Porträt Vincent Drews

Radverkehr auf Geh- und Radwegen

Vincent Drews erkundigte sich nach der Benutzung von Geh- und Radwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Dresden fehlt entlang vieler Straßen ein abmarkierter Radstreifen oder Schutzstreifen. Daher kommt es immer wieder zur Situation, dass Radfahrer entweder auf der Straße oder auf dem Gehweg fahren müssen. Wo gefahren werden darf oder muss, hängt von der jeweiligen Beschilderung ab. Gleichzeitig gibt es sehr unterschiedliche Interessen von Radfahrenden, deren oberste Priorität teilweise die Sicherheit und teilweise das zügige Fahren ist. In Dresden sind unterschiedliche Lösungen bei der Beschilderung im Einsatz. Aus diesem Grund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

  1. Entlang welcher Straßen innerhalb des Stadtgebiets ist das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), das zu einer Benutzungspflicht des Gehweges für Radfahrer führt, in Benutzung? Bitte listen Sie dies tabellarisch auf.
  2. Sind alle diese gemeinsamen Geh- und Radwege durchgängig 2,50 m breit, wie es als Mindestbreite vorgeschrieben ist?
  3. Entlang welcher Straßen innerhalb des Stadtgebietes ist das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ in Benutzung? Bitte listen Sie dies ebenfalls tabellarisch auf.
  4. Wieso bringt man entlang der Straßen aus Frage 1 nicht das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zur Anwendung? Dies würde den Radfahrern die Auswahl zwischen Gehweg und Straße ermöglichen, sodass jeder Radfahrer eher seinen oder ihren Bedürfnissen gerecht werden kann.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten und die Berücksichtigung dieser wichtigen Anliegen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Vincent Drews

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