ANTRAG
SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion möchte die Sicherheitslage in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße nachhaltig verbessern und beauftragt den OB.
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. mit der sächsischen Staatsregierung Gespräche aufzunehmen, wie die Sicherheitslage in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße zügig und spürbar verbessert werden kann und welche Unterstützung hierbei die Landeshauptstadt Dresden leisten kann, insbesondere in Hinblick auf frühzeitige Integrationsmaßnahmen für Menschen, die nicht unter § 47 Abs. 1 a AsylG fallen,
2. darauf hinzuwirken, dass die Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße nicht in ein Ankerzentrum umgewandelt wird, solange von Bund und vom Land Sachsen nicht alle Voraussetzungen geschaffen wurden, dass dies zu einer deutlichen Verbesserung der Situation in den Einrichtungen führt,
3. gegenüber der sächsischen Staatsregierung die Dresdner Expertise in gelingender Flüchtlingsarbeit, in menschenwürdiger Unterbringung, sozialer Betreuung, Integrationsbegleitung und Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete als Unterstützung anzubieten.
Beratungsfolge:
| Ältestenrat | 11.06.2018 | nicht öffentlich | beratend | ||
| Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend | |||
| Stadtrat | 28.06.2018 | öffentlich | beschließend | ||
Begründung
Alle Menschen in Dresden wollen in Sicherheit leben. Der Dresdner Stadtrat bekennt sich zu einer humanitären Aufnahmepraxis für Geflüchtete. Die Unterbringung einer großen Anzahl von Geflüchteten aus unterschiedlichen Herkunftskulturen, Altersgruppen, Geschlechtern und Familienstatus an einem zentralen Ort bedroht den sozialen Frieden in unserer Stadt und gefährdet Integrationserfolge. Der Freistaat muss die Zustände, insbesondere in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Hamburger Straße, umgehend in den Griff bekommen und für die Sicherheit aller Beteiligten sorgen.
Perspektivlosigkeit und Konfliktpotenzial
Wenn viele Menschen über Jahre hinweg in Perspektivlosigkeit in einer solchen EAE untergebracht sind, erhöht dies das Konfliktpotenzial. Die Umwandlung einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Ankerzentrum würde bedeuten, dass die Geflüchteten in noch größerer Zahl und noch länger dort bleiben müssen. Dies betrifft auch Menschen mit hoher Aussicht auf Anerkennung als politisch Verfolgte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Solche Maßnahmen würden die aktuellen Probleme nur verschärfen und nicht zur Lösung beitragen.
Kindeswohl und besondere Schutzbedürftigkeit
Darüber hinaus ist die Vorstellung, dass auch die Verfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Ankerzentren durchgeführt werden sollen, aus Sicht des Kindeswohls und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen stark zu kritisieren. Wichtiger ist ein differenzierter Umgang, insbesondere mit schutzbedürftigen Geflüchteten, bei dem die Landeshauptstadt Dresden in einer Vorreiterrolle sehr gute Erfahrungen vorweisen kann.
Expertise der Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden hat sich in den vergangenen Jahren eine große Expertise in der menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten sowie deren sozialer Betreuung und Integrationsbegleitung erarbeitet. Die Integrationsarbeit der Stadt verläuft überwiegend positiv und verhindert nennenswerte Konflikte. Diese Erfahrungen und Kompetenzen sollten wir dem Freistaat anbieten, um zur Behebung der Defizite in der Unterbringung und Integration beizutragen.
Frühzeitige Integration
Gerade für Menschen aus Ländern mit guter Bleibeperspektive ist es wichtig, die Integration so früh wie möglich und während des Asylverfahrens zu beginnen. So haben sie die Chance, die Sprache zu lernen, sich in der Stadt zu orientieren und die Gepflogenheiten unserer Gesellschaft kennenzulernen.
Verpflichtung zur Aufnahme und Integration
Wir bekennen uns zur Pflicht, Geflüchtete in Dresden aufzunehmen, und sind weiterhin bereit, unseren Beitrag zur Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen zu leisten.