Dr. Christian Bösl erkundigt sich nach den Beschäftigungsverhältnissen von Unternehmen mit städtischer Beteiligung.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1. In welchen Unternehmen mit städtischer Beteiligung unterliegen alle Beschäftigten einem Tarifvertrag/Tarifverträgen?
2. In welchen Unternehmen mit städtischer Beteiligung unterliegt nur ein Teil der Beschäftigten einem Tarifvertrag/Tarifverträgen?
3. In welchen Unternehmen mit städtischer Beteiligung unterliegen alle Beschäftigten überhaupt keinem Tarifvertrag?
4. In welchen dieser Unternehmen aus den Fragen 2 und 3 werden Beschäftigte untertariflich bezahlt, also unterhalb der Tarife, wie sie in einem von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände bzw. dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen ge-schlossenen Tarifvertrag zu zahlen wären?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Bösl