Porträt Peter Bartels

Klinikum Dresden – Krankenhaus Friedrichstadt Haus A und P

Peter Bartels erkundigte sich nach der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen für die beiden Häuser des Friedrichstädter Krankenhauses.

Einleitung:

Einleitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Haus A vom Klinikum Dresden Krankenhaus Friedrichstadt ist ein denkmalgeschütztes Gebäude mit besonderer historischer Bedeutung. Dieses Gebäude sanierte man in den Jahren 1988 bis 1992. Den Westteil nahm man 1989 in Betrieb, den östlichen Teil 1992. Bei der Inbetriebnahme des westlichen Teils wusste man, dass dieser den geltenden Bauvorschriften nicht entsprach. Deshalb nahm man den Bestandschutz in Anspruch.


Überprüfung und Sanierungskosten

Im Jahr 2000 führte das Bauaufsichtsamt eine umfassende Kontrolle der Gebäude im Krankenhaus Friedrichstadt durch. Das Haus A prüfte man jedoch nicht. In dem Gutachten des Bauaufsichtsamts stellte man fest, dass „in bestehenden Gebäuden Bestandsschutz nicht mehr gelten gemacht werden kann; erforderliche Sanierungen sind auszuführen.“ Die 2002 ermittelten Sanierungskosten lagen bei über 10 Millionen DM. Fördermittel erwartete man nicht. Eigenmittel in dieser Größenordnung standen nie zur Verfügung.


Aktuelle Bemühungen um Sanierung

Seit zwei Jahren bemühe ich mich erneut, die dringend erforderliche Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes voranzutreiben. Nachdem ich erfuhr, dass für das Haus A ein Brandschutzgutachten vorliegt, in dem man die Aussage traf, dass das Haus A eine „Betriebserlaubnis bis 2020“ hat, bat ich um einen Termin bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister. Sie beauftragten daraufhin die Bürgermeisterin, Frau Dr. Kaufmann, dieses Gespräch zu führen. An diesem Gespräch nahmen unter anderem der Verwaltungsdirektor des Klinikums, Herr Richter, sowie Mitarbeiter des Bauaufsichtsamts und Herr Christian Avenarius teil.


Dringlichkeit der Sanierung

Im Gespräch wurde von den Mitarbeitern des Bauaufsichtsamts die Aussage getroffen, dass für das Haus P eine höhere Dringlichkeit für eine Sanierung besteht als für das Haus A. Diese Aussage impliziert, dass das Haus P noch vor dem Haus A, also vor 2020, fertiggestellt werden muss. Das Haus P ist im Wirtschaftsplan des Klinikums mit einem Finanzbedarf von 31 Millionen Euro aufgeführt, mit eingeplanten Beträgen von 8 Millionen Euro für 2018, 14 Millionen Euro für 2019 und 8 Millionen Euro für 2021.

In der Vorlage des Klinikums „Investitionsbedarf KHDD“, die am 14. März im Ausschuss für Gesundheit vom Verwaltungsdirektor Herrn Richter vorgestellt wurde, ist das Haus A-Ost aufgeführt, jedoch nicht das Haus P.


Fragen zur Klärung

Um die inhaltlich nicht nachvollziehbare Aussage zu klären, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilen die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Aussage des Brandschutzsachverständigen, der nun, nachdem seit 18 Jahren feststeht, dass das Haus A, insbesondere der Teil Haus A-Ost, dringend sanierungsbedürftig ist und aufgrund des hohen Gefährdungspotentials nur noch eine Betriebserlaubnis bis 2020 erteilt wurde?
  2. Welche Bedeutung hat die Aussage der beiden Mitarbeiter vom Bauaufsichtsamt, die in einem offiziellen Gespräch, in dem es um die Sicherheit der baulichen Anlagen im Klinikum geht, dem Haus P eine höhere Dringlichkeit zuordnen als dem Haus A?
  3. Um den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit einen verbindlichen Überblick über die Strategie der geplanten baulichen Entwicklung zu ermöglichen, ist den Ausschussmitgliedern die aktuelle Zielplanung des Klinikums zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bartels