Dana Frohwieser erkundigt sich nach der Errichtung der Universitätsschule.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hilbert,
im Nachgang zur vergangenen Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2017 sehe ich dringenden rechtlichen Klärungsbedarf zu den Aussagen von Bürgermeister Vorjohann zum Tagesordnungspunkt 22 bzw. zur Einrichtung der Universitätsschule. Hierzu bitte ich dringend um eine rechtliche Stellungnahme. Herr Vorjohann führt hier aus, die Stadt als Schulträger müsse das Konzept formal bei der obersten Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen. Dazu werde im Januar eine Vorlage erfolgen. Hier bitte ich dringend um Prüfung der skizzierten Rechtsauffassung:
Fragen:
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden
Nach meiner Auffassung ist die Landeshauptstadt Dresden gemäß §24 SächsSchulG für die Beantragung der Genehmigung der Universitätsschule zuständig. Ich gehe davon aus, dass diese Beantragung erfolgt ist und der Stadtratsbeschluss vom 17.08.2017 an die oberste Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde. In der DNN vom 12.12.2017 werden jedoch anderslautende Aussagen eines Behördenvertreters zitiert.
Genehmigung des Schulversuchs durch die TU Dresden
Die TU Dresden muss die Genehmigung des Schulversuchs nach §15 SächsSchulG bei der obersten Schulaufsichtsbehörde beantragen. Hierzu ist eine „im Einvernehmen mit dem Schulträger entwickelte Konzeption“ notwendig. Daher halte ich die Aussage von Herrn Vorjohann, dass die Stadt Dresden das Konzept zur Genehmigung einreichen müsse, für falsch. Dies wird auch durch die Aussage von Dirk Reelfs als SMK-Sprecher in der DNN bestätigt, dass der Antrag das schriftlich dokumentierte Einvernehmen der Stadt als Schulträger enthalten muss.
Unverständnis über die Auffassung von Herrn Vorjohann
Es ist mir unklar, wie Herr Vorjohann zu der Auffassung gelangt, dass der Stadtrat das Konzept genehmigen müsse. Eine Zuständigkeit des Stadtrates für ein pädagogisches Schulkonzept erscheint mir nicht nachvollziehbar. Auch wenn einige PädagogInnen im Stadtrat sitzen, kann dies keine ausreichende rechtliche Grundlage darstellen.
Einvernehmen des Oberbürgermeisters
Ich gehe davon aus, dass der Oberbürgermeister das Einvernehmen der Stadt als Schulträger erklären kann. Das Gesetz spricht nicht von „Einvernehmen mit dem Konzept“, sondern von „im Einvernehmen mit dem Schulträger entwickelte Konzeption“. Ich bin überzeugt, dass dieses Einvernehmen ausreichend belegt ist.
- Im Sommer 2016 stellte die InitiatorInnen-Gruppe der TU Dresden das Konzept der Universitätsschule dem damaligen Schulbürgermeister Dr. Lames und den bildungspolitischen SprecherInnen vor. Die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD unterstützten im November 2016 die Einrichtung eines Schulversuchs.
- Frau Prof. Langner stellte das Konzept im Bildungsausschuss vor, und der Stadtrat stimmte am 26. Januar 2017 dem Antrag zu. Am 26. April 2017 wurde das Konzept öffentlich vorgestellt.
- Der Stadtrat beschloss am 17. August 2017 mit breiter Mehrheit die Gründung der Universitätsschule in kommunaler Trägerschaft. Der Beschluss beinhaltete, dass das Konzept weiterzuentwickeln sei. Diese Vorgänge belegen ein hinreichendes Einvernehmen des Schulträgers.
Sorgen um den Start der Universitätsschule
Sollten Sie meine Auffassung nicht teilen und die Meinung von Bürgermeister Vorjohann unterstützen, befürchte ich, dass der Start der Universitätsschule im August 2018 gefährdet ist. Eine Vorlage im Januar könnte eine Beschlussfassung im Stadtrat bis März/April 2018 verzögern. Wenn das Kultusministerium bis dahin keine Genehmigung erteilt, können keine LehrerInnen eingestellt und keine Schüleranmeldungen angenommen werden. Ich bitte daher um einen Stadtratsbeschluss im Januar.
Standort der Universitätsschule
Ich möchte auch mein Unverständnis über die Mitteilung von Herrn Vorjohann äußern, dass die Stadtverwaltung nach einem anderen Standort für die Universitätsschule sucht. Der Stadtrat hat klar beschlossen, dass die Universitätsschule in der Johannstadt, Pfotenhauer Str. gegründet werden soll. Eine spätere Verlagerung ist nicht Bestandteil des Beschlusses. Das langfristige Ziel, die Bestandsschulen schrittweise zu ersetzen, ist ebenfalls im Beschluss formuliert.
Ich danke Ihnen im Voraus für die wohlwollende Prüfung und Unterstützung des Anliegens zur Gründung der Universitätsschule zum Schuljahr 2018/19. Ich wünsche Ihnen eine fröhliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser