Gesichtsporträt Vincent Drews

Bearbeitungszeiten der Ausländerbehörde

Vincent Drews erkundigt sich zu der Arbeit der Dresdner Ausländerbehörde.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort (AF1533/17) vom 1. März 2017 haben Sie meinem Fraktionskollegen Herrn Avenarius mitgeteilt, dass die Wartezeit auf „einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten und der Abwicklung der Formalitäten für die Bestellung des Reiseausweises für Flüchtlinge und des Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei“ ca. 2 – 2,5 Monate in Anspruch nimmt. Dies sei im Vergleich zu Mitte 2016 (4 Monate) bereits eine deutliche Verkürzung der Wartezeit. An einer weiteren Verkürzung werde gearbeitet. Mit Bezug auf die vergangenen Monate seien auch in einigen wenigen Fällen längere Wartezeiten aufgetreten.

In den Wartezeiten werden auch die Akten durch die Landesdirektion an die Ausländerbehörde übersandt (Antwort zu Frage 1 aus AF 1610/17). Dazu kommt die bekannte Wartezeit auf die Dokumente zum damaligen Zeitraum von 4-8 Wochen (Aussage in einem Schreiben der Bundesbeauftragten für Migration und Flüchtlinge vom 28.03.2017 an das SMI), die die Bundesdruckerei verursacht. In Summe also bis zu 4,5 Monate Wartezeit.

In der Antwort zu meiner Anfrage (AF1705/17) vom 17. Mai 2017 haben Sie mir tabellarisch die Wartezeit zum Stichtag 1. März 2017 mitgeteilt. Daraus geht hervor, dass zum Stichtag mit 54 % mehr als die Hälfte der Antragsteller_innen bereits mehr als 6 Monate auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis warteten. Berechnet man die durchschnittliche Wartezeit grob aus den mir mitgeteilten Wartezeiten in Frage 1, ergibt sich eine deutlich längere Wartezeit zum Stichtag, als in der Antwort auf AF1533/17 dargestellt.

Fragen:

Dazu bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Nachfragen:

1. Wie erklären sich die unterschiedlichen, teils deutlich abweichenden Wartezeiten in Ihren Antworten auf AF1533/17 und AF1705/17?

2. Welche Wartezeit war zum Stichtag 31. März 2017 tatsächlich im Durchschnitt vorhanden?

3. Welche Prüfungen nimmt die Ausländerbehörde vor Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis vor, die bereits im Rahmen der Asylentscheidung durch das BAMF vorgenommen wurden und warum?

4. Welche Sicherheitsabfragen bei Sicherheitsbehörden werden von der Ausländerbehörde veranlasst und werden diese bei allen Fällen oder nur bei vorliegenden Verdachtsmomenten veranlasst?

5. Wie lange ist derzeit (Stichtag 31. Juli 2017) die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten (usw.) in der Dresdner Ausländerbehörde und zur Herstellung des Dokuments in der Bundesdruckerei (bitte differenziert benennen)?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Vincent Drews

 

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