Christian Avenarius erkundigte sich nach dem Schutzgrad für künftige Hochwasser durch die Errichtung eines Rückhaltebeckens in Lungkwitz.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
diesen Sommer jährt sich zum fünften Mal das letzte große Hochwasser, welches Dresden im Juni 2013 in flussnahen Gebieten überflutete. Seitdem wurde bereits viel unternommen, um die Schäden einer erneuten Naturkatastrophe einzudämmen. Diesbezüglich gibt es durch den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV) auch Überlegungen, in Lungkwitz ein Hochwasserrückhaltebecken zu errichten.
In Bezug auf mögliche Folgen, die diese Errichtung für die Stadt Dresden und insbesondere für die östlichen Stadtteile mit sich bringen könnte, habe ich folgende Fragen.
Fragen:
1. In wie weit kann man durch die Errichtung eines Rückhaltebeckens zur Verwirklichung des Schutzgrades HQ100 am Lockwitzbach und am Niedersedlitzer Flutgraben im Stadtgebiet beitragen?
2. Und in welchem Ausmaß könnten Abflussmengen bei einer erneuten Hochwasserkatastrophe durch die Errichtung eines Rückhaltebeckens in Lungkwitz gesenkt werden? Bei dieser wären auch der Lockwitzbach und der Niedersedlitzer Flutgraben betroffen.
3. In wie weit bindet man die Stadtverwaltung in die Planungen zum dem besagten Rückhaltebecken ein?
4. Und gibt es seitens der Stadtverwaltung andere Möglichkeiten, den Hochwasserschutz für den Dresdner Osten durch die Überflutung kleiner Flüsse aus dem Gebirge zu verbessern?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Avenarius