Baustelle mit gelbem Kran und Neubauten im Hintergrund

Wohnungsbau sofort beginnen

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat erklärt seinen Willen, unverzüglich mit dem Bau von bis zu 800 Wohnungen für besondere Zielgruppen (überwiegend einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, Familien und Menschen mit körperlichen Einschränkungen) durch die STESAD GmbH zu beginnen. Diese Wohnungen werden nach abgeschlossener Gründung der neuen Wohnungsbaugesellschaft unverzüglich auf diese übertragen.

2. Der OB beauftragt, die STESAD GmbH unverzüglich mit den Planungen des in Ziffer 1 genannten Zwecks zu beginnen. Aus dieser Aufgabenstellung sind das besondere Raumprogramm und die notwendigen Ausstattungserfordernisse abzuleiten. Der überwiegende Teil der Wohnungen muss den KDU-Anforderungen sowie dem speziellen Raumbedarf der Zielgruppen entsprechen.

3. Die Planungen erfolgen vorzugsweise für die in der beigefügten Anlage angeführten städtischen Grundstücke.

4. Die STESAD GmbH soll die Finanzierung der Planungsleistung zunächst über den Rahmenvertrag zum Liquiditätsverbund der Landeshauptstadt Dresden absichern und wird hierzu die Kassenmittelinie entsprechend erhöhen.

5. Die Kosten der unter dem Dach der STESAD GmbH erbrachten Leistungen zur Vorbereitung oder ggf. auch Realisierung des oben genannten Bauprogramms sind durch die neue Wohnungsgesellschaft zu tragen und der STESAD GmbH zu erstatten, soweit keine Vorfinanzierung aus Haushaltsmitteln erfolgt.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2016, eine entsprechende Vorlage zum Bau und zur Finanzierung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beratungsfolge:

 Ältestenrat  nicht öffentlich  zur Information
 Dienstberatung des Oberbürgermeisters  nicht öffentlich  zur Information
 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften  nicht öffentlich  beratend (federführend)
 Stadtrat  öffentlich  beschließend

 

Begründung:

Die Einwohnerzahl Dresdens steigt kontinuierlich (allein in den letzten 10 Jahren um knapp 8%) auf mittlerweile 536.000 Personen. Ohne die Einbeziehung aktueller und zu erwartender Flüchtlingszahlen prognostiziert das Statistische Landesamt für Dresden einen weiteren Bevölkerungsanstieg in den kommenden 10 Jahren von 18.000 Einwohnern.

Trotz gestiegener Neubautätigkeiten hat sich der Wohnungsleerstand drastisch vermindert. Gleichzeitig führen umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Altwohnbestand zu einer deutlichen Reduzierung preiswerten Wohnraums und einem deutlichen Mietpreisanstieg in fast allen Stadtteilen. Das durchschnittliche Mietpreisniveau hat sich in den vergangen 8 Jahren um ca. 17% erhöht (alleine 2014 um 3,7%). Besonders drastisch ist der Anstieg bei den Neuvermietungen. Diese Entwicklungen gewinnen durch die Flüchtlingssituation an Dynamik. Dresden hat 2015 ca. 4000 Flüchtlinge aufgenommen. Alle Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel haben einen Anspruch auf sozialen Wohnraum gemäß SGB II bzw. SGB XII. Entgegen des Unterbringungsanspruches gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhöht sich der Wohnraumanspruch zum Beispiel für einen 2 Personen-Haushalt auf 60qm. Wenn nur die Hälfte der aufgenommenen Flüchtlinge des Jahres 2015 einen Aufenthaltstitel erhält und keine weiteren Zuzüge aus anderen Gemeinden erfolgen, ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von ca. 1000 bis 1500 Wohnungen. Die Notwendigkeit der Bereitstellung von Wohnraum beschleunigt sich durch die Verkürzung der Verfahren.

Mit diesem Antrag wird auch dem Willen des Stadtrates entsprochen, der in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 den Oberbürgermeister beauftragt hat, zur Sicherung der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge nachhaltige Unterbringungslösungen statt mobiler Raumeinheiten zu realisieren.

Da der Markt für diesen Bedarf kein ausreichendes Angebot bereit stellt und der Gründungsprozess einer neuen städtischen Wohnungsgesellschaft naturgemäß Zeit in Anspruch nimmt, ist ein sofortiges Handeln der LHD erforderlich. Hierzu bedient sie sich des Know-Hows und der Infrastruktur der erfahrenen städtischen Gesellschaft STESAD GmbH.

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