Noch im Mai hatte die Stadtverwaltung erklärt: „Die historische Gohliser Windmühle ist ein technisches Kulturdenkmal gemäß § 2 SächsDSchG.Die Wegeführung sowie die Befestigung mit Natursteinmaterial im unmittelbaren Mühlenumfeld waren aus denkmalfachlicher Sicht erforderlich. Für eine Asphaltierung dieses Wegeabschnittes wurde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung versagt.“ Diese Aussage hatte Peter Bartels kritisch hinterfragt.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Mai dieses Jahres bat ich um eine Stellungnahme zum linkselbischen Radweg an der Gohliser Mühle (AF 1157).
Diese Anfrage wurde von Ihnen am 31. Mai 2016 beantwortet. Die Beantwortung der Frage erfolgte unsachlich und nicht entsprechen der gestellten Frage.
Daher bitte ich erneut um eine sachlich und inhaltlich korrekte Beantwortung der Frage.
Fragen:
1. Warum ist in diesem Zusammenhang das gleichartige Problem an der Gohliser Mühle nicht auch gelöst worden?
An dieser Stelle könnte, da ausreichend Platz vorhanden ist, das historische Pflaster verbleiben und neben dem historischen Pflaster ein Weg geschaffen werden, der den Radfahrern ein gefahrloses überwinden dieses Wegstücks ermöglicht.
Ergänzen möchte ich noch, dass dieser linksseitige Radweg durchgängig als Radweg auf gutem Untergrund befahrbar ist. Das ist anderes als auf der rechten Elbseite, wo Straßen genutzt wer-den müssen. Daher wird dieser Radweg auch oft von Behinderten mit ihren handangetriebenen Dreirädern benutzt aber auch viele Eltern sind mit ihren Kindern auf Fahrrädern oder mit Kinderwagen auf diesem Weg unterwegs. An diesem kurzen Abschnitt an der Gohliser Mühle, der dazu noch eine unangenehme Steigung aufweist, haben diese genannten Personen grundsätzliche Probleme und wären sehr dankbar, wenn neben dem historischem Pflaster ein angemessener Weg für diese Personen geschaffen wird.
In diesem Zusammenhang wird um Beantwortung einer weiteren Frage gebeten.
2. Welche Kosten würden anfallen, wenn neben dem historischen Pflaster ein den üblichen Nor-men entsprechender Radweg errichtet wird. Sollte hierfür ein Erwerb des Grundstücks erforderlich sein, dann sind diese Kosten mit in der Kalkulation aufzunehmen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bartels