Vincent Drews erkundigt sich nach den Einbürgerungen der letzten fünf Jahre in die Landeshauptstadt Dresden.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Kontext der Migrationsbewegung und dem längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern in Dresden stellt sich auch die Frage nach der Perspektive für diese Menschen.
Eine Perspektive kann eine zukünftige Einbürgerung sein. Damit bekämen die Menschen die Möglichkeit einer vollen Partizipation in unserem gesellschaftlichen System, könnten sich mit ihrer (neuen) Heimat stärker identifizieren und ihnen würde viel bürokratischer Aufwand, bspw. bei der Suche nach einen Job, einer Wohnung oder bspw. bei der Krankenkasse abgenommen. Dazu bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1. Wie viele Einbürgerungen hat es pro Jahr in den vergangenen fünf Jahren in der Landeshauptstadt Dresden gegeben?
2. Wie weist die Landeshauptstadt Dresden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder in Kontakt- und Beratungsstellen auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Einbürgerung hin?
3. Gibt es in der Stadtverwaltung Ideen oder Planungen, wie für die Möglichkeit einer Einbürgerung stärker geworben werden kann?
4. Auf www.dresden.de steht unter den Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehepartnern, dass die bisherige Staatbürgerschaft aufgegeben werden muss. Mit welcher rechtlichen Begründung wird dies als Voraussetzung angegeben und welche Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nach aktuell geltendem Recht?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Vincent Drews