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Umsetzung „Soziale Projekte“ im Themenfeld Eltern und Familie

ANTRAG – Interfraktionell: Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen möge beschließen:

Aus den in Anlage 2 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 für den Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen im ersten Anstrich mit der Überschrift „Soziale Projekte“ bereitgestellten Mitteln werden gefördert:

1. Alleinerziehenden Netzwerk Dresden

Für die Durchführung eines UnternehmerInnentages speziell für (alleinerziehende) Eltern sowie die erneute Ausrichtung einer Messe für (Allein-)Erziehende werden dem Alleinerziehenden Netzwerk Dresden jeweils 10.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt.

Die Förderung soll über die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann erfolgen. Zu diesem Zweck soll der Betrag von 10.000 Euro im Jahr 2017 und 10.000 Euro im Jahr 2018 an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten zur Weitergabe an das Frauenförder-werk übermittelt werden.

2. Frauenschutzhaus Dresden e.V. / D.I.K.

Für die Erweiterung des Beratungsangebots um Angebote, die sich speziell an Kinder und Jugendliche aus gewalttätigen Elternhäusern richten sowie für MigrantInnen mit Gewalterfahrungen erhält die Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt/ Gewalt im sozialen Nahraum (D.I.K.) eine zusätzliche Förderung von Personalstellen im Umfang von 2 VZÄ.

Die Förderung der Kinder- und Jugendberatung erfolgt in Kofinaninzierung mit der Landesdirektion Sachsen (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt vom 9. März 2016).

Darüber hinaus soll aufgrund bisher nicht vorhandener barrierefreier Plätze im Dresdner Frauenschutzhaus eine rollstuhlgerechte Krisenwohnung angemietet werden. Für den aus der komplexeren Beratungslage sowie der räumlichen Trennung resultierende Mehraufwand der Beratungsleistung werden eine weitere Personalstelle im Umfang von 0,5 VZÄ sowie anfallenden Mietkosten in einem den Ansprüchen entsprechenden angemessenen Rahmen gefördert.

Für diese zusätzlichen Personalkosten im Umfang von insgesamt 2,5 VZÄ, damit verbundene Sachkosten sowie die zusätzlichen Mietkosten wird in den Jahren 2017 und 2018 ein Betrag von bis zu 150.000 Euro bereitgestellt. Diese Förderung erfolgt zusätzlich zu den im Produkt 10.100.11.1.1.02.01 bereits dargestellten Förderung.

Die Förderung erfolgt über die Fachförderrichtlinie Sozialamt vom 19. Oktober 2009.

3. KulturLeben UG (haftungsbeschränkt), Projekt „Rockzipfel“

Zum Ausbau des Eltern-Kind-Büros „Rockzipfel“ zu einem Modellprojekt mit dem Ziel der Erleichterung des beruflichen Anschlusses bzw. Wiedereinstiegs junger Eltern wird in den Jahren 2017 und 2018 eine Personalstelle im Umfang von 1 VZÄ und damit verbundene Sachkosten, angesiedelt beim Träger KulturLeben UG (haftungsbeschränkt), gefördert.

Die Förderung in Höhe von 60.000 Euro im Jahr 2017 und 60.000 Euro im Jahr 2018 er-folgt über die Fachförderrichtlinie Sozialamt vom 19. Oktober 2009 unter Anwendung des Punktes 2.1.7 und 2.2.1.2.

4. StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt

Der in Hamburg entwickelte und bereits erprobte Präventionsansatzes in der Gewaltschutzarbeit durch die Integration in bereits vorhandene Angebote und soziale Infrastrukturen soll als Modellprojekt in Dresden durchgeführt werden.

Die Förderung soll über die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann erfolgen, als Kofinanzierung zur Landesförderung (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt vom 9. März 2016). Zu diesem Zweck soll der Betrag von 30.000 Euro im Jahr 2017 und 30.000 Euro im Jahr 2018 an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten zur Weitergabe übermittelt werden.

Beratungsfolge

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium)
Unterausschuss Planung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend (federführend)
Ausschuss für Soziales und Wohnen öffentlich beschließend

 

Begründung

Mit dem Haushaltsbeschluss vom November 2016 sind für den Doppelhaushalt 2017/2018 im Geschäftsbereich 5 Mittel zur Umsetzung sozialer Projekte bzw. zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege bereit gestellt worden. Der Haushaltsbegleitbeschluss legt den Rahmen und die Zielrichtung der Förderungen durch beispielhafte Aufzählung von Projekten bzw. Trägern fest. Aus diesen Aufzählungen lassen sich Vorhaben zu einem Themenfeld „Eltern und Familie“ zusammenfassen, welche sich in diesem Antrag wiederfinden.

Zu 1.: Alleinerziehenden Netzwerk Dresden

Etwa 23% Prozent aller Kinder in Dresden wachsen bei nur einem Elternteil auf. Alleine für Kin-der verantwortlich zu sein ist eine große Herausforderung, zumal oftmals die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur schwer möglich ist. So sind mehr als die Hälfte der Alleinerziehende auf Sozialleistungen angewiesen. Umso wichtiger ist es zielgerichtete Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende zu schaffen und auszubauen.

Das Alleinerziehenden Netzwerk Dresden leistet seit Jahren zielgerichtete Unterstützung für Eltern durch Vernetzungsarbeit oder die Entwicklung passender Angebote und versteht sich als Interessenvertretung Alleinerziehender Eltern. Seit 2016 erfolgt die Koordinierung des Netzwerkes durch das Frauenförderwerk Dresden und erfährt über das Gleichstellungsbüro der Landeshauptstadt Dresden eine Förderung (PSP Element 10.100.11.1.1.02.01).

Eines der wichtigsten Themenfelder Alleinerziehender ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu wurde vom Alleinerziehenden Netzwerk ein UnternehmerInnentag konzipiert mit dem Ziel, Alleinerziehende und Unternehmen zusammen zu bringen.

Ferner wurde bereits im Jahr 2016 eine Messe für (Allein-)Erziehende durchgeführt, welche speziell auf die Situation Alleinerziehender zugeschnitten Angebote vorstellte, die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote der Stadt Dresden zusammen trug sowie Antrags- und Unterstützungsmöglichkeiten darstellte.

Beide Projekte konnten in der Förderung nicht abgedeckt werden, erscheinen jedoch sinnvoll und erfolgversprechend, weshalb der Fehlbetrag von jährlich 10.000 Euro für die Umsetzung in den Jahren 2017 und 2018 bereit gestellt werden soll.

Zu 2.: Frauenschutzhaus Dresden e.V. / D.I.K.

Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 hat jede vierte Frau in Deutschland schon einmal häusliche Gewalt erlebt. Im Jahr 2014 suchten sachsenweit 2214 Personen eine Beratungsstelle aufgrund häuslicher Gewalterfahrung auf, 578 Frauen und 635 Kin-der flüchteten in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen. In den vergangenen Jahren wurden zwar bereits etliche Verbesserungen im Bereich des Gewaltschutzes und der Bekämpfung häuslicher Gewalt unternommen, so z.B. die Vernetzung der verschiedenen involvierten Behörden, Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen. Dennoch gibt es nach wie vor erheblichen Bedarf, um die Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verbessern.

Insbesondere die Beratung und Betreuung (mit-)betroffener Kinder muss aufgenommen wer-den. Bisher gibt es in Dresden keine eigene, speziell auf Kinder zugeschnittene Beratung im Fall (mit-)erlebter häuslicher Gewalt. Gerade das wird jedoch als unabdingbar angesehen, um Kindern die Verarbeitung von Gewalterfahrungen zu erleichtern. Hierzu soll ein eigens auf Kinder und Jugendliche spezialisiertes Beratungsangebot geschaffen werden.

Ferner soll eine barrierefreie Krisenwohnung zur Unterbringung Schutzbedürftiger angemietet werden. Im Dresdner Frauenschutzhaus stehen 32 Plätze für schutzsuchende Frauen und Kinder zur Verfügung. Keiner dieser Plätze ist barrierefrei. Und das obwohl Studien belegen, dass die Häufigkeit der Betroffenheit häuslicher Gewalt bei Menschen mit Behinderungen nochmals höher sind.

Und schließlich soll die Beratungsstelle sich durch mehrsprachiges und interkulturell geschultes Personal besser auf die Situation Betroffener mit Migrationshintergrund eingehen können. Es hat sich gezeigt, dass die Problemlagen gewaltbetroffener Migrantinnen deutlich komplexer sind und einen erheblichen Mehraufwand in der Beratungsleistung mit sich bringen. In der bisherigen Personalausstattung konnte diesem Umstand nur unzureichend Rechnung getragen werden.

Die Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt/ Gewalt im sozialen Nahraum (D.I.K.) soll zu einem Gewaltschutzzentrum ausgebaut werden. Hierfür sind 2,5 zusätzliche Personalstellen einzurichten, für die Beratung von Kindern und Jugendlichen, MigrantInnen sowie die Betreuung einer neu anzumietenden barrierefreien Krisenwohnung.

Zu 3.: KulturLeben UG (haftungsbeschränkt), Projekt „Rockzipfel“

Für Eltern von Kleinkindern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Studium/ Ausbildung immer eine Herausforderung. Dabei stellt insbesondere die Zeit bis Kinder in einer Kita oder in der Tagespflege betreut werden können oftmals als Bruch dar, der den (Wieder-)Einstieg in den Beruf für junge Eltern deutlich erschwert. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Auszeit vom Beruf/ Studium/Ausbildung, die zur Betreuung des Kindes aufgewendet wird, sich sehr häufig negativ auf die weitere berufliche Laufbahn auswirkt, in einigen Fällen sogar dazu führt, dass über Mo-nate und Jahre der Einstieg in den Beruf nicht gelingt. Für Alleinerziehende stellt diese Situation oftmals eine ungleich höhere Hürde dar.

Um dieser Situation zu begegnen wurde in Dresden 2014 das Eltern-Kind-Büro „Rockzipfel“ gegründet. Nach dem Leipziger Vorbild bietet „Rockzipfel“ Eltern von Kleinkindern die Möglichkeit, Bürotätigkeiten zu verrichten und gemeinsam mit anderen Eltern die Kinder parallel zu betreuen. Dieses Angebot ermöglicht es Eltern „den Anschluss nicht zu verlieren“, nach Stellen zu suchen und Bewerbungen zu schreiben, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen etc.

Die stets rege nachgefragten Betreuungsplätze haben deutlich gezeigt, dass der Bedarf an entsprechenden Angeboten besteht. Allerdings wurde das Angebot bisher ehrenamtlich geführt, was einer Erweiterung und Optimierung im Sinne der kommunalen Sozialplanung entgegensteht.

Die KulturLeben UG (haftungsbeschränkt) hat ihr Interesse bekundet, in Absprache mit dem bisherigen Träger dieses Modell fortzuführen und an weiteren Standorten in Dresden umzuset-zen. Dazu ist eine Stelle zur Koordinierung und ein angemessener Sachkostenanteil, unter ande-rem für die Ausstattung weiterer Eltern-Kind-Büros notwendig. Zum Ende des Bewilligungszeitraumes (Oktober 2018) sollten die Ergebnisse überprüft und eine Fortführungsentscheidung vorbereitet werden.

Zu 4.: StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt

StoP ist ein neuer Präventionsansatz in der Gewaltschutzarbeit und macht deutlich, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist. Mit dem StoP-Konzept wird das sozialräumliche Umfeld von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden um das Potenzial der sozialen Beziehungen erwei-tert.

Grundgedanke bei StoP ist die Integration der Gewaltschutzarbeit in bereits vorhandene Ange-bote und Strukturen. Konkret bedeutet dies, dass StoP angedockt wird an einen bestehenden, gut vernetzten lokalen Träger. In Frage kommen Einrichtungen wie z.B. Stadtteilzentren, Quar-tiersläden, Mehrgenerationen-, Kinder- und Jugendhäuser. StoP übernimmt die Fortbildung von MitarbeiterInnen aus diesen Einrichtungen und kann den Umsetzungsprozess bei Bedarf beratend begleiten.

Das an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg durch Prof. Dr. Sabine Stövesand entwickelte Konzept wurde in zwei Hamburger Stadtteilen etabliert. Die Erfahrungen zeigen eine positive Entwicklung, insbesondere durch eine deutlich gestiegene Sensibilisierung und geschulten Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt.

Nachdem das Konzept im September 2016 auf einem Fachtag im Rathaus der Landeshauptstadt Dresden einem breiten Fachpublikum vorgestellt wurde, erfolgten im Oktober (1. Modul) und November (2. Modul) Schulungen für MultiplikatorInnen. Aufgrund der positiven Nachfrage Dresdner Träger soll nun in Dresden eine Modellphase zur Umsetzung des Konzepts StoP erfolgen.

 

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