwendigen Investitionen in Höhe von ca. 0,9 Mio. EUR sowie die (Teil-)Zentralisierung der Sterilabteilung, was einer Kosteneinsparung i. H. v. ca. 130.000 EUR entspricht, zu erwähnen. Zu diesem Hauptprojekt sind ebenfalls der Aufbau eines gemeinsamen Intranets und eines gemeinsamen IT-Netzwerkes sowie die Initiierung des zwischenzeitlich ein-geführten gemeinsamen Corporate Designs des ‚Städtischen Klinikum Dresden‘ zu zählen.

Im Bereich der Optimierung der Laborversorgung („Hauptprojekt 2″) wurden Einkaufsentscheidungen gebündelt und damit Kosten eingespart. Diese Kosteneinsparungen spiegeln sich wie folgt wider:

  • Stand 2012: drei Standorte, sieben Kernsysteme und getrennte Verträge (Gerät, Wartung, Reagenzien)
  • Stand 2015: drei Standorte, drei Kernsysteme und „Integrierte“ Verträge sowie eine Laborkommission
  • wirtschaftliches Ergebnis: Kostenreduktion (*) in 2014 ca. 1,7 Mio. EUR (unterjährig), minus    11 % Menge und minus 7 VK (Vollzeitkräfte) sowie Einführung MRSA-Screening für ca. 400.000 EUR plus 2 VK. (*=Vergleich 2011 zu Preisen von 2014)

Im Bereich der klinischen Prozesse und Strukturen („Hauptprojekt 3″) wurden entsprechende medizinische Leistungsangebote durch die Kooperation der beiden Krankenhäuser gebündelt. Dazu führte u. a. das Teilprojekt Belegungsmanagement, bei welchem das gesamte Belegungsmanagement/die Steuerung im Allgemeinen der geplanten und ungeplanten Aufnahmen und Absenkung der Verweildauern das Ziel war. Als Ergebnisse sind dabei Folgende zu definieren:

  • Entstehung Konzept mit Beschreibung der Phasen: Aufnahme-, Betten-, Verweildauer- und Entlassungsmanagement
  • automatisierte Bettenmeldungen
  • Einsatz von Belegungsmanagerinnen und -managern zur Unterstützung der Steuerung der Prozesse in Vorbereitung und
  • klinikweite Standards zur Umsetzung des Konzeptes.

Zwischenzeitlich sind die Bereiche des Aufnahme-, Betten- und Verweildauermanagements in die Linienverantwortung überführt.

Die Bemühungen um die Absicherung der Erbringung neurochirurgischer Leistungen in der Krankenhausplanung des Freistaates Sachsen sind ein weiterer Beleg dafür, dass die medizinische Qualität bei wirtschaftlicher Zukunftssicherung im Interesse von Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und der Landeshauptstadt Dresden selbst nur durch Gemeinsamkeit beider Häuser gewährleistet werden kann. Es besteht aller Anlass, den eingeleiteten Prozess intensiv fortzuführen. Dabei bedarf es auch der Überprüfung, ob die vorhandenen Führungs- und Betriebsstrukturen Verbesserungen zulassen. Die Antragsteller sind sich einig in der Überzeugung, dass angesichts der Entscheidungen in der Vergangenheit, des notwendigen Vertrauens aller Beteiligten in die Entwicklung der Häuser und der guten Erfahrungen mit dem eingeschlagenen Weg die Rechtsform des Eigenbetriebes Grundlage für die Organisation der Häuser bleiben sollte.

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