ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden begrüßt das Förderprogramm zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum und fordert den Freistaat Sachsen auf, die Förderung über das Jahr 2019 hinaus fortzusetzen und die ihm durch den Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für diesen Zweck zu verwenden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Sächsischen Landtag, der Sächsischen Staatsregierung sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag unverzüglich dafür einzusetzen, dass die Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum über das Jahr 2019 hinaus durch den Freistaat Sachsen fortgesetzt und die ihm durch den Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für diesen Zweck verwendet werden.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat über die Erfüllung des unter Ziffer 2 genannten Auftrags bis zum 30. November 2018 zu berichten.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | 24.09.2018 | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | 02.10.2018 | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | 25.09.2018 | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | 01.11.2018 | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Bei weiter wachsenden Haushaltszahlen und steigenden Mieten wächst in der Landeshauptstadt Dresden der Bedarf für bezahlbaren Wohnraum. Dabei kommt der Versorgung einkommensschwacher Haushalte und besonderer Bedarfsgruppen durch die Errichtung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen eine besondere Bedeutung zu. Aber auch Menschen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen finden immer schwerer bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Damit derartige Vorhaben mit bezahlbaren Mietpreisen gewährleistet werden können, ist die öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus erforderlich.
Die Verantwortung für diese Förderprogramme liegt bei den Bundesländern, wofür der Bund finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. In der Vergangenheit wurden diese für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel durch den Freistaat Sachsen zweckfern oder gar zweckentfremdet eingesetzt.
Derzeit realisiert die städtische Wohnungsbaugesellschaft WiD 800 Sozialwohnungen, die bereits im Bau sind oder deren Bau gegenwärtig vorbereitet wird. Daran anschließend sollen zunächst weitere 1.700 Sozialwohnungen errichtet werden. Dies setzt voraus, dass auch über das Jahr 2019 hinaus Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum als Eigenkapitalfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.
Würde das Förderprogramm des Freistaates Sachsen nicht oder in erheblich geringerem Umfang weitergeführt, käme der dringend erforderliche soziale Wohnungsbau – insbesondere in Dresden und Leipzig – wieder zum Erliegen. Außerdem entgingen dem Freistaat Sachsen die von dem Bund für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
Das aktuelle Förderprogramm muss in diesem Sinne nicht nur über 2019 fortgeschrieben, sondern auch weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, eine Wohnraumförderung auch für Menschen zu gewährleisten, die keine Sozialleistungen beziehen und dennoch durch ihr Einkommen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt haben.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das Interesse der Landeshauptstadt Dresden an der Fortsetzung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus gegenüber dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung zu artikulieren.
André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.
Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion