Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit kam es zu massiven Beleidigungen gegen Teilnehmer des Gottessdienstes in der Frauenkirche. Christian Avenarius erkundigt sich nach dem Vorgehen der Versammlungsbehörde bzgl. der nicht angemeldeten (Protest-)Kundgebung.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die insbesondere von massiven Beleidigungen gekennzeichneten Missfallsbekundungen aus einer Gruppe von wohl nicht mehr als einhundert Menschen gegen die Teilnehmer des Gottesdienstes in der Frauenkirche anlässlich des Tages der deutschen Einheit, unter denen sich die höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik befanden, haben bundesweite Aufmerksamkeit erfahren. Soweit mir bekannt ist, war diese (Protest-)Kundgebung vor der Frauenkirche nicht bei der Dresdner Versammlungsbehörde angemeldet worden.
Ich habe hierzu folgende Fragen:
Fragen:
1. War der Dresdner Versammlungsbehörde die nicht angemeldete, aber gleichwohl zuvor öffentlich angekündigte Versammlung vorab bekannt geworden? Wenn ja, wann?
2. Sind der Dresdner Versammlungsbehörde der oder die Initiatoren der Versammlung bekannt geworden? Wenn ja, um wen handelt es sich?
3. Trifft es zu, dass die Dresdner Versammlungsbehörde die Versammlung später als spontane Kundgebung angesehen und deshalb geduldet hat?
4. Wenn Nr. 3 mit „ja“ beantwortet wird: Wurden den Teilnehmern der Kundgebung von der Dresdner Versammlungsbehörde oder der Polizei Auflagen gemacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn Nr. 3 mit „ja“ beantwortet wird: Wurde von der Versammlungsbehörde oder der Polizei auf die Benennung eines Versammlungsleiters hingewirkt? Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn Nr. 3 mit „ja“ beantwortet wird: Wurden während der Kundgebung Vorkehrungen getroffen, die Beleidigungen und Herabwürdigungen der Teilnehmer des Gottesdienstes zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?
Christian Avenarius