Das kleine Schauspielhaus und weitere Gebäude auf der Glacisstraße in Dresden Neustadt

Kultur- und Nachbarschaftszentren vor Ort

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktionen SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
DIE LINKE

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.09.2018 ein Konzept für die Einrichtung von Kultur- und Nachbarschaftszentren in den Stadtteilen Dresdens nach den folgenden Maßgaben zu erarbeiten und einen Finanzplan hierfür zu erstellen.

1. Jeder Dresdner Stadtteil soll bis spätestens 2025 über ein Kultur- und Nachbarschaftszentrum verfügen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste zu erarbeiten und die Reihenfolge der Einrichtung der Kultur- und Nachbarschaftszentren (ab 2020 beginnend) darzulegen.

2. Die Kultur- und Nachbarschaftszentren sollen vor Ort kulturelle Angebote, Angebote der kulturellen Bildung und der Nachbarschaftsbegegnung bieten. Außerdem sollen sie Ort und Rahmen für Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung der Verwaltung sein. Sie sollen zudem nach Möglichkeit Tagungsort der Ortsbeiräte und Anlaufstelle für Beratungsangebote der Verwaltung vor Ort sein. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Stadtteiles sollen die Kultur- und Nachbarschaftszentren Räume für Vereinsversammlungen, Vereinsveranstaltungen und ähnliche Anlässe anbieten.

3. Die Kultur- und Nachbarschaftszentren sollen jeweils von einem freien Träger betrieben werden. Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt auf der Grundlage einer Konzeptausschreibung, die die jeweiligen Bedarfe und Besonderheiten des Stadtteils berücksichtigt. Die Finanzierung und Verwaltung erfolgt durch den Geschäftsbereich 4.

4. Es soll geprüft werden, inwiefern die städtischen Einrichtungen im Bereich der Kultur und der Bildung, insbesondere das HSKD und die VHS, die Kultur- und Nachbarschaftszentren als Veranstaltungsorte nutzen können und ob und wo Raumangebote mit besonderen Anforderungen (z.B. Probenräume, Konzert- und Theaterräume) baulich möglich sind und im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigt werden können.

5. Der vom Oberbürgermeister zu erarbeitende Finanzplan soll den Bedarf an Sach- und Personalkosten in zwei Varianten (Variante A: Raumbedarf jeweils ca. 500 qm, 2 MitarbeiterInnen; Variante B: 1000 qm, 3 MitarbeiterInnen) darlegen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 11.06.2018 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ortsbeirat Altstadt öffentlich beratend
Ortsbeirat Blasewitz öffentlich beratend
Ortsbeirat Cotta öffentlich beratend
Ortsbeirat Klotzsche öffentlich beratend
Ortsbeirat Leuben öffentlich beratend
Ortsbeirat Loschwitz öffentlich beratend
Ortsbeirat Neustadt öffentlich beratend
Ortsbeirat Pieschen öffentlich beratend
Ortsbeirat Plauen öffentlich beratend
Ortsbeirat Prohlis öffentlich beratend
Ortschaftsrat Altfranken öffentlich beratend
Ortschaftsrat Cossebaude öffentlich beratend
Ortschaftsrat Gompitz öffentlich beratend
Ortschaftsrat Langebrück öffentlich beratend
Ortschaftsrat Mobschatz öffentlich beratend
Ortschaftsrat Oberwartha öffentlich beratend
Ortschaftsrat Schönborn öffentlich beratend
Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig öffentlich beratend
Ortschaftsrat Weixdorf öffentlich beratend
Seniorenbeirat öffentlich beratend
Kleingartenbeirat öffentlich beratend
Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend
Integrations- und Ausländerbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Dresden hat eine bunte und vielfältige, aber auch recht ungleich im Stadtgebiet verteilte Struktur von Kulturzentren, Stadtteilhäusern und Nachbarschaftseinrichtungen. Unterschiedliche Trägerschaften, Finanzierungsmodelle und Aufgabenstellung prägen diese vielfältige und gewachsene Landschaft. Dabei gibt es Stadtteile mit traditionell gewachsenen Angeboten, solche in denen die Stadt aktuell Projekte entwickelt aber auch Stadtteile mit weißen Flecken. Nur beispielhaft seien hier genannt: Kulturzentrum scheune e.V. und Stadtteilhaus Äußere Neustadt, EMMERS Pieschen, Johannstädter Kulturtreff, Palitzschhof und Bürgerhaus Prohlis (ab 2020), Bürgerzentrum Hellerau, Bürgerhaus Langebrück, Alte Feuerwache Loschwitz, Soziokulturelles Zentrum „Riesa efau“ Friedrichstadt. Andere Stadtteile wünschen sich vergleichbare Einrichtungen (zurück) – um nur ein Beispiel zu nennen: das frühere Volkshaus Cotta. Auch im Projekt „Orte des Miteinanders“ im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung der Stadt Dresden findet sich dieses Thema. Unsere Dresdnerinnen und Dresdner bringen viel Potenzial mit, welches einfach Platz zum Entfalten braucht. In solchen Kultur- und Nachbarschaftszentren vor Ort, die von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern, Kinder und Jugendlichen, Familien, Seniorinnen und Senioren genutzt und gelebt werden und die Orte der Begegnung und Anlaufpunkt sein sollen, können Stadtteilbibliotheken ihre Heimat finden, Räume für Vereine und Bürgerinitiativen bereitstehen, Seniorenbegegnungsstätten aber auch Außengelände für Kultur und Freizeit. Hier sollten die Menschen der Stadt auch der Verwaltung und Politik begegnen können (z. B. durch Sitzungen der Ortsbeiräte oder Beratungsangebote der Verwaltung). Wenn Dresden sich auf den Weg begibt, Europäische Kulturhauptstadt 2025 zu werden, sollte als ein Ziel am Ende des Weges ein Kultur- und Nachbarschaftszentrum in jedem Stadtteil stehen. Deshalb wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept vorzulegen, welches u.a. die weißen Flecken auf-zeigt, wo solche Zentren noch einzurichten sind, wo vorhandene Strukturen verstetigt und stärker unterstützt werden müssen oder wo bereits Initiativen begonnen wurden. Dabei sind nicht nur notwendige Investitionskosten, sondern auch die Kosten eines laufenden Betriebes darzustellen.

 

Skip to content