Porträt Dana Frohwieser

Umsetzungsstand des Aktionsplanes „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung des umfassenden LSBTI-Ansatzes

Dana Frohwieser erkundigt sich nach konkreten Maßnahmen bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Beschlussfassung über den ersten Aktionsplan der LHD zur Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ 2014 bis 2016 am 19.03.2015 beschloss der Stadtrat in Erweiterung der Verwaltungsvorlage, dass bei „der Fortschreibung des Aktionsplanes […] der umfassende LSBTI-Ansatz gewählt werden“ soll. Denn Geschlecht kennt nicht nur zwei Ausprägungen und deshalb muss Gleichstellung auch mehr sein als der Kampf um die rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Egal ob lesbisch, schwul oder bisexuell, egal ob trans- oder intergeschlechtlich – alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, nur leider noch nicht in der Realität.

Der Zwischenbericht über die Umsetzung (V1250/16) vom 24. August 2016 offenbarte, wie weit der Weg allein innerhalb der Dresdner Stadtverwaltung hier noch ist. So wurde zur Maßnahme „Beteiligung an der bundesweiten Debatte zum Umgang mit dem dritten Geschlecht“ berichtet, „Im Amt 15 ist das Thema „Geschlecht x“ bekannt, jedoch derzeit nicht relevant.“ oder „Für das Amt 20 nicht relevant.“ Bei der „Hinwirkung auf die Erhöhung des Anteils von weiblichen bzw. männlichen Mitarbeitenden in den jeweils ‚geschlechtsuntypischen‘ Bereichen“, weiß beispielsweise Amt 20 nicht, ob es eine männlich oder weiblich dominierte Belegschaft hat und wählt Mitarbeitende grundsätzlich nach Eignung aus oder Amt 32 „empfindet sich nicht als ‚geschlechtsuntypisch‘“. Überhaupt fällt insbesondere Amt 20 bei diesem Zwischenbericht vor allem dadurch auf, dass es zur Mehrzahl der Maßnahmen zurückmeldet, diese seien für das Amt ohne Relevanz. Im Bewusstsein um die stetig wachsenden Aufgaben im Bereich des Büros der Gleichstellungsbeauftragten, welches derzeit neben der Beauftragten selbst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet ist, hat der Stadtrat mit seiner Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2017/2018 44,5 zusätzliche Stellen beschlossen und den Oberbürgermeister gebeten, eine von diesen im Büro der Gleichstellungsbeauftragten einzurichten, um auch dem Thema Geschlechtervielfalt gerecht werden zu können. Es erscheint selbst erklärend, warum dies gerade in der Stadt Dresden von besonderer Bedeutung ist. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Laut Vorlage V1250/16 ist innerhalb der Stadtverwaltung „noch deutlich Sensibilisierungsarbeit“ zu leisten. Welche konkreten Maßnahmen wurden seither entwickelt bzw. umgesetzt, um Akzeptanz von Vielfalt in Hinblick auf die Geschlechter und die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatz als Ziel in der gesamten Stadtverwaltung und vor allem dort, wo noch deutlicher Sensibilisierungsbedarf gesehen wird, zu erzielen?
  2. Zudem berichtet die Vorlage, dass „der Ansatz, […] durch die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in sämtliche Aktivitäten [der Stadtverwaltung] die Gleichstellung […] zu fördern und auf die Aufhebung geschlechtsspezifischer Defizite hinzuwirken, wohl nicht wirklich verstanden worden ist.“ Wie wird hier seitens des Oberbürgermeisters für Abhilfe gesorgt? Ist dieses Thema beispielsweise regelmäßig Gegenstand von Mitarbeitendenweiterbildungen, von LOM oder von Dienstberatungen auf Führungs- und Arbeitsebene?
  3. Wird die vom Stadtrat erbetene Zuordnung einer zusätzlichen Stelle für das Themenfeld LSBTI im Büro der Gleichstellungsbeauftragten erfolgen,

a. wenn ja, wie ist der Umsetzungsstand?

b. wenn nein, warum nicht und wie wird die oben skizzierte Aufgabe durch den Oberbürgermeister trotzdem umgesetzt?

4. Welche Vereine und Initiativen in der LH Dresden, die sich in ihrer Arbeit der Umsetzung eines LSBTI-Ansatzes verschrieben haben, werden für diese Aufgabe durch die Stadt Dresden finanziell gefördert und in welcher Höhe (bitte für die Jahre 2013/14, 2015/16 und 2017 angeben)?

5. Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung fungiert als Beschwerdestelle für Beschäftigte im Sinne des §13 AGG? Wie viele Beschwerdefälle hat es hier in den vergangenen fünf Jahren bis heute gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach den Gründen im Sinne §1 AGG: Rasse oder ethische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität)? Wie ist diese Stelle für diese Aufgabe personell ausgestattet?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Dana Frohwieser

 

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