Stühle und Tische in einem Klassenzimmer

Das neue Schuljahr beginnt – in Dresden nicht für alle

07. August 2018

Am 25.01.2018 beschloss der Stadtrat eine neue Polizeiverordnung, die u.a. das Betteln von und mit Kindern unter 14 Jahren untersagt. Weil allein ein Verbot die Situation betroffener Kinder nicht verbessert, beschloss der Stadtrat u.a. begleitend und beauftragte den Oberbürgermeister:

  1. eine Erweiterung der Jugendhilfeangebote durch Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz und Sprachkenntnissen,
  2. die Entwicklung eines speziellen Angebots aufsuchender Sozialarbeit für die Zielgruppe der bettelnden Menschen,
  3. die Entwicklung eines Konzepts für den Zugang zu einer städtischen Schule und
  4. die Prüfung der Einrichtung einer Beratungsstelle für die betroffenen Familien.

Hierzu berichtete der Oberbürgermeister dem Stadtrat am 12. Juni 2018 erstmals und abschließend.

Dazu die bildungspolitische Sprecherin und Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dana Frohwieser:

Meine Fraktion hat sich in der Debatte um das Bettelverbot stets dafür stark gemacht, Kinder von der Straße und in die Schule zu holen. Wer die Beschlusskontrolle der Stadtverwaltung liest, dem wird schnell klar, dass die zuständigen Ämter nur bettelnde Kinder aus dem Straßenbild haben wollten – egal was mit ihnen wird. Stellenbesetzung sei Trägeraufgabe und der genannte Punkt 1 sei bereits erfüllt. Unsinn. Selbstverständlich kann die Stadt einem Träger speziell gewidmete Stellen finanzieren. Hier pochen wir auf Umsetzung des Stadtratsbeschlusses.“

Am 11. August werden in Dresden wieder tausende Schulanfänger/innen eingeschult. Aber laut Beschlusskontrolle gedenkt die Stadtverwaltung trotz anders lautendem Stadtratsbeschluss kein Schulangebot für Kinder zu machen, die betteln und deren Eltern keine Wohnung in Sachsen haben. Für diese Kinder greife keine Schulpflicht und Zusammenarbeit mit Schulleitungen sei nicht möglich, da diese Landesangestellte seien.

Absolut inakzeptabel ist für uns der Bericht zu genanntem Punkt 3. Das ist an Zynismus nicht zu überbieten. Die Kinder sind nicht in Dresden mit Wohnsitz gemeldet – richtig – also nicht schulPFLICHTIG in Dresden. Der Stadtrat hat jedoch beschlossen, diesen Kindern ein SchulbesuchsANGEBOT zu machen. Denn jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Diese allgemeinen Menschenrechte gelten auch in Dresden. Auch die UN- Kinderrechtskonvention, die auch von Deutschland ratifiziert wurde, garantiert die Grundschulpflicht und zwar unentgeltlich. Dazu ist allen Kindern Bildungsberatung zugänglich zu machen und Maßnahmen zu treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern. Ein absolutes Armutszeugnis ist es dann, wenn der Schulträger sagt, er könne mit beim Land angestellten Schulleitungen nicht zusammenarbeiten. Hier frage ich mich wirklich, wo im beauftragten Schulverwaltungs- und dem Jugendamt das Herz für Kinder geblieben ist“, so Frohwieser abschließend.

 

Kontakt:

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
Bildungspolitische Sprecherin
dana.frohwieser@spd-fraktion-dresden.de

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