ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Qualität der Unterbringung für Asylsuchende und Strukturen für weitere besondere Bedarfsgruppen in der Landeshauptstadt Dresden zu verbessern. Dabei sind folgende Punkte umzusetzen:
1. Die Landeshauptstadt Dresden hält an dem Grundsatz fest, wonach eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen die Regel ist. Mindestens der bestehende Anteil von 2/3 dezentraler Unterbringung muss gewahrt werden.
2. Der Abbau der Unterbringungskapazitäten findet prioritär in Stadtteilen statt, in denen derzeit besonders viele Asylsuchende untergebracht sind, um eine bessere Verteilung der Unterbringungskapazitäten über das Stadtgebiet zu erreichen.
3. Ein Konzept zur Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden und Flüchtlingen ist durch das Sozialamt bis zum II. Quartal 2017 zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Wohnen zum Beschluss vorzulegen.
4. Der Fachplan Asyl 2014 – 2016 ist grundlegend zu überarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Wohnen bis zum 30. Juni 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Die Eckdaten des Fachplans Asyl 2017 ff. sind in einem breiten Fach- und Bürgerdialog mit der interessierten Bürgerschaft zu erörtern.
6. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Übergangswohnheimen:a. gilt ab sofort wieder eine Begrenzung der Kapazität auf maximal 65 Plätze. Eine zeitlich befristete Ausnahme bilden die Übergangswohnheime, bei denen die Landeshauptstadt noch vertraglich gebunden ist. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
b. ist mindestens ein Aufenthaltsraum bereitzustellen, der von allen BewohnerInnen für Angebote im Haus genutzt werden kann. Darüber hinaus sind Unterstützungsangebote aus der Nachbarschaft und von Flüchtlingshelfern in dem Übergangswohnheim zu ermöglichen. Das ist in den Betreiberverträgen entsprechend zu verankern.
c. sind ethnische und religiöse Belange der asylsuchenden Menschen zu berücksichtigen.
d. werden Einrichtungen, in denen keine Selbstversorgung für Asylsuchende möglich ist, prioritär abgebaut oder, wenn möglich, so umgestaltet, dass eine Selbstversorgung möglich ist.
e. wird der Sozialausschuss zukünftig vor Abschluss von Betreiberverträgen über die Vertragskonditionen informiert.
f. ist dem Ausschuss für Soziales und Wohnen bei Abbau zentraler Unterbringungskapazitäten zu berichten, ob sich diese als Übergangswohnheime für wohnungslose Menschen eignen. Bei Eignung sind die Einrichtungen umzuwidmen.
g. ist zur Auflösung der Hotels bis 2018 dem Sozialausschuss bis Juli 2017 ein gesonderter Abmietungsplan zur Eingliederung und Aufteilung der Geflüchteten auf die de-zentralen Unterkünfte vorzulegen.
7. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Gewährleistungswohnungen:
a. ist die Belegung von Durchgangszimmern zu vermeiden.
b. ist darauf zu achten, dass sich die Wohnsituation der Betroffenen nicht verschlechtert und maximal zwei volljährige Personen pro Zimmer untergebracht werden.
c. ist stärker auf eine Vermittlung zwischen Geflüchteten und BestandsmieterInnen bei Problemen und Konflikten hinzuarbeiten.
d. ist bei Abbau dezentraler Unterbringungskapazitäten dem Ausschuss für Soziales und Wohnen zu berichten, ob sich diese als Trainingswohnungen für wohnungslose Menschen eignen. Bei Eignung sind die Wohnungen umzuwidmen.
8. Bei allen notwendigen Umquartierungen sind frühestmöglich alle beauftragten Sozialträger zu beteiligen.
9. Die Landeshauptstadt Dresden hält für den Fall eines erneuten Anstiegs der Zuweisungs-zahlen bis auf Weiteres eine Kapazität an Unterbringungsplätzen in Höhe von 300 als Stand-by vor, so dass diese binnen 48 Stunden reaktiviert werden können.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | 1. Lesung |
Integrations- und Ausländerbeirat | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Auf Grund der sinkenden Zuweisungszahlen von Asylsuchenden nach Dresden werden nicht mehr alle Unterbringungsplätze benötigt, die 2015 und 2016 geschaffen wurden. Diese Situation sollte dafür genutzt werden, die qualitativen Standards bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu erhöhen. In der prekären Situation der Jahre 2015 und 2016 wurden diese Standards notgedrungen aufgeweicht, um überhaupt eine Unterbringung von Asylsuchenden gewährleisten zu können. Der Beschluss A0119/15 brachte bereits in seinem Titel „Notfallplanung zur Asylbewerberunterbringung“ zur Aussage, dass die Aufweichung der qualitativen Kriterien nur für den Notfall gedacht war. Dies wird vor dem Hintergrund der heutigen Situation und mit dem Ziel einer menschenwürdigen Unterbringung wieder rückgängig gemacht. Darüber hinaus sollte der Rückbau von Unterbringungsplätzen für Asylsuchende dafür genutzt werden, die soziale Infrastruktur für andere besondere Bedarfsgruppen zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Unterbringungskapazitäten im Bereich Wohnungslosigkeit.
Insbesondere muss auch zukünftig weiterhin gewährleistet sein, dass die Priorität auf der dezentralen Unterbringung liegt. Dafür wird das Verhältnis von mindestens 2/3 dezentral und maximal 1/3 zentral festgeschrieben. Darüber hinaus kehrt die Landeshauptstadt wieder zum Grundsatz zurück, dass Übergangswohnheime eine maximale Kapazität von 65 Plätzen haben, dass in Übergangswohnheimen eine Selbstversorgung möglich sein muss und dass nach Möglichkeit keine Durchgangszimmer in den Gewährleistungswohnungen belegt werden sowie ganz allgemein die Platzkapazität in den Wohnungen nicht zu 100% ausgenutzt wird. Mit Blick auf die Übergangswohnheime ist klar, dass die Landeshauptstadt an bestehende Verträge gebunden ist, die derzeit nicht kündbar sind. Daher sollen Verträge für Übergangswohnheime, die den genannten Kriterien nicht entsprechen, frühestmöglich abgemietet werden. Beim Rückbau der Unterbringungsplätze muss aber auch beachtet werden, wo diese Plätze in der Stadt angesiedelt sind. Die Schere zwischen Stadtteilen, in denen viele Asylsuchende untergebracht sind und Stadtteilen, wo kaum Geflüchtete leben, geht derzeit weit auseinander. Durch den Rückbau muss die Landeshauptstadt zu einer besseren Verteilung kommen. Für den Fall erneut ansteigender Zuweisungszahlen ist eine Stand-by-Kapazität vorzuhalten, die schnell aktivierbar ist und durch die nach Möglichkeit eine Einquartierung in Turnhallen vermieden werden kann. Auch dafür ist es sinnvoll, in der dezentralen Unterbringung nicht die maximale Kapazität auszulasten.
Mit Blick auf eine gelingende Integration müssen gerade bei der Unterbringung und in deren Umfeld einige Voraussetzungen geschaffen werden, die diesen Prozess erleichtern. So ist es für die zahlreichen Ehrenamtsnetzwerke unerlässlich, dass in den Übergangswohnheimen Räume zur Verfügung stehen, um Deutschkurse, tagesgestaltende Aktivitäten oder einfach organisatorische Treffen abhalten zu können. Auch wenn weniger Geflüchtete nach Dresden kommen, sind darunter besonders Schutzbedürftige wie alleinreisende Frauen, Schwangere, LGBTQ-Geflüchtete oder Geflüchtete, die in der regulären Unterbringung Gewalterfahrungen machen mussten. Diese brauchen gesonderte Schutzräume in der Unterbringung, wofür es ein gesondertes Unterbringungskonzept braucht.
Abschließend sollten die Chancen, die in einem Abbau der Unterbringungskapazitäten liegen, nicht unterschätzt werden. Es ist Aufgabe der Landeshauptstadt diese zu nutzen und so eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten und auch die soziale Infrastruktur ganz allgemein orientiert an den steigenden Bedarf auszubauen. Der Abbau darf daher nicht ausschließlich an finanziellen Gesichtspunkten orientiert werden.
André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.
Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Christian Avenarius
SPD-Fraktion