Porträt Dana Frohwieser

Sanierung des ehemaligen Wohnhauses zum Kinderbauernhaus auf dem Kinder- und Jugendbauernhof Nickern

Dana Frohwieser erkundigte sich nach der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit vorliegendem Antrag ist die Verwaltung durch einstimmigen Stadtratsbeschluss beauftragt worden, dem Stadtrat bis zum 30. September 2017 eine Vorlage zur Umsetzung des Vorhabens zum Beschluss vorzulegen. Bis zum heutigen Tag ist die Vorlage nicht öffentlich.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um das Engagement eines anerkannten Freien Trägers, der jährlich ca. 20.000 Besucher/innen verzeichnet, der für Kitas und Schulen Ganztagsangebote der Erlebnispädagogik und Natur- und Umweltbildung durchführt, aber auch Feste und oder Zeltlager. Seine Ausstrahlung wirkt insbesondere in den häufig benachteiligten Stadtteil Prohlis. Weil für die gewachsene Nachfrage Räume fehlen, will der Träger das ehemalige Wohnhaus des Bauernhofes umbauen, hat bereits 2013 die Baugenehmigung erhalten und erste Leistungen durch Spenden finanziert realisiert. Da die Jugendhilfeplanung in Anbetracht von 200.000 Euro Investitionsmitteln im Doppelhaushalt 2017/18 eine Finanzierung abgelehnt hat, hat der Träger Drittmittel zur Finanzierung des Vorhabens eingeworben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung belief sich die Baukostenschätzung auf 720.000 Euro, 30% hatte bereits die Schweizer Drosos-Stiftung in Aussicht gestellt, 50% der KSV, so dass die Stadt Dresden nur 20% der Kosten tragen müsste. Zudem hat die Drosos Stiftung Personal- und Sachkosten für fünf Jahre bereitgestellt (gesamt 1,1 Million Euro). Mit einem Eigenanteil von 144.000 Euro (der Stadtrat hat die Summe bewusst als „ca. 144.000 Euro“ benannt, da zum damaligen Zeitpunkt noch keine aktualisierte Kostenschätzung des Architekturbüros vorlag) kann die Landeshauptstadt hier also ein 1,7 Millionen Euro Projekt umsetzen. Inzwischen liegt die Kostenschätzung vor und bei 877.000 Euro, also 175.000 Euro durch die Stadt Dresden. Als Deckungsvorschlag hatte der Stadtrat im Sommer 2017 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 angegeben.

Nach unseren Informationen droht das Projekt nun an der Stadt Dresden zu scheitern. Der KSV hat dem Träger am 19. Juli 2018 mitgeteilt, dass aufgrund der nicht gesicherten Gesamtfinanzierung der Antrag abgelehnt werden müsse. Die Stadt Dresden müsse ein verbindliches Zusageschreiben über die Bereitstellung der 175.000 Euro durch die Landeshauptstadt vorlegen bis zum 01.08.2018. Eine Erklärung der Finanzierungsabsicht ist nicht ausreichend. Zwar kann der Träger 2019 erneut eine Finanzierung beim KSV beantragen, allerdings ist dann die Förderung durch die Drosos-Stiftung nicht mehr gesichert.

In allen zwei von drei in der Zwischenzeit erfolgten Beschlusskontrollen (12.9.2017, 9.2.2018, 20.7.2018) ist zu lesen, dass die geforderte Vorlage erarbeitet worden ist und vom Träger noch wesentliche Unterlagen beigebracht werden müssen. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Wer wurde wann federführend mit der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses beauftragt?

2. Welche Unterlagen hat der Träger wann bei der Landeshauptstadt eingereicht?

3. Zu welchen Zeitpunkten seit dem Stadtratsbeschluss vom 22.06.2017 wurde durch Vertreter/innen der Stadtverwaltung Kontakt mit dem Träger aufgenommen und welche konkreten Unterlagen wurden wann vom Träger nachgefordert? Wann gab es Gespräche zwischen Träger und Vertretern/-innen der Stadtverwaltung? Wann wurden Schreiben an den Träger übermittelt mit der Anforderung von Unterlagen oder Informationen?

4. Welche konkreten Unterlagen fehlen noch, so dass ein wesentlicher Fortschritt des Verwaltungsverfahrens bis zum heutigen Tag nicht möglich war?

5. Ferner ist in der BK vom 9. Februar 2018 zu entnehmen, dass bereits Kontakt zum KSV aufgenommen worden ist und die notwendigen Unterlagen an die Landesbehörde übermittelt wurden. Welche Unterlagen wurden an den KSV übermittelt und welche Absprachen wurden durch die LHD mit dem KSV bereits getroffen? (Der KSV seinerseits erklärt, dass eine Zusicherung der Förderung momentan deshalb nicht möglich ist, weil die Absichtserklärung der Förderung durch die Landeshauptstadt für die gestiegene Summe nicht vorliegt.)

6. In der BK vom 20.07.2018 ist nicht mehr zu lesen, dass die Vorlage bereits erarbeitet sei. Wie ist der konkrete Bearbeitungsstand der vom Stadtrat bis zum 30. September 2017 geforderten Vorlage?

7. In der aktuellen BK ist zudem zu lesen, dass noch nicht alle entscheidungsrelevanten Informationen des Trägers vorliegen. Um welche Informationen handelt es sich konkret und was macht diese Informationen zu entscheidungsrelevanten Fakten, die knapp ein Jahr nach Stadtratsbeschluss immer noch nicht vorliegen? Wann und mit welcher Frist wurden diese Informationen durch die Stadtverwaltung vom Träger eingefordert?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dana Frohwieser

 

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