Tor mit Schild und Klingel Kindertageseinrichtung Bautzener Straße 92 und Landeshauptstadt Dresden, Hintergrund Gebäude

Städtische Kitas müssen finanziert werden: Wirtschaftsplan unverzüglich vorlegen!

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich den nach § 16 Absatz 3 Sächsische Eigenbetriebsverordnung geforderten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindertageseinrichtungen Dresden“ für das Wirtschaftsjahr 2016 vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, ebenso unverzüglich eine Vorlage zu erarbeiten, in der die Finanzierung der nach dem Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und nach der aktuellen Bedarfsentwicklung notwendigen, aber durch den Wirtschaftsplan nicht abgedeckten Sachkosten und Investitionen nachgewiesen wird.

3. Dabei sollen dem Stadtrat Varianten vorgelegt werden, die auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Baus von Kindertageseinrichtungen durch freie Träger oder durch städtische Tochtergesellschaften beinhalten.

Beratungsfolge:

 Ältestenrat nicht öffentlich  beratend
 Dienstberatung des Oberbürgermeisters  nicht öffentlich  beratend
 Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen)  nicht öffentlich  beratend
 Stadtrat  öffentlich  beschließend

Begründung:

Nach Sächsischer Eigenbetriebsverordnung hätte der Wirtschaftsplan bereits vor Beginn des Wirtschaftsjahres vom Stadtrat beschlossen werden müssen. Unterschiedliche Auffassungen bezüglich der notwendigen Finanzausstattung innerhalb der Verwaltung haben dies bisher verhindert. Dadurch ist die Arbeit des Eigenbetriebes selbst für die Arbeitsbereiche, die durch die Meinungsverschiedenheiten nicht berührt waren, erschwert.

Um hier wieder zu einer normalen Arbeitsweise zu kommen, muss der Wirtschaftsplan nun schnellstmöglich beschlossen werden. Gleichzeitig muss die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, wie Bedarfe, deren Finanzierung im Wirtschaftsplan nicht dargestellt werden kann, abgedeckt werden können. Hierbei sollte auch eine Finanzierung von Investitionen in Kindertagesstätten durch betreibende freie Träger oder durch private in Betracht gezogen werden, da dies zu einer deutlichen Entlastung des Haushaltes der Stadt führen kann.

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