ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlusspunkte 8 b und 8 c im Beschluss SR/030/2011 aufzuheben.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | 07.05.2018 | nicht öffentlich | beratend | ||
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend | |||
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) | nicht öffentlich | 1. Lesung | |||
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | nicht öffentlich | beratend | |||
Ausschuss für Finanzen | nicht öffentlich | beratend | |||
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) | nicht öffentlich | beratend (federführend) | |||
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Am 14.7.2011 beauftragte der Stadtrat die LHD mit der Errichtung einer neuen Spielstätte für die beiden Theater tjg und Staatsoperette Dresden. Die dafür ermittelten Kosten von 86,7 Mio. EUR sollten unter anderem durch den Grundstücksverkauf der ehemaligen Spielstandorte kompensiert werden. Die zu erzielenden Einnahmen aus der Veräußerung der beiden städtischen Immobilien wurde damals mit 1,3 Mio. EUR angenommen.
Der Verkauf der beiden Grundstücke wurde bisher nicht realisiert, sie befinden sich noch im städtischen Eigentum. Seit dem Umzug von tjg und SOD ins Kraftwerk Mitte im Dezember 2016 stehen sie leer. Gleichzeitig hat sich die Immobiliensituation in Dresden derart verändert, dass ein Eigenbedarf der LHD als sehr wahrscheinlich angenommen wird. An beiden Standorten wer-den städtische Nachnutzungen untersucht, die Prüfungen zum Schulstandort in Leuben und einer möglichen künstlerisch-kulturellen Nachnutzung in Cotta oder Leuben sind noch nicht abgeschlossen. Auch die Verfügbarkeit als kommunaler Wohnstandort und als Unterbringung von Funktionsräumen der LHD sind nach wie vor zu prüfen, eine Veräußerung sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen sein.
Bis zur erfolgreichen Nachnutzung wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit verstreichen, unabhängig ob ein Verkauf zum späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder endgültig verworfen wird.
In der Zwischenzeit sollte und muss die Gebäudesubstanz bestmöglich erhalten werden.
Gleichzeitig bietet sich hier die Gelegenheit, eine bestandserhaltende soziokulturelle oder andere Zwischennutzung der städtischen Liegenschaften zu ermöglichen. Auch dadurch werden Gebäude vor dem weiteren Verfall geschützt und zugleich kann dem hohen Bedarf an bezahlbaren Arbeitsräumen für Kreative teilweise abgeholfen werden. Jüngere Stadtrats-Beschlüsse regen entsprechende Lösungsvarianten an.
Ebenso ist durch den Stadtrat eine Einwohnerversammlung in Leuben beschlossen worden, um dem öffentlichen Interesse am Erhalt kultureller und soziokultureller Angebote am ehemaligen Theaterstandort Rechnung zu tragen.
Zu beiden Anliegen steht der ältere Beschluss aus 2011 im Widerspruch, der lediglich die Veräußerung der Immobilien zuließ. Daher sollen die oben genannten Beschlusspunkte aufgehoben werden. Ziel ist es, die kommunalen Entwicklungspotenziale beider Grundstücke bei gleichzeitigem Substanzerhalt umfänglicher bewerten zu können als der ältere Beschluss es vorsah.
Finanzierung:
aus Steuermehreinnahmen