ANTRAG – Interfraktionell:
Die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion sprechen sich für einen Schutz des Denkmals Blaues Wunder aus und plädieren für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 396, Dresden-Loschwitz Nr. 21 (Beschluss zu V2051/12) aufzuheben.
2. Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 397, Dresden-Blasewitz Nr. 5 (Beschluss zu V2050/12) zu qualifizieren, folgende Aspekte sind als Ziele zu berücksichtigen:
a. Aspekte der Verkehrssicherheit insbesondere an Konfliktpunkten zwischen Radfahrern bzw. Fußgängern auf der einen Seite und dem motorisierten Verkehr auf der anderen, indem ein Überfahren des Elbradweges ausgeschlossen wird und dafür eine für den Radverkehr verträgliche Verschwenkung des Elbradweges um eine eventuelle Parkfläche geplant wird,
b. Die Sicherung des Denkmals Blaues Wunder durch ein Verbot des Parkens unter der Brückenanlage.
c. Belange des Landschaftsschutzes und Schutzes des Landschaftsbildes durch eine Minimierung der Parkfläche im Landschaftsschutzgebiet und damit einer Begrenzung der aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszulösenden Fläche auf das unbedingt notwendige Maß,
d. Bereitstellung benötigter Parkflächen, insbesondere zum Durchführen von Märkten auf dem Schillerplatz.
Beratungsfolge:
| Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
| Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
| Ortsbeirat Blasewitz | öffentlich | zur Information |
| Ortsbeirat Loschwitz | öffentlich | zur Information |
| Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
| Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Einleitung zur Stadtentwicklung
Im Bereich der Stadtentwicklung wurden in den vergangenen Jahren Beschlüsse gefasst, die ein Verwaltungshandeln erforderlich machen. Allerdings entsprechen diese Beschlüsse inhaltlich nicht mehr den Zielen der Stadtentwicklung.
Aufstellungsbeschluss V2051/12
Der Aufstellungsbeschluss V2051/12 vom 23. März 2013, der den Bebauungsplan Nr. 396 für Dresden-Loschwitz (Elbeparkplatz) betrifft, geht auf Anträge aus dem Jahr 2008 zurück. Dieser Beschluss fordert die Errichtung von Parkplätzen auf der Loschwitzer Seite des Blauen Wunders, und zwar in direkter Ufernähe.
Bedarf an Parkplätzen
Hierbei wurde ein Bedarf von 25 zusätzlichen Parkplätzen festgestellt. Um diesen zu decken, schlug die Verwaltung 2010 die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes südlich der Fidelio-F.-Finke-Straße vor (vgl. Vorlage V0408/10). Der damalige Stadtrat lehnte diesen Vorschlag jedoch ab. Es ist zu beachten, dass die Maximalauslastung der bestehenden Stellplätze nur punktuell an warmen Sommerabenden, also bei „Biergartenwetter“, auftritt.
Widerspruch zur Landschaftsschutzverordnung
Das Vorhaben steht zudem im Widerspruch zur Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets „Dresdner Elbwiesen und -altarme“. Insbesondere sind hier die ersten beiden Ziele des Schutzzwecks in §3 zu nennen:
- Die Erhaltung und Sicherung des charakteristischen und einzigartigen Stadt- und Landschaftsbildes, das wesentlich auf der Verzahnung der Elbe mit den weitgehend unbebauten, extensiv landwirtschaftlich genutzten Uferbereichen beruht.
- Die Erhaltung und Sicherung des wertvollen naturnahen Kulturraums (Flussauen, Flussvorland, Altarme) und seiner Durchgängigkeit inmitten des Stadtgebiets, was besondere Bedeutung für die Naherholung und Naturbeobachtung hat.
Fragwürdigkeit der Ausgliederung
Vor diesem Hintergrund ist es fragwürdig, eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen und unmittelbar unter und nahe dem Kulturdenkmal „Blaues Wunder“ im sensiblen Landschaftsraum großflächig Parkplätze zu schaffen.
Parkplatz auf der Blasewitzer Seite
Für den geplanten Parkplatz auf der Blasewitzer Seite des Blauen Wunders (Bebauungsplan 397) lässt sich diese Argumentation jedoch nicht 1:1 übertragen. Hier sollte geprüft werden, wie weit das allgemeine Interesse an den Parkmöglichkeiten reicht. Es gilt, einen Ausgleich zwischen den in den Beschlusspunkten genannten Interessen im Rahmen des eröffneten Bebauungsplanverfahrens zu schaffen.
Minimierung der Parkfläche
Die Ausweisung einer Parkfläche im Landschaftsschutzgebiet sollte man dabei minimieren. Zudem darf die Anfahrt auf den Parkplatz den Elbradweg nicht kreuzen, und das Parken direkt unter der Loschwitzer Brücke ist ausgeschlossen. Der Elbradweg sollte für den Rad- und Fußverkehr auf zumutbare Weise um die Parkfläche in Richtung Elbe verschwenkt werden. Dabei ist auch auf die mögliche zunehmende Beeinträchtigung des Elbradweges durch erhöhte Elbpegel zu achten, wenn der Weg in Richtung Elbe verschwenkt wird.
André Schollbach Fraktion
DIE LINKE
Christiane Filius-Jehne
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Christian Avenarius
Fraktion SPD