Porträt Dana Frohwieser

Universitätsschule

Dana Frohwieser erkundigt sich nach der Errichtung der Universitätsschule.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hilbert, im Nachgang zur vergangenen Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2017 sehe ich dringenden rechtlichen Klärungsbedarf zu den Aussagen von Bürgermeister Vorjohann zum Tagesordnungspunkt 22 bzw. zur Einrichtung der Universitätsschule. Hierzu bitte ich dringend um eine rechtliche Stellungnahme. Herr Vorjohann führt hier aus, die Stadt als Schulträger müsse das Konzept formal bei der obersten Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen. Dazu werde im Januar eine Vorlage erfolgen. Hier bitte ich dringend um Prüfung der skizzierten Rechtsauffassung:

Fragen:

1. Nach meiner, zugegeben laienhaften, rechtlichen Auffassung, gehe ich davon aus, dass die Landeshauptstadt Dresden nach §24 SächsSchulG für die Beantragung der Genehmigung der Einrichtung der Universitätsschule bei der obersten Schulaufsichtsbehörde nach dem Beschluss des Stadtrates vom 17.08.2017 zuständig ist. Ich unterstelle, dass diese Beantragung erfolgt ist und der Stadtratsbeschluss an die Behörde weitergeleitet wurde, auch wenn vom Behördenvertreter in der DNN vom 12.12.2017 anderslautende Aussagen zitiert werden.

2. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die TU Dresden die Genehmigung des Schulversuches nach §15 SächsSchulG bei der obersten Schulaufsichtsbehörde beantragen muss. Hierzu ist nach Abs. 1 eine „im Einvernehmen mit dem Schulträger entwickelte Konzeption“ notwendig. Daher gehe ich davon aus, dass die Darstellung von Herrn Vorjohann in der Stadtratssitzung auf einer falschen Rechtseinschätzung beruht, wenn er sagt, die Stadt Dresden müsse das Konzept zur Genehmigung einreichen. Meine Auffassung sehe ich auch in der zitierten Aussage im besagten DNN-Artikel bestätigt, in welcher Dirk Reelfs als SMK-Sprecher zitiert wird, dem „Antrag auf Genehmigung des Forschungsvorhabens als Schulversuch… muss insbesondere das schriftlich dokumentierte Einvernehmen der Landeshauptstadt Dresden als künftig vorgesehener Schulträger der Universitätsschule enthalten.“ Mir ist nicht nachvollziehbar, woraus Herr Vorjohann ableitet, der Stadtrat müsse sich das Konzept zu eigen machen und nur die Stadt, nicht die Universität könne die Genehmigung des Konzeptes bei der Schulaufsichtsbehörde beantragen. Dies erscheint mir im übrigen auch vollkommen sinnwidrig, woraus leitet sich eine Zuständigkeit des Stadtrates für ein pädagogisches Schulkonzept ab? Im Stadtrat mögen mit Herrn Donhauser, Frau Apel, Herrn Löser und meiner Person bereits in erster Reihe einige PädagogInnen sitzen, dies kann aber sicherlich keine hinreichende (Rechts-)Grundlage darstellen.

3. Wenn Sie bzw. das Rechtsamt meine Auffassung insoweit teilen, gehe ich des weiteren davon aus, dass der Oberbürgermeister durchaus „als Dreizeiler…als Geschäft der laufenden Verwaltung“ das Einvernehmen der Stadt als Schulträger erklären kann. Das Gesetz formuliert hierzu schließlich nicht „das Einvernehmen mit dem Konzept“ (als Ganzes) sondern „im Einvernehmen mit dem Schulträger entwickelte Konzeption„. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Einvernehmen hinreichend belegt ist. Lassen Sie mich diese Auffassung kurz begründen:

(1) Im Sommer 2016 lud die InitiatorInnen-Gruppe der TU Dresden den damaligen Schulbürgermeister Dr. Lames und die bildungspolitischen SprecherInnen der Fraktionen ein, um das Konzept Universitätsschule vorzustellen. Von dem Konzept begeistert, stellten die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im November 2016 einen Antrag zur Unterstützung der Einrichtung eines solchen Schulversuches mit der TU Dresden.

(2) Im Rahmen der Beratungen zum Antrag A0259/16 stellte Frau Prof. Langner das Konzept im Bildungausschuss vor. Schließlich stimmte der Stadtrat am 26. Januar 2017 diesem Antrag zu. Am 26. April 2017 folgte schließlich eine öffentliche Veranstaltung, in welcher das Konzept der Universitätsschule vorgestellt wurde.

(3) Schließlich beschloss der Stadtrat am 17. August 2017 mit sehr breiter Mehrheit die Gründung der Universitätsschule in kommunaler Trägerschaft. U.a. enthielt der Beschluss Punkt 7, nach welchem das Konzept weiter zu entwickeln sei. M.E. begründet sich aus den geschilderten Vorgängen ein hinreichendes Einvernehmen des Schulträgers mit der Entwicklung der Konzeption. Sollten Sie sich dieser Auffassung nicht anschließen können und die im Stadtrat von Bürgermeister Vorjohann vorgetragene Auffassung teilen, bin ich in größter Sorge, ob trotz inzwischen 2 1/2 jähriger Vorbereitungsphase seitens der TU Dresden, ein Start der Universitätsschule im August 2018 überhaupt noch realisierbar ist. Wenn Bürgermeister Vorjohann im Januar eine Vorlage bereitstellt, ist zu befürchten, dass eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vor März/April 2018 erfolgen wird. Sollte das Kultusministerium solange die Genehmigung nicht erteilen, können keine LehrerInnen eingestellt und keine Schüleranmeldungen angenommen werden. Für diesen Fall kann ich nur inständig bitten und appellieren, dass sie einen Stadtratsbeschluss im Januar sicherstellen.

Im Übrigen erlaube ich mir abschließend noch meinem Unverständnis Ausdruck zu verleihen, dass Herr Vorjohann inzwischen mehrfach, auch schriftlich mitgeteilt habe, die Stadtverwaltung suche nach einem anderen endgültigen Standort für die Universitätsschule. M.E. hat der Stadtrat mit seinem Beschluss mehr als hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass die Universitätsschule in der Johannstadt, Pfotenhauer Str., gegründet werden soll. Eine spätere Verlagerung ist nicht Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Auch das langfristige Ziel (die Bestandsschulen schrittweise zu ersetzen) ist im Beschluss formuliert. Ich danke Ihnen im Voraus für eine wohlwollende Prüfung und die Unterstützung des Anliegens der Gründung der Universitätsschule zum Schuljahr 2018/19. Zunächst wünsche ich Ihnen nun aber eine fröhliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie.

Mit freundlichen Grüßen

Dana Frohwieser

Skip to content