Porträt Vincent Drews

Bearbeitungszeiten der Dresdner Ausländerbehörde – Nachfrage zur Anfrageantwort AF1533/17

Vincent Drews erkundigt sich zu den Bearbeitungszeiten von Anerkennungspapieren für Asylsuchende in Dresden.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

einleitend vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage zum Gegenstand „Bearbeitungszeiten der Dresdner Ausländerbehörde“ (AF1533/17). Mit Blick auf die Antwort zur Frage 1 der ur-sprünglichen Anfrage, der Dauer der Bearbeitungszeiten zwischen der Ausreichung der Fiktionsbescheinigung und der Aufenthaltserlaubnis, haben sich mir Nachfragen ergeben, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte.

Fragen:

1. Wie vereinbaren sich die derzeitigen Wartezeiten zur Beantragung eines Aufenthaltstitels nach Abschluss des Asylverfahrens mit Artikel 24 Abs. 1 Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage verweigert das Bürgeramt Inhaberinnen und Inhabern von Fiktionsbescheinigungen den Zuzug nach Dresden und wie viele Personen sind davon seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes des Bundes betroffen gewesen (sollten keine genauen Angaben vorliegen, bitte Schätzung)?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

Vincent Drews

 

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