Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Mehrjährige Förderung freier Träger

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Stadtrat bekennt sich zu einer Erhöhung der zeitlichen und finanziellen Planungssicherheit der Arbeit der Freien Träger in der LHD Dresden.

2. Das geschieht insbesondere durch den Einsatz folgender Instrumente:

  • Die Zuwendungsart Institutioneller Förderung ist dort anzuwenden, wo der geförderte Sachverhalt und der zu fördernde Träger dies rechtfertigen.
  •  Zuwendungsverträge sind als geeignetes Instrument vorzusehen und vorzubereiten.
  • Zuwendungsbescheide sind über den Zeitraum eines Jahres hinaus vorzusehen. Die Bewilligungszeiträume sollten sich in der Regel auf maximal drei Jahre belaufen, wobei auf den Haushaltsvorbehalt zu achten ist.
  • Beabsichtigte längere Förderungen, die nur aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht beschieden werden können, sind den Trägern mitzuteilen.

3. Weiterhin soll dafür gesorgt werden, dass bei der Ermittlung der Zuwendungssummen die Steigerungen der zur Aufgabenerfüllung des freien Trägers notwendigen Ausgabenhöhen (Personalkostensteigerungen, Miet- und Mietnebenkostenerhöhungen, Energiepreissteigerungen etc.) mit berücksichtigt werden.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  • das Verwaltungshandeln entsprechend auszurichten,
  • städtische Regelungen anzupassen, sofern sie den oben genannten Zielen entgegen
    stehen,
  • soweit notwendig, dem Stadtrat Richtlinienänderungen zum Beschluss vorzulegen,
  • zu berichten, ob und wenn ja, welche Bestimmungen, die nicht vom Stadtrat zu
    beeinflussen sind, den oben genannten Instrumenten entgegenstehen,
  • in den zukünftigen Haushaltsplanentwürfen die Förderbudgets mindestens so zu
    veranschlagen, dass die nach Punkt 3 notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

5. Dem Stadtrat ist bis zum 31.12.16 ein entsprechender Maßnahmenkatalog unter konkreter Benennung der Träger und Projekte, die für eine Mehrjahresförderung in Frage kommen, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beratungsfolge:

 Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Unterausschuss Förderung nicht öffentlich beratend
Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung:

Zahlreiche freie Träger aus den verschiedenen Sparten leisten einen Beitrag zur kulturellen und sozialen Infrastruktur der Stadt und werden hierfür von der Landeshauptstadt Dresden finanziell gefördert. Hierunter zählen Beratungs- und Unterstützungsangebote in den unterschiedlichen Fachgebieten, Begegnungsstätten und -angebote für alle Altersgruppen, kulturelle Angebote, Bildungs- und Fachveranstaltungen und vieles mehr. Diese vielfältigen Angebote stellen eine große Bereicherung der sozialen und kulturellen Landschaft der Stadt Dresden dar.

Im Jahr 2015 wurden zahlreiche Jubiläen freier Träger gefeiert, einige von ihnen bestehen seit 20 oder 25 Jahren. Doch obwohl mehr oder weniger eine jahrelange kontinuierliche Arbeit verrichtet wird, erhält ein Großteil der Träger lediglich eine einjährige Förderung. Dies führt dazu, dass jährlich neue Förderanträge geschrieben werden müssen, um die oft bereits langjährige Tätigkeit immer wieder neu darzustellen. Gleichzeitig müssen die eingereichten Anträge durch MitarbeiterInnen der Verwaltung ebenfalls jedes Jahr aufs Neue geprüft werden.

Diese kurzen Förderzeiträume verursachen in vielen Fällen einen nicht unerheblichen Aufwand aufseiten der AntragsstellerInnen ebenso wie aufseiten der AntragsprüferInnen und verursachen somit einen in Teilen unnötig hohen bürokratischen Aufwand im Antragsverfahren.

Zudem verhindern die kurzen Förderzeiträume oftmals langfristige Planungen der freien Träger. Insbesondere die Zeit bis zur Bewilligung des neuen Antrages stellt somit oftmals eine erhebliche Unsicherheit für die Träger dar, welche sich besonders auf die Personalplanung negativ auswirken kann, aber ebenso für die Planung des Angebots entsprechend der verfügbaren Sachmittel. Die Arbeitsverträge können dadurch in der Regel lediglich mit einjähriger Befristung ausgestellt werden, was für die Beschäftigten ebenso wie für den Träger kaum langfristige Planungen zulässt.

Aus diesem Grund halten wir es für sinnvoll und notwendig, die Förderzeiträume nach Möglichkeit zu verlängern. Künftig sollen die Förderzeiträume in der Regel an den Doppelhaushalt angeglichen werden und somit eine zweijährige Förderung umfassen. Darüber hinaus ist es erstrebenswert, diejenigen Tätigkeiten und freien Träger, deren Arbeit auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet sind, über einen mehrjährigen Zeitraum zu fördern. Somit kann unnötige Zeit zum Antragsschreiben und -prüfen wegfallen, langfristige Planungen für die Angestellten ebenso wie für die Träger und die LHD und stabile Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht werden.

Darüber hinaus sollen bei Angestellten Freier Träger Tariferhöhungen ohne Stundenkürzungen grundsätzlich ermöglicht werden. Bei über Jahren gleichbleibenden Fördermitteln werden Freie Trägern gezwungen sich zwischen tarifgerechter Bezahlung ihres Personals oder Kürzung des jeweiligen Angebots (z. B. der Öffnungszeiten) zu entscheiden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sollen analog zu den Haushaltsansätzen für das städtische Personal auch die Personalkosten Freier Träger jährlich um 2,5 % im Planansatz angehoben werden.

André Schollbach Fraktion
DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

Skip to content