Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Umsetzung „Sozialer Projekte“: Sicherstellung der Geburtshilfe in Dresden

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktionen SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
DIE LINKE

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen möge beschließen, die aus den in Anlage 2 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 für den Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen im ersten Anstrich mit der Überschrift „Soziale Projekte“ bereitgestellten Mittel für die Sicherstellung des Angebots der Geburtshilfe, Schwangeren- und Wochenbettbetreuung zu verwenden. Hierzu sind ab dem Jahr 2018 folgende Zuschüsse zu gewährleisten:

1. Wochenbettbetreuung

Für die Wochenbettbetreuung ist Hebammen bzw. Entbindungspflegern ein Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro pro Wöchnerin zu gewähren.

2. Hausgeburt

Für jede begonnene Hausgeburt sowie für Beleggeburten in einem Krankenhaus ist Hebammen bzw. Entbindungspflegern ein Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro zu gewähren.

3. Geburtshaus

Für jede begonnene Geburt in einem Geburtshaus oder einer Praxis ist Hebammen bzw. Entbindungspflegern ein Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro zu gewähren.

4. Monitoring Geburtshilfe im Gesundheitsamt

Zur frühzeitigen Erkennung etwaiger Unterversorgung ist durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden ein Monitoring über die in Dresden ausschließlich und/ oder teilweise freiberuflich tätigen Hebammen bzw. Entbindungspfleger zu führen, welches das angebotene Leistungsspektrum erfasst. Die Erkenntnisse sind einmal pro Jahr im Ausschuss für Gesundheit und Krankenhäuser darzustellen.

5. Erleichterung der ambulanten Betreuung

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich für die bestmöglichen städtischen Rahmenbedingungen bei der Erbringung von ambulanten Hebammenleistungen einzusetzen, indem mit den Wohnungsgenossenschaften und auf städtischen Parkflächen das kostenfreie Kurzzeitparken für Hebammen bzw. Entbindungspfleger geprüft wird. Weiterhin sollen Hebammen und Entbindungspfleger durch die Stadt über multimobile Angebote (z. B. E-Bikes) beraten werden.

6. Bericht über die Inanspruchnahme der Förderung

Über die Abfrage der Mittel ist jeweils zum Jahresende zu berichten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium)
Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen öffentlich beschließend

 

Begründung:

Die Stadt Dresden erfreut sich über regelmäßige Geburtenrekorde, jährlich kommen in der Landeshauptstadt mittlerweile über 8000 Kinder zur Welt. Gleichzeitig stellt Dresden in Bezug auf die Geburtshilfe eine Besonderheit in der Bundesrepublik dar: mit den drei hebammengeleiteten Geburtshäusern, insgesamt vier Geburtskliniken und der noch immer vorhandenen Möglichkeit Hausgeburten von einer ortsansässigen Hebamme begleiten zu lassen ist das Angebotsspektrum im Bundesvergleich überdurchschnittlich. So ist auch die Anzahl außerklinischer Geburten in Dresden besonders hoch, im Jahr 2017 waren es insgesamt 368, davon 126 Hausgeburten. Damit ist der Anteil außerklinischer Geburten in Dresden mit ca. 4,5 % doppelt so hoch, wie im Bundesdurchschnitt. Das Ergebnis spiegelt sich in einer von Eltern sehr positiv ein-gestuften Geburtsbetreuung und in den bundesweit niedrigsten Kaiserschnittraten wider.

Die Nachfrage in den Geburtshäusern oder der Hausgeburtsbetreuung übersteigt jedoch das Angebot bei Weitem, viele Schwangere müssen aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Auch die Geburtskliniken sind mehr als ausgelastet. Die Suche nach einer Hebamme bzw. nach einem Entbindungspfleger für die Betreuung während der Schwangerschaft oder nach der Geburt wird für viele Frauen immer schwieriger, oftmals müssen etliche Anfragen gestellt werden, bis eine Hebamme bzw. ein Entbindungspfleger mit noch freien Kapazitäten gefunden ist.

Aufgrund stetig steigender Arbeitsbelastung, mangelnder Wertschätzung, zu geringer Entlohnung und einer massiven Belastung durch die Versicherungsprämien der Berufshaftpflichtversicherung – welche derzeit bis zu 8.173,73 € beträgt – wird es immer schwieriger, ausreichend Hebammen bzw. Entbindungspfleger für die Betreuung vor, während und nach der Geburt zu finden. Befragungen zufolge planen viele Hebammen und Entbindungshelfer ihr Leistungsangebot einzuschränken oder gar den Beruf aufzugeben. Gerade auch für diejenigen, die sowohl im Krankenhaus als auch darüber hinaus freiberuflich tätig sind, steigt die Arbeitsbelastung durch die kontinuierlich steigende Nachfrage.

Bereits heute ist einerseits der Rechtsanspruch der Wahlfreiheit des Geburtsortes nach § 24 SGB V nur unzureichend erfüllt, bei einer Verringerung des Leistungsangebots weiterer Hebammen würde dieser weiter gefährdet. Andererseits fehlt es an fachkundigen Hebammen oder Entbindungspflegern, die die Betreuung vor und nach der Geburt übernehmen. Gerade die Wochenbettbetreuung stellt eine unheimlich wichtige Leistung für Mütter und Familien dar und ist oft der erste Moment, an dem Probleme entdeckt werden können oder durch eine gute Betreuung gar nicht erst entstehen. Da viele Frauen aufgrund der großen Nachfrage und steigender Geburtenrate in Dresden Schwierigkeiten haben, eine Hebamme für die Nachsorge zu finden, entscheiden sich manche nach mehrfacher Ablehnung ohne Hebamme durch das Wochenbett zu gehen.

Um das abzuwenden und das aktuell noch gute Niveau dauerhaft halten zu können, soll durch die Zuschüsse sowie das Monitoring eine Verbesserung für den Berufsstand sowie für Schwangere und junge Mütter und Väter in der Stadt erreicht werden.

Auch wenn die Zuständigkeit auf Bundesebene liegt und dort insbesondere die drängende Frage der Versicherungsprämie zu lösen wäre, können wir als Kommune nicht zuschauen, wie sich die Situation zusehends verschlechtert.

Andere Kommunen sind diesen Weg bereits gegangen und vergeben für verschiedene Leistungen Zuschüsse, so z. B. Stuttgart, Weil am Rhein und Marburg. Diesen positiven Beispielen soll Dresden folgen.

Das Problem ist seit Langem bekannt, leider zeichnet sich keine Änderung auf Bundesebene ab. Um das derzeitige Leistungsspektrum der Hebammen bzw. Entbindungspfleger mindestens zu erhalten, soll der Beitrag die Wertschätzung der Stadt gegenüber den Hebammen und Entbindungspflegern ausdrücken und durch den finanziellen Anreiz die Aufrechterhaltung des Leistungsspektrums befördern.

Auf den Geburtenzahlen von 2017 beruhende Berechnungen ergeben für die Einführung der in den Punkten 1., 2. und 3. benannten Zuschüsse Kosten in Höhe von 300.000 Euro (241.000 Euro Wochenbettbetreuung, 25.000 Euro Hausgeburt, 34.000 Euro Geburtshaus und Beleggeburten).

Mit dem Haushaltsbeschluss vom November 2016 sind für den Doppelhaushalt 2017/2018 im Geschäftsbereich 5 Mittel zur Umsetzung sozialer Projekte bereitgestellt worden. Diese Mittel sollen genutzt werden, um diese so wichtige Aufgabe für junge Mütter und Väter in Dresden auch künftig auf hohem Niveau anbieten zu können.

 

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

Skip to content