Gesichtsporträt Christian Avenarius

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Stadtrat zum Versammlungsgeschehen in Dresden

04. November 2016

Christian Avenarius (SPD) plädiert klar für eine Anhörung zum Versammlungsgeschehen rund um Pegida, um Vertrauen wieder herzustellen.


 

 

 

 

 

 

Sondersitzung gefordert

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens bis Ende Januar 2017 – und notfalls in einer Sondersitzung – eine Anhörung von Sachverständigen vor dem Stadtrat gem. § 44 GemO zum Versammlungsgeschehen in Dresden in den letzten beiden Jahren herbeizuführen. Alle Fraktionen und der Oberbürgermeister selbst haben hierfür das Recht, jeweils mindestens einen Sachverständigen zu benennen. Als Sachverständige sollten insbesondere Verantwortliche in den Versammlungsbehörden anderer deutscher Großstädte sowie in diesem Bereich tätige Rechtswissenschaftler oder Rechtsanwälte in Betracht kommen.

Gegenstände der Anhörung

2. Gegenstand der Anhörung sollen die Bewertung der bisherigen Praxis der Gestaltung des Versammlungsgeschehens in Dresden seit Oktober 2014 bei Kundgebungen und Demonstrationen von und gegen Pegida sein. Hierbei soll man nicht nur die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen und des weiteren Verhaltens der Versammlungsbehörde einer Prüfung unterziehen, sondern auch, ob die Versammlungsbehörde beim Umgang mit Pegida möglicherweise mit zweierlei Maß misst und deshalb möglicherweise den Gegenprotest benachteiligt. Darüber hinaus soll man prüfen, ob die Gestaltung des Versammlungsgeschehens in anderen deutschen Städten bei vergleichbaren Sachverhalten möglicherweise von der Dresdner Praxis abweicht und möglicherweise auch Handlungsalternativen für die Dresdner Versammlungsbehörde aufzeigt.

Akteneinsicht für Stadträt:innen

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Versammlungsbehörde sämtlichen Stadträtinnen und Stadträten schnellstmöglich und rechtzeitig umfassende Akteneinsicht ermöglicht. Sofern den Sachverständigen nicht insoweit ebenfalls Akteneinsicht gewährt werden kann, sollen sie anhand von generellen erläuternden Ausführungen der Versammlungsbehörde Gelegenheit zur Vorbereitung der Anhörung erhalten.

Alles Anfragen haben Vorrang

4. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass man sämtliche in diesem Zusammenhang vor dem Anhörungstermin gestellten schriftlichen Anfragen unverzüglich und notfalls vorrangig beantwortet.

5. Der Stadtrat behält sich vor, nach der Anhörung einen beratenden Ausschuss zur weiteren Untersuchung der Entscheidungen und des Verhaltens der Versammlungsbehörde einzusetzen und hierbei den zeitlichen Rahmen auszuweiten.

 

Begründung:

Pöbelei durch Pegida am 03.10.2016

Der 3. Oktober 2016 wird nicht als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem hunderttausende von Menschen in Dresden die deutsche Einheit feierten. Er wird als der Tag in die Stadtgeschichte eingehen, an dem etwas über hundert Menschen die höchsten Repräsentanten unseres Landes sowie weitere Besucher eines Gottesdienstes auf dem Weg zur Frauenkirche in ordinärer und menschenverachtender Weise beleidigt und damit den Freistaat Sachsen und seine Landeshauptstadt bundesweit in Misskredit brachten.

Tatbestand Pegida

Bei den Pöblern handelte es sich mit Sicherheit um Anhänger von Pegida. Deren Anführer meldeten diese „Demonstration“ zwar nicht an. Aber riefen sie gleichwohl in ziemlich durchsichtiger Weise dazu auf. Hierauf reagierte die Stadtverwaltung mit einer Strafanzeige gegen zwei Personen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob dieser Vorwurf berechtigt ist.

Unbehagen und Zweifel der Dresdner Bevölkerung

Über diese Prüfung hinaus hat die Stadt aber auch Anlass, vor ihrer eigenen Haustür zu kehren. Denn die Ereignisse an unserem Nationalfeiertag und die Reaktionen darauf zeigten wohl endgültig, dass es in der Dresdner Bevölkerung ein inzwischen sehr weit verbreitetes Unbehagen gibt. Nämlich darüber, ob die Versammlungsbehörde beim Umgang mit Pegida möglicherweise mit zweierlei Maß misst. Bei vielen Menschen ist dieses Unbehagen bereits offenem Misstrauen gewichen. Sie setzen inzwischen als sicher voraus, dass man in Dresden das Versammlungsecht gegenüber Pegida und anderen rechten Gruppierungen wohlwollend anwendet. Und gegenüber ihren Gegnern dagegen böswillig.

Änderung des Kurses unausweichlich

Gerade weil man mit einer solchen Behauptung, die ja einen ungeheuerlichen Vorwurf gegen die Verantwortlichen beinhaltet, äußerst vorsichtig sein sollte, hilft es inzwischen nicht mehr weiter, den Vorwurf einfach in Bausch und Bogen zurückzuweisen.

Erforderlich ist größtmögliche Transparenz sowie die Bereitschaft der Verantwortlichen, ihren bisherigen Kurs notfalls auch zu ändern. Denn nur so kann man das verlorene Vertrauen in die Versammlungsbehörde zurückgewinnen. Und nur so kann man unbegründete Vorwürfe ausräumen.

Aus diesem Grunde ist auch eine Überprüfung einzelner Vorgänge von außen erforderlich. Diesem Anliegen ist eine öffentliche Anhörung externer Sachverständiger am schnellsten und effektivsten gerecht.

Was gegen eine Stadtratsausschuss spricht

Insbesondere ist sie dem Anliegen zunächst besser gerecht als ein beratender Stadtratsausschuss. Dieser ist einerseits mit einem relativ hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Und andererseits hätte er gerade nicht die Kompetenzen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Vor allem könnte er nicht öffentlich tagen. Auch wenn man später die Ergebnisse Ausschussberatungen veröffentlichen könnte, bliebe die Dresdner Bürgerschaft zunächst einmal für einen Zeitraum von mehreren Monaten uninformiert.

Von daher kann man einen beratenden Ausschuss nur als ultima ratio betrachten. Man sollte ihn nur einsetzen, wenn sich nach Abschluss der o.g. Maßnahmen weiterer Aufklärungsbedarf ergibt.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Avenarius erklärte in diesem Zusammenhang:

„Unser Antrag soll eine möglichst rasche Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Dresdner Versammlungsbehörde ermöglichen. Er richtet sich allerdings nicht gegen Bürgermeister Sittel und Amtsleiter Lübs persönlich. Ich habe an deren Integrität nicht die geringsten Zweifel. Wie wir alle müssen sie sich aber selbstkritisch fragen, wie die Stadt aus dem Schlamassel wieder herauskommt, in das man sie durch den angeblichen Patrioten brachte.

Erforderlich und einzig und allein hilfreich scheint mir eine schonungslose Offenheit und Bereitschaft aller Verantwortlichen zu sein, ihren bisherigen Kurs notfalls auch zu ändern. Denn nur so kann man das verlorene Vertrauen in die Versammlungsbehörde zurückgewinnen. Und nur so kann man unbegründete Vorwürfe ausräumen.

Anhörung als kürzester Weg

Der kürzeste Weg dorthin führt momentan über die von uns vorgeschlagene Anhörung. Mit dieser befinden wir uns wohl im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister, der gestern im Stadtrat einen ähnlichen Vorschlag machte. Sollte dieser Weg allerdings nicht zum gewünschten Ziel führen, wird sich die SPD-Fraktion ebenfalls für einen beratenden Ausschuss stark machen. Derzeit wollen wir diesen noch vermeiden, da er auf einen wesentlich langsamer und schwerfälliger zu handhaben ist.

Eines ist allerdings bereits heute klar: Ein „Weiter so wie bisher“ darf und kann es nicht mehr geben.“

 

Kontakt:

Christian Avenarius
Sprecher für Ordnung und Sicherheit
Mail: christian.avenarius@spd-fraktion-dresden.de
Tel.: 0162-6287660

Zum Inhalt springen