Porträt Dana Frohwieser

Fall- und Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung seit 2014

Dana Frohwieser erkundigte sich nach der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter den Hilfen zur Erziehung (HzE) wird ein großes Angebot von Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe subsummiert, geregelt im SGB VIII §27-§35, auf die durch die Personensorgeberechtigten ein Rechtsanspruch besteht. Der Bereich der HzE steht politisch und medial immer wieder in der Kritik, da stetig wachsende Fallzahlen und Kosten seitens des Jugendamtes benannt werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Wie viele Fälle/Hilfeplanverfahren haben die Allgemeinen Sozialen Dienste der LH Dresden seit 2014 bearbeitet (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und ASDs)?

2. Welche Kosten für ambulante, stationäre und teilstationäre Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung nach §27-35 SGB VIII fielen in der LH Dresden seit 2014 an (bitte um Auf-schlüsselung nach Jahren und ASDs)?

3. Wie viel Personal ist in den ASDs in der LH Dresden seit 2014 beschäftigt (Angabe in VzÄ) und viele Fälle werden pro Mitarbeiter/in bearbeitet?

4. Wie viele Stellen sind derzeit in den ASDs nicht besetzt (bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen ASDs)?

5. Ist für 2018 ein Nachtragshaushalt für die Hilfen zur Erziehung zu erwarten, wenn ja, in welcher Höhe?

6. Wann erfolgt der Umzug des ASD Gorbitz?

Vielen Dank.

Dana Frohwieser

 

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