ANTRAG – Interfraktionell:
Die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion möchten eine Überarbeitung des Bäderkonzeptes erwirken, die Bäder zur kommunalen Daseinsvorsorge hinzufügt.
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
das Bäderkonzept der Stadt Dresden zu überarbeiten und dem Stadtrat bis zum 31. Dezember 2017 zum Beschluss vorzulegen. Folgende Zielstellungen sollen man darin mindestens verankern:
- Dauerhafte Bereitstellung von Frei- und Hallenbädern als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge entsprechend dem tatsächlichen Bedarf
- Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schwimmkursangebotes für alle Kinder bereits vor dem Schulalter, vor allem in Form möglichst flächendeckender Angebote vorschulischer Schwimmkurse in Kitas
Beratungsfolge:
| Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
| Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
| Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
| Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Am 9. Februar 2006 beschloss der Stadtrat eine „Konzeption zur dauerhaften Betreibung der Bäder der Landeshauptstadt Dresden (Dresdner BadKo 2006). Und diese Konzeption bildete 2013 bei der Übertragung der Bäder vom Eigenbetrieb Sportstätten an die Dresdner Bäder GmbH die fachliche Grundlage für den Investitionsplan des Unternehmens. Viele Punkte der Konzeption sind inzwischen ganz oder teilweise abgearbeitet, oder zumindest in der Planung.
Und so weihte man die Schwimmhalle in Bühlau zu Beginn des Jahres 2016 ein, auch der Neubau der Schwimmhalle an der Freiberger Straße vollendet man noch in diesem Jahr. Es folgt im Jahr 2017 die Wiedereröffnung des komplett umgebauten Georg-Arnold-Bades. Und trotzdem verzeichnet Dresden nach wie vor erhebliche Defizite an Schwimmfläche in Hallen. Selbst nach der kompletten Sanierung aller existierenden Anlagen, und damit der Umsetzung der Badkonzeption von 2006, wird die Landeshauptstadt dem Bedarf der existiert nicht gerecht. Es ist daher notwendig die Konzeption mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung fortzuschreiben. Ein besonderes Anliegen ist die Absicherung eines Angebotes für alle Kinder in Dresden das Schwimmen bereits frühzeitig erlernen zu können.