Poster "Wohnheim Dorn" und arabische Übersetzung

Unterbringungsqualität für Asylsuchende verbessern

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Die drei Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion setzen sich gemeinsam für eine adäquate Unterbringung von Geflüchteten ein und bringen einen Maßnahmenkatalog ein.

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Beschlussvorschlag:

Beauftragung des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Qualität der Unterbringung für Asylsuchende und Strukturen für weitere besondere Bedarfsgruppen in der Landeshauptstadt Dresden zu verbessern. Dabei sind folgende Punkte umzusetzen:

Dezentrale Unterbringung

  1. Die Landeshauptstadt Dresden hält an dem Grundsatz fest, wonach eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen die Regel ist. Mindestens der bestehende Anteil von 2/3 dezentraler Unterbringung muss gewahrt werden.

Abbau der Unterbringungskapazitäten

  1. Der Abbau der Unterbringungskapazitäten findet prioritär in Stadtteilen statt, in denen derzeit besonders viele Asylsuchende untergebracht sind, um eine bessere Verteilung der Unterbringungskapazitäten über das Stadtgebiet zu erreichen.

Konzept für schutzbedürftige Asylsuchende

  1. Ein Konzept zur Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden und Flüchtlingen ist durch das Sozialamt bis zum II. Quartal 2017 zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Wohnen zum Beschluss vorzulegen.

Überarbeitung des Fachplans Asyl

  1. Der Fachplan Asyl 2014 – 2016 ist grundlegend zu überarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Wohnen bis zum 30. Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Fach- und Bürgerdialog

  1. Die Eckdaten des Fachplans Asyl 2017 ff. sind in einem breiten Fach- und Bürgerdialog mit der interessierten Bürgerschaft zu erörtern.

Unterbringung in Übergangswohnheimen

  1. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Übergangswohnheimen: a. gilt ab sofort wieder eine Begrenzung der Kapazität auf maximal 65 Plätze. Eine zeitlich befristete Ausnahme bilden die Übergangswohnheime, bei denen die Landeshauptstadt noch vertraglich gebunden ist. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. b. ist mindestens ein Aufenthaltsraum bereitzustellen, der von allen BewohnerInnen für Angebote im Haus genutzt werden kann. Unterstützungsangebote aus der Nachbarschaft und von Flüchtlingshelfern sind in dem Übergangswohnheim zu ermöglichen und in den Betreiberverträgen entsprechend zu verankern. c. sind ethnische und religiöse Belange der asylsuchenden Menschen zu berücksichtigen. d. werden Einrichtungen, in denen keine Selbstversorgung für Asylsuchende möglich ist, prioritär abgebaut oder, wenn möglich, so umgestaltet, dass eine Selbstversorgung möglich ist. e. wird der Sozialausschuss zukünftig vor Abschluss von Betreiberverträgen über die Vertragskonditionen informiert. f. ist dem Ausschuss für Soziales und Wohnen bei Abbau zentraler Unterbringungskapazitäten zu berichten, ob sich diese als Übergangswohnheime für wohnungslose Menschen eignen. Bei Eignung sind die Einrichtungen umzuwidmen. g. ist zur Auflösung der Hotels bis 2018 dem Sozialausschuss bis Juli 2017 ein gesonderter Abmietungsplan zur Eingliederung und Aufteilung der Geflüchteten auf die dezentralen Unterkünfte vorzulegen.

Unterbringung in Gewährleistungswohnungen

  1. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Gewährleistungswohnungen: a. ist die Belegung von Durchgangszimmern zu vermeiden. b. ist darauf zu achten, dass sich die Wohnsituation der Betroffenen nicht verschlechtert und maximal zwei volljährige Personen pro Zimmer untergebracht werden. c. ist stärker auf eine Vermittlung zwischen Geflüchteten und BestandsmieterInnen bei Problemen und Konflikten hinzuarbeiten. d. ist bei Abbau dezentraler Unterbringungskapazitäten dem Ausschuss für Soziales und Wohnen zu berichten, ob sich diese als Trainingswohnungen für wohnungslose Menschen eignen. Bei Eignung sind die Wohnungen umzuwidmen.

Beteiligung der Sozialträger

  1. Bei allen notwendigen Umquartierungen sind frühestmöglich alle beauftragten Sozialträger zu beteiligen.

Stand-by-Kapazität

  1. Die Landeshauptstadt Dresden hält für den Fall eines erneuten Anstiegs der Zuweisungszahlen bis auf Weiteres eine Kapazität an Unterbringungsplätzen in Höhe von 300 als Stand-by vor, sodass diese binnen 48 Stunden reaktiviert werden können.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung
Integrations- und Ausländerbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Rückgang der Zuweisungszahlen

Auf Grund der sinkenden Zuweisungszahlen von Asylsuchenden nach Dresden benötigt man nicht mehr alle Unterbringungsplätze, die man 2015 und 2016 schuf. Diese Situation sollte genutzt werden, um die qualitativen Standards bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu erhöhen. In der prekären Situation der Jahre 2015 und 2016 wurden diese Standards notgedrungen aufgeweicht, um überhaupt eine Unterbringung gewährleisten zu können.

Notfallplanung und Rückkehr zu Standards

Der Beschluss A0119/15 brachte bereits in seinem Titel „Notfallplanung zur Asylbewerberunterbringung“ zum Ausdruck, dass man die Aufweichung der qualitativen Kriterien nur für den Notfall andachte. Dies macht vor dem Hintergrund der heutigen Situation und mit dem Ziel einer menschenwürdigen Unterbringung wieder rückgängig. Darüber hinaus sollte man den  Rückbau von Unterbringungsplätzen dafür nutzen, die soziale Infrastruktur für andere besondere Bedarfsgruppen zu verbessern, insbesondere im Bereich Wohnungslosigkeit.

Dezentrale Unterbringung

Es muss gewährleistet sein, dass die Priorität auf der dezentralen Unterbringung liegt. Das Verhältnis von mindestens 2/3 dezentral und maximal 1/3 muss man zentral festschreiben. Die Landeshauptstadt kehrt zudem zum Grundsatz zurück, dass Übergangswohnheime eine maximale Kapazität von 65 Plätzen haben müssen, dass in Übergangswohnheimen eine Selbstversorgung möglich sein muss. Und dass man nach Möglichkeit keine Durchgangszimmer in den Gewährleistungswohnungen belegt. Außerdem soll man die Platzkapazität in den Wohnungen nicht zu 100% ausnutzen.

Verträge und Rückbau

Mit Blick auf die Übergangswohnheime ist klar, dass sich die Landeshauptstadt an bestehende Verträge bindet, die derzeit nicht kündbar sind. Daher sollte man Verträge für Übergangswohnheime, die den genannten Kriterien nicht entsprechen, frühestmöglich abmieten. Beim Rückbau der Unterbringungsplätze muss man auch beachten, wo diese Plätze in der Stadt angesiedelt sind. Die Schere zwischen Stadtteilen, in denen viele Asylsuchende untergebracht sind, und Stadtteilen, wo kaum Geflüchtete leben, geht derzeit weit auseinander. Durch den Rückbau muss die Landeshauptstadt zu einer besseren Verteilung kommen.

Stand-by-Kapazität

Für den Fall erneut ansteigender Zuweisungszahlen ist eine Stand-by-Kapazität vorzuhalten, die schnell aktivierbar ist und durch die nach Möglichkeit eine Einquartierung in Turnhallen vermieden werden kann. Auch dafür ist es sinnvoll, in der dezentralen Unterbringung nicht die maximale Kapazität auszulasten.

Voraussetzungen für gelingende Integration

Mit Blick auf eine gelingende Integration muss man bei der Unterbringung und in deren Umfeld einige Voraussetzungen schaffen, die diesen Prozess erleichtern. Es ist für die zahlreichen Ehrenamtsnetzwerke unerlässlich, dass in den Übergangswohnheimen Räume zur Verfügung stehen, um Deutschkurse, tagesgestaltende Aktivitäten oder organisatorische Treffen abhalten zu können.

Besondere Schutzbedürftige

Auch wenn weniger Geflüchtete nach Dresden kommen, sind darunter besonders Schutzbedürftige wie alleinreisende Frauen, Schwangere, LGBTQ-Geflüchtete oder Geflüchtete, die in der regulären Unterbringung Gewalterfahrungen machen mussten. Diese benötigen gesonderte Schutzräume in der Unterbringung, wofür es ein gesondertes Unterbringungskonzept braucht.

Chancen des Abbaus

Abschließend sollte man die Chancen, die im Abbau der Unterbringungskapazitäten liegen, nicht unterschätzen. Es ist Aufgabe der Landeshauptstadt, diese zu nutzen und so eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten sowie die soziale Infrastruktur orientiert an den steigenden Bedarf auszubauen. Den Abbau darf man daher nicht ausschließlich an finanziellen Gesichtspunkten orientieren.

 

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

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