Thomas Blümel erkundigte sich nach der Inanspruchnahme des Dresen-Passes.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen habe ich folgende Fragen:

Fragen:

1. Wie viele Personen verfügten in den Jahren 2014 bis 2018 über einen Dresden-Pass? (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)

2. Wie schlüsseln sich die Personen, die einen Dresden-Pass erhalten haben, nach §2 Abs.(3) der entsprechenden Richtlinie auf?

3. Wie viele Kinder erhielten einen Dresden-Pass entsprechend §2 Abs.4 der Richtlinie?

4. Wie viele Dresdner waren bzw. sind insgesamt antragsberechtigt, bzw. wie hoch ist der Prozentsatz der Inanspruchnahme des Dresden-Pass durch die Dresdner?

5. Welche Leistungen wurden in den genannten Jahren durch die Inhaber des Dresden-Pass in Anspruch genommen?

6. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Dresden in den genannten Jahren für den Dresden-Pass entstanden? (Wenn möglich bitte nach Leistungen unterscheiden.)

Vielen Dank und freundliche Grüße

Thomas Blümel

 

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