Porträt Vincent Drews

Radverkehr auf Geh- und Radwegen

Vincent Drews erkundigte sich nach der Benutzung von Geh- und Radwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Dresden fehlt entlang vieler Straßen ein abmarkierter Radstreifen oder Schutzstreifen. Daher kommt es immer wieder zur Situation, dass Radfahrer entweder auf der Straße oder auf dem Gehweg fahren müssen. Wo gefahren werden darf/muss hängt von der jeweiligen Beschilderung ab. Gleichzeitig gibt es sehr unterschiedliche Interessen von Radfahrenden, deren oberste Priorität teilweise Sicherheit, teilweise zügiges Fahren ist. In Dresden sind unterschiedliche Lösungen bei der Beschilderung im Einsatz. Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

1. Entlang welcher Straßen innerhalb des Stadtgebiets ist das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), das zu einer Benutzungspflicht des Gehweges für Radfahrer führt, in Benutzung? Bitte tabellarisch auflisten.

2. Sind alle diese gemeinsamen Geh- und Radwege durchgängig 2,50m breit, wie es als Mindestbreite vorgeschrieben ist?

3. Entlang welcher Straßen innerhalb des Stadtgebietes ist das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ in Benutzung? Bitte tabellarisch auflisten.

4. Wieso wird entlang der Straßen aus Frage 1 nicht das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zur Anwendung gebracht? Dies würde den Radfahrern die Auswahl zwischen Gehweg und Straße ermöglichen, sodass jeder Radfahrer eher seinen/ihren Bedürfnissen gerecht werden könnte.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Vincent Drews

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