Dana Frohwieser erkundigt sich nach Schreiben von Elternvertretern in Bezug auf den Schulnetzplan.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 09. August 2017 wurde dem Stadtrat und der Öffentlichkeit die Vorlage zum Schulnetzplan vorgelegt. Nach damaligem Zeitplan der Stadtverwaltung sollten im 3. und 4. Quartal 2017 die Stellungnahmen von Kreiselternrat, Stadtschülerrat, Landkreisen, Schulkonferenzen vorliegen und die Beratung in Ausschüssen, Gremien sowie Ortsbeiräten und Ortschaftsräten stattfinden. Am 02. November 2017 war die Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehen. Erst am 03. November erhielten die Stadträtinnen und Stadträte die eingegangenen Stellungnahmen. Am 13. November, erst einen Tag vor der nächsten Sitzung des federführenden Bildungsausschusses erreichte uns eine Auswertung der Stellungnahmen durch das SVA und weitere Stellungnahmen. Eine Stellungnahme des Kreiselternrates, der nach § 10 Sächsische Schulnetzplanverordnung anzuhören ist, liegt jedoch noch immer nicht vor. Was jedoch mit den Stellungnahmen seitens der Stadtverwaltung übermittelt wurden, sind mehrere Schreiben von Elternvertretern, die an Frau Annett Grundmann, Kreiselternrat adressiert sind (Eltern der Schulen des Dresdner Nordens, Eltern der Hutbergschule). Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Sind die genannten Schreiben von den AbsenderInnen offiziell (in Kopie, zur Kenntnis…) an die Stadtverwaltung gerichtet worden? Wenn nein, wie gelangten sie zu den Stellungnahmen, die durch die Stadtverwaltung an die StadträtInnen übermittelt wurden?
2. Ist aus Ihrer Sicht jederzeit sichergestellt gewesen, dass in den Beratungen der Schulnetzplanung die gebotene Unabhängigkeit von Kreiselternrat und Büro des Bildungsbürgermeisters vor dem Hintergrund der personellen Verknüpfung in Person von Frau Grundmann, die bis 02. November 2017 bestand, gewährleistet wird und ggf. in welcher Form wurde und wird dies sichergestellt? Ist insbesondere sichergestellt, dass Stellungnahmen von Eltern an den Kreiselternrat und die Vertraulichkeit dieser gegenüber von Stadtverwaltung und Öffentlichkeit gewahrt wird und dass anders herum der Kreiselternrat keinen Zugriff auf verwaltungsinterne Stellungnahmen zum Schulnetzplan hat, die auch den gewählten StadträtInnen nicht zugänglich sind?
3. Welche Frist wurde dem Kreiselternrat zur Stellungnahme zur Vorlage des Schulnetzplanes eingeräumt und wie bewerten Sie ggf. das Risiko einer möglichen rechtlichen Anfechtbarkeit des Schulnetzplanes, wenn der Stadtrat diesen ohne Stellungnahme des Kreiselternrates beschließt, insbesondere auch vor dem Hintergrund des in Frage 2 skizzierten Interessenkonfliktes?
Vielen Dank.
Dana Frohwieser