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Klimaschutzziele der Stadt erfüllen – Nutzung von Solarenergie beim städtischen Hochbau

ANTRAG – Interfraktionell:

Die Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion setzten sich gemeinsam für den Klimaschutz ein und möchten Solarzellen zur Energiegewinnung beim städtischen Hochbau nutzen.

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. bei allen zukünftigen Hochbauten der Stadt und der städtischen Unternehmen die Nutzung von Solarenergie technisch vorzusehen und vorzubereiten durch Schaffung der statischen Voraussetzungen und durch entsprechende technische Planung der Dächer und Fassaden.

Abweichungen von der Vorgehensweise sind in den entsprechenden Vorlagen dokumentiert zu begründen.

2. eine Liste von nach Solarkataster geeigneten Gebäuden der Stadt und der städtischen Unternehmen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie bis zum 31.10.2017 zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Liste soll mindestens enthalten: Gebäude-Baujahr, evtl. Sanierungsjahr, evtl. geplanter Sanierungszeitpunkt, geschätztes Flächenpotential in kWp für Photovoltaik, schon vorhandene Solaranlagen (Ja/Nein), Nach- bzw. Umrüstungen zur Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie möglich (Ja/Nein), Statik ausreichend (Ja/Nein), Leerrohre vorhanden (Ja/Nein).

3. jährlich mindestens 10 der für Solarenergie nutzbaren Gebäudeflächen als Pachtflächen öffentlich neu auszuschreiben, und innerhalb von 6 Monaten nach Ausschreibungsende zu vergeben, wenn für diese Flächen keine städtische Eigennutzung gemäß Punkt 4 vorgesehen wird.

Sollte innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Gebäudes kein Baubeginn für die Solarenergie-Anlage vorliegen, sind die Pacht-Verträge zu kündigen und die Flächen erneut auszuschreiben.

Bis zum 31.10.2017 ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau ein Vorschlag vorzulegen, welche Sicherheitsleistungen bei Zuschlagserteilung zu hinterlegen sind, um sicherzustellen, dass die Anlagen innerhalb eines Jahres nach Zuschlagserteilung gebaut werden. Die Sicherheitsleistung ist nach Errichtung zurückzugeben.

4. für die alternative Eigennutzung der Flächen durch die Stadt oder städtische Gesellschaften bis zum 31.10.2017 ein Konzept vorzulegen und jährlich fortzuschreiben. Bei Anmeldung von Eigennutzung ist der Bau der Anlage innerhalb eines Jahres zu beginnen. Andernfalls sind diese Flächen öffentlich auszuschreiben.

5. dem Ausschuss Stadtentwicklung und Bau, sowie Umwelt und Kommunalwirtschaft, bis zum 31.10.2017 zusammen mit einem Muster-Verpachtungs-Vertragspaket die Kriterien und Modalitäten für das Ausschreibungsverfahren vorzulegen, wenn erforderlich unter Hinzuziehung einer externen Fachberatung.

6. dem Stadtrat über den Stand der Umsetzung und über die vorgesehenen Flächen zu Ausschreibung, Vergabe oder Eigennutzung halbjährlich eine Informationsvorlage vorzulegen.

7. im Zuge der Berichterstattung zum Integrierten Energie- und Klimakonzept zu CO2-Einsparungen und Stand der Umsetzung des Antrages zu berichten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Umwelt und Kommunal-wirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Mitgliedschaft im Klimabündnis

Die Stadt Dresden ist bereits seit längerem Mitglied im „Klimabündnis der Städte“. Der Klimagipfel von Paris 2015 sowie die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) haben deutlich gemacht, dass alle Staaten, insbesondere die hochentwickelten Industrieländer, große Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen müssen, um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern.

Ziele des IEuKK

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEuKK) Dresden 2030 hat sich die Stadt konkrete Ziele zum Klimaschutz gesetzt. Im IEuKK wird eine zehnprozentige Reduktion der Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen der Einwohner Dresdens alle fünf Jahre bis 2030 angestrebt, um die Umwelt nachhaltig zu schützen.

Aktuelle CO2-Emissionen

Trotz dieser ambitionierten Ziele stagnierte der CO2-Ausstoß pro Einwohner von 2003 bis 2014 bei 10 Tonnen pro Jahr. Leider gab es im Jahr 2014 sogar eine Steigerung. Damit wurde das Klimaschutzziel in den letzten Jahren klar verfehlt. Um die festgelegten Ziele zu erreichen, sind daher jetzt verstärkt konkrete Maßnahmen erforderlich.

Erneuerbare Energien in Dresden

Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (z.B. Solarstrom) ist eine der zentralen Maßnahmen im IEuKK. Derzeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Dresden bei knapp 5 %, was weit unter dem bundesweiten Durchschnitt von über 30 % (2015) liegt. Dies zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.

Laut IEuKK hat Dresden mit seinen Dachflächen ein Potenzial von 300 GWh/a zur Erzeugung von Solarstrom, was einer CO2-Absenkung von rund 300.000 Tonnen entspricht. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen.

Photovoltaik-Ausbau

Eine konkret vorgeschlagene Maßnahme im IEuKK ist der „Ausbau der Photovoltaik zur Eigennutzung“. Bis 2030 sollen 1.370.000 m² installierte Fläche und ca. 100 GWh/a erreicht werden. Damit sollen bis 2030 34 % des realisierbaren Potentials erschlossen werden, was einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaziele darstellt.

Bürgerbeteiligung und Investitionen

Der Beschluss des Antrags ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Investoren, auf kommunalen Dächern in die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie (Solarstrom, Solarwärme) zu investieren. Dies fördert nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl.

Die Nachfrage nach Investitionen in Bürgerenergie und Bürgersolaranlagen zeigt sich in anderen Städten. Städte wie München, Marburg, Würzburg, Frankfurt am Main, Weimar oder Bad Nauheim stellen erfolgreich öffentliche Dächer für die Erzeugung von Sonnenstrom zur Verfügung, was als positives Beispiel dienen kann.

Aktuelles Beispiel aus Berlin

Ein aktuelles Beispiel aus Berlin zeigt, dass Dresdner Firmen auch in anderen Städten aktiv sind. Eine Dresdner Firma erhielt den Auftrag zum Bau einer Solarstromanlage auf dem Haus der Zukunft in Berlin. Mit dem Beschluss des Antrags können Dresdner Solarfirmen auch vor Ort auf städtischen Dächern bauen, was die lokale Wirtschaft weiter stärkt.

Pläne der Dresdner Verwaltung

Bereits in einer Pressemitteilung vom 10.10.2016 äußerte die Dresdner Verwaltung die Absicht, vermehrt Solaranlagen auf Dächern zu installieren. Bei Gesamtausgaben von 15 Millionen Euro für die Beheizung städtischer Gebäude sollen auch finanzielle Anreize zur Nutzung von Solarenergie geschaffen werden, um die Attraktivität dieser Maßnahmen zu erhöhen.

Finanzielle Vorteile und CO2-Einsparung

Durch die Nutzung geeigneter Flächen für Solarstrom und Solarwärme kann die Stadt Dresden finanzielle Vorteile durch Pachteinnahmen erzielen und gleichzeitig wirksam CO2 einsparen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Zukunftspotenzial

Das IEuKK zeigt, dass noch viel Potenzial zur Entwicklung vorhanden ist: „Der zukünftige Energiebedarf kann technisch durch erneuerbare Energien vollständig gedeckt werden.“ Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die gesetzten Ziele konsequent zu verfolgen und umzusetzen.

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

 

Bild von Kevin Snyman auf Pixabay