Inklusion musikalisch begabter Kinder im Kreuzchor

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Die Vision der Landeshauptstadt: „Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention findet Bildung von Anfang an gemeinsam statt. Inklusives lebenslanges Lernen ist ein Selbstverständnis.„ im Kreuzchor umsetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

Gemeinsam mit dem Kreuzchor ein Inklusionskonzept mit dem Ziel zu erstellen, dass auch die Teilnahme und Mitwirkung musikalisch begabter Kinder mit einer Behinderung gefördert und ermöglicht wird. Barrieren abbauen, Talente fördern, gleiche Chancen im Leben muss in dieser Hinsicht Leitmotiv sein. Dabei ist im Konzept unter anderem die Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Umsetzung der Ziele einzubeziehen. Zudem muss der Kreuzchor selbstverständlich auch barrierefrei für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, so selbstverständlich wie seine Konzertangebote barrierefrei für die Gäste sein sollen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung

„Behindern verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln.“ ist der Titel einer aktuellen Kampagne des Freistaates Sachsen.

Auch die Landeshauptstadt Dresden hat sich einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die Fortsetzung des Aktionsplanes ist in zweijähriger Arbeit entwickelt worden und durchläuft zurzeit die Gremien. Der Plan formuliert die Ziele der Stadt Dresden für das Handlungsfeld Bildung: „Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben uneingeschränkten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. Sie können gemein-sam auf eine in jeder Hinsicht barrierefrei Schule gehen. Dort erhalten sie die für ihre individuellen Bedürfnisse notwendige individuelle Unterstützung durch ein interdisziplinäres Schulpersonal.“

Letztlich ist es rechtlich problematisch, sobald sich Menschen mit Behinderung als Mitarbeiter/innen, z.B. als pädagogisches Personal beim Kreuzchor bewerben wollen.

Die Kontroverse um die Vorlage entzündete sich an der Frage der Barrierefreiheit des neuen Alumnats. Demnach sind die Etagen über Erdgeschoss nicht barrierefrei erreichbar. Lediglich das Erdgeschoss sieht behindertengerechte Sanitäranlagen und ein barrierefreies Zimmer vor. Begründet wurde dieser Umstand damit, dass es noch nie im Kreuzchor Kinder mit einer Behinderung gegeben hätte, ihre Aufnahme sich auch nicht mit den Anforderungen an die Reisetätigkeit vereinbaren ließe und auch die Auftrittsorte nicht barrierefrei seien. Diese Auffassung ist nach Meinung der Antragsteller diskriminierend für Kinder mit einer Behinderung und sachlich unhaltbar, da mit vertretbarem und heutzutage üblichem Aufwand für hinreichende Barrierefreiheit und damit Inklusion im Kreuzchor gesorgt werden kann. Der Kreuzchor als kulturelles Aushängeschild der LHD sollte beim Thema inklusive Gesellschaft als leuchtendes Beispiel voranschreiten.

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

 

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