ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
„Verordnung über die Aufhebung der Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt
Aufgrund der §§ 9, 14 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466 ff.), zuletzt geändert durch Art. 45 SächsVwModG vom 05.05.2004 (GVBl. S. 148), hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden in seiner Sitzung vom ##.##. 2015 folgende Polizeiverordnung erlassen:
§1
Die Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt (PolVO Alkoholabgabeverbot Neu-stadt), veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 03/07 vom 18.01.07, wird aufgehoben.
§2
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dresdner Amtsblatt in Kraft.“
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Ortsbeirat Neustadt | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Zu §1:
Das 2007 eingeführte Ausschankverbot für Spätshops und Gaststätten in der Äußeren Neustadt ist nicht erforderlich. Es bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung der Gewerbe-treibenden in der Äußeren Neustadt gegenüber dem nahen Umfeld. Daher ist die Verordnung ersatzlos zu streichen.
Zu §2:
§2 regelt das Inkrafttreten.