ANTRAG – Interfraktionell:
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Rahmenkonzeption für die Weiterentwicklung der Dresdner Kinder- und Jugendhilfe nach den Prinzipien der Sozialraumorientierung.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Unterausschuss Hilfen zur Erziehung mit der Vorlage einer Schrittfolge zur Umsetzung der in der Rahmenkonzeption gegebenen Empfehlungen sowie mit der Begleitung der einzelnen Umsetzungsschritte. Die Schrittfolge ist vom Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.
3. Unabhängig von dieser Schrittfolge wird der Unterausschuss Planung beauftragt, die Ersteller/-innen der Rahmenkonzeption anzuhören und in Folge dieser Anhörung einen Vorschlag zur Ausschreibung der empfohlenen Kinder- und Familienzentren vorzubereiten. Dieser Vorschlag soll insbesondere die Anzahl der auszuschreibenden Zentren, deren Ausstattung und deren Aufgabenstellung enthalten und unter Beachtung der noch vorhandenen Mittel im Präventionsfonds gestaltet sein. Die Ausschreibung soll noch im ersten Quartal des Jahres 2018 durchgeführt werden.
4. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Leiter der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit der Unterstützung der Unterausschüsse bei diesen Aufgaben.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | zur Information |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | zur Information |
Unterausschuss Hilfen zur Erziehung | nicht öffentlich | Vorberatung für Jugendhilfeausschuss |
Unterausschuss Planung | nicht öffentlich | Vorberatung für Jugendhilfeausschuss federführend |
Jugendhilfeausschuss | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Der Stadtrat hat mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 Folgendes beschlossen: „Der JHA-Beschluss zur Bildung eines Fonds Demokratieförderung gilt weiter. Zur Implementierung der in der Konzeption nach Beschluss V0244/14 (letzter Absatz) empfohlenen Einrichtungen und Dienste ist ein angemessener Präventionsfond einzurichten, der Stadtrat empfiehlt 350.000 Euro jährlich.“
Der Jugendhilfeausschuss hat sich dieser Empfehlung angeschlossen, da aber die genannte Konzeption noch nicht vorlag, die Summe für das Jahr 2017 auf 50.000 Euro reduziert. In diesem Fond stehen mithin noch 400.000 Euro zur Verfügung.
Der letzte Absatz des Beschlusses V0244/14 lautet: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat eine Konzeption vorzulegen, mit welchen konkret beschriebenen Einrichtungen und Diensten aus dem Leistungsfeld der §§ 11 bis 14, 16 SGB VIII präventive Wirkungen zu erzielen sind. Die Erstellung der Konzeption ist auszuschreiben, der Jugendhilfeausschuss soll den Text der Ausschreibung beschließen.“
Nunmehr liegt die Konzeption in Form der „Rahmenkonzeption für die Weiterentwicklung der Dresdner Kinder- und Jugendhilfe nach den Prinzipien der Sozialraumorientierung“ vor. Die dort empfohlenen Einrichtungen sind Kinder- und Familienzentren mit dort arbeitenden Sozialraumkoordinatoren, in einer Erprobungsphase werden diese für drei Stadtteile vorgeschlagen. Der Unterausschuss Planung soll sich nun mit diesem Vorschlag beschäftigen und einen konkretisierenden Beschluss über die Ausschreibung dieser sozialraumorientierten Einrichtungen erarbeiten.
Zudem hat aber die Rahmenkonzeption eine Reihe weiterer, im Einzelnen sehr tiefgreifende Vorschläge gemacht. Diese sollen im Unterausschuss Hilfen zur Erziehung diskutiert und, wenn der Jugendhilfeausschuss den Vorschlägen im Einzelnen folgt, in ihrer Umsetzung begleitet wer-den. Der Unterausschuss ist das fachlich dazu geeignete Gremium.
Einreicher:
Anja Stephan
Dorothee Marth
Tina Siebeneicher
Tilo Kießling