Porträt Thomas Blümel

Altlasten auf den Flächen des Trainingszentrum Dynamo im Ostragehege (Bau)

Thomas Blümel erkundigte sich nach Altlastenverdachtsfällen im Ostragehege, die auch das Trainingszentrum betreffen könnten.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Vorlage V1959/17 „Investive Sportförderung für das Fördervorhaben: Neubau Trainingszentrum für die SG Dynamo Dresden e. V. im Ostragehege“ in der Anlage 1, dem Bauerrichtungs-, Miet- und Optionsvertrag im §3 Abs.V ,Pkt.4 führt ,man aus: „ Der Haftungsausschluss nach Absatz (3) gilt auch für verborgene Mängel sowie für die Freiheit von Gebäude- und Bodenverunreinigungen und -belastungen, insbesondere von sog. Altlasten, die die Nutzung und den Wert des Kaufgegenstandes beeinträchtigen. Solche sind dem Veräußerer nach dessen Versicherung zum Zeitpunkt der Beurkundung des Optionsvertrages nicht bekannt.“

Dazu habe ich folgende Fragen:

 

Fragen:

1. Gibt es im Ostragehege sogenannte „Altlastenverdachtsflächen“, die in einem Altlastenregister oder in anderer Form bei der LH Dresden aktenkundig sind?

2. Sind die für die für die Errichtung des Trainingszentrums vorgesehenen Flächen, inklusiv der Ausgleichsfläche, in irgendeiner Form bei der LH Dresden als belastet aktenkundig?

3. Und nahm man im Vorfeld der Entscheidung, welche Grundstücke zum Bau des Trainingszentrums zur Nutzung stehen sollen, eine Prüfung auf Belastungen im Boden vor?

4. Ging es im  Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens um das Thema „Altlasten“ und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Wer hat das Grundstück, das man als Ausgleichsfläche verwenden soll, vorgeschlagen?

6. Zog man alternativ zu den jetzt genutzten Grundstücken andere Grundstücke im Ostragehege für den Bau des Trainingsgeländes in Betracht? Und wenn ja, was war das Ergebnis der Abwägungen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Blümel