Solarpaneele auf dem Dresdner Rathaus

Klimaschutzziele der Stadt erfüllen – Nutzung von Solarenergie beim städtischen Hochbau

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. bei allen zukünftigen Hochbauten der Stadt und der städtischen Unternehmen die Nutzung von Solarenergie technisch vorzusehen und vorzubereiten durch Schaffung der statischen Voraussetzungen und durch entsprechende technische Planung der Dächer und Fassaden.

Abweichungen von der Vorgehensweise sind in den entsprechenden Vorlagen dokumentiert zu begründen.

2. eine Liste von nach Solarkataster geeigneten Gebäuden der Stadt und der städtischen Unternehmen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie bis zum 31.10.2017 zu erstellen und zu veröffentlichen.

Die Liste soll mindestens enthalten: Gebäude-Baujahr, evtl. Sanierungsjahr, evtl. geplanter Sanierungszeitpunkt, geschätztes Flächenpotential in kWp für Photovoltaik, schon vorhandene Solaranlagen (Ja/Nein), Nach- bzw. Umrüstungen zur Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie möglich (Ja/Nein), Statik ausreichend (Ja/Nein), Leerrohre vorhanden (Ja/Nein).

3. jährlich mindestens 10 der für Solarenergie nutzbaren Gebäudeflächen als Pachtflächen öffentlich neu auszuschreiben, und innerhalb von 6 Monaten nach Ausschreibungsende zu vergeben, wenn für diese Flächen keine städtische Eigennutzung gemäß Punkt 4 vorgesehen wird.

Sollte innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Gebäudes kein Baubeginn für die Solarenergie-Anlage vorliegen, sind die Pacht-Verträge zu kündigen und die Flächen erneut auszuschreiben.

Bis zum 31.10.2017 ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau ein Vorschlag vorzulegen, welche Sicherheitsleistungen bei Zuschlagserteilung zu hinterlegen sind, um sicherzustellen, dass die Anlagen innerhalb eines Jahres nach Zuschlagserteilung gebaut werden. Die Sicherheitsleistung ist nach Errichtung zurückzugeben.

4. für die alternative Eigennutzung der Flächen durch die Stadt oder städtische Gesellschaften bis zum 31.10.2017 ein Konzept vorzulegen und jährlich fortzuschreiben. Bei Anmeldung von Eigennutzung ist der Bau der Anlage innerhalb eines Jahres zu beginnen. Andernfalls sind diese Flächen öffentlich auszuschreiben.

5. dem Ausschuss Stadtentwicklung und Bau, sowie Umwelt und Kommunalwirtschaft, bis zum 31.10.2017 zusammen mit einem Muster-Verpachtungs-Vertragspaket die Kriterien und Modalitäten für das Ausschreibungsverfahren vorzulegen, wenn erforderlich unter Hinzuziehung einer externen Fachberatung.

6. dem Stadtrat über den Stand der Umsetzung und über die vorgesehenen Flächen zu Ausschreibung, Vergabe oder Eigennutzung halbjährlich eine Informationsvorlage vorzulegen.

7. im Zuge der Berichterstattung zum Integrierten Energie- und Klimakonzept zu CO2-Einsparungen und Stand der Umsetzung des Antrages zu berichten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Umwelt und Kommunal-wirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Die Stadt Dresden ist schon länger Mitglied im „Klimabündnis der Städte“. Der Klimagipfel von Paris 2015 und die in den wissenschaftlichen Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der UN zusammengefassten Erkenntnisse haben aufgezeigt, dass weltweit von allen Staaten, besonders aber von den hochentwickelten Industrieländern, große Anstrengungen zum Klimaschutz erforderlich sind, um auf dem Planeten Erde eine lebenswerte Zukunft zu sichern.

Mit dem IEuKK (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Dresden 2030) hat sich die Stadt Dresden selbst Ziele zum Klimaschutz gesetzt. Als Ziel wird im IEuKK eine zehnprozentige Reduktion der Pro-Kopf-Treibhausgasemission der Einwohner Dresdens alle fünf Jahre bis 2030 angegeben.

Tatsächlich stagnierte der CO2 Ausstoß pro Einwohner jedoch von 2003 bis 2014 bei 10 Tonnen pro Jahr. Es ist leider sogar festzustellen, dass es 2014 eine Steigerung gab.

Damit wurde das Klimaschutzziel in den letzten Jahren klar verfehlt. Zur Erreichung der Ziele müssen daher jetzt verstärkt konkrete Maßnahmen erfolgen. Nur so kann die Stadt Dresden die selbst gesetzten Ziele zum Schutz unserer Umwelt noch erreichen.

Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (z.B. Solarstrom oder Solarwärme) in Dresden ist eine der im IEuKK beschriebenen Maßnahmen. Derzeit stagniert der Anteil Erneuerbarer Energien in Dresden am Stromverbrauch bei knapp 5 % und liegt damit weit unter dem bundesweiten Durchschnitt von etwas über 30% (2015).

Laut IEuKK hat Dresden mit seinen Dachflächen ein Potential von 300 GWh/a zur Erzeugung von Solarstrom, was einem bilanziellen CO2-Absenkungspotentioal von rund 300 000 t entspricht.

Eine konkret vorgeschlagene Maßnahme im IEuKK zur Erreichung der Zielvorgaben im Strombereich ist: „Ausbau der Photovoltaik zur Eigennutzung (1.370.000 m² installierte Fläche bis 2030; ca. 100 GWh/a) und Kapitalaktivierung durch (Energie-)Genossenschaften, womit bis 2030 34 % des realisierbaren Potentials erschlossen werden„.

Genau dieses Vorhaben wird durch den Beschluss des Antrags umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen der Stadt Dresden und andere Investoren erhalten die Möglichkeit auf kommunalen Dächern selbst in die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie (Solar-strom, Solarwärme) zu investieren.

Wie groß die Nachfrage nach Investitionen in Bürgerenergie und den Bau von Bürgersolaranlagen aktuell ist, zeigt die Entwicklung in anderen Städten. Städte wie München, Marburg, Würzburg, Frankfurt am Main, Weimar oder Bad Nauheim stellten und stellen erfolgreich öffentliche Dächer für die Erzeugung von Sonnenstrom oder Sonnenwärme zur Verfügung.

Ein aktuelles Beispiel aus Berlin ist in der DNN vom 28.10.16 nachzulesen: In Berlin hat eine Dresdner Firma neben der Sanierung einer Anlage auf dem Bundeskanzleramt auch den Auftrag zum Bau einer Solarstromanlage auf dem Haus der Zukunft in Berlin erhalten. Mit Beschluss des Antrages werden Dresdner Solarfirmen die Möglichkeit bekommen, auch hier vor Ort auf städtischen Dächern zu bauen.

Dass Pläne der Dresdner Verwaltung bereits in Richtung des Antrages bestehen, zeigt eine Pressemitteilung vom 10.10.2016. Hier wird die Absicht des Hochbauamtes beschrieben zukünf-tig vermehrt Solaranlagen auf Dächer zu bringen. Bei Gesamtausgaben von 15 Millionen Euro für die Beheizung städtischer Gebäude in Dresden seien auch finanzielle Anreize zur Nutzung von Solarenergie gegeben.

Durch die Gestattung der Nutzung von geeigneten Flächen für Solarstrom und Solarwärme können für die Stadt Dresden finanzielle Vorteile durch Pachteinnahmen entstehen bei gleichzeitiger wirkungsvoller CO2-Einsparung.

Das folgende Zitat aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept 2030 zeigt, dass noch viel Potential zur Entwicklung vorhanden ist: „Dass der zukünftige Energiebedarf (Endenergie bzw. Energiedienstleistungen) technisch durch erneuerbare Energien vollständig gedeckt werden kann, steht mittlerweile außer Frage.“

 

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

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