Thomas Blümel erkundigte sich nach der Inanspruchnahme des Dresen-Passes.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen habe ich folgende Fragen:
Fragen:
1. Wie viele Personen verfügten in den Jahren 2014 bis 2018 über einen Dresden-Pass? (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)
2. Wie schlüsseln sich die Personen, die einen Dresden-Pass erhalten haben, nach §2 Abs.(3) der entsprechenden Richtlinie auf?
3. Wie viele Kinder erhielten einen Dresden-Pass entsprechend §2 Abs.4 der Richtlinie?
4. Wie viele Dresdner waren bzw. sind insgesamt antragsberechtigt, bzw. wie hoch ist der Prozentsatz der Inanspruchnahme des Dresden-Pass durch die Dresdner?
5. Welche Leistungen wurden in den genannten Jahren durch die Inhaber des Dresden-Pass in Anspruch genommen?
6. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Dresden in den genannten Jahren für den Dresden-Pass entstanden? (Wenn möglich bitte nach Leistungen unterscheiden.)
Vielen Dank und freundliche Grüße
Thomas Blümel