Baustelle Wohnkomplex

Wohnungsbau an der Zinnwalder/Kipsdorfer Straße ermöglichen

ANTRAG
SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat begrüßt den Wohnungsbau an der Zinnwalder/Kipsdorfer Straße in der von den Projektentwicklern geplanten Form, der bereits im Jahr 2017 mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt und unterschriftsreif war.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die bei diesem Vorhaben aufgetretenen Rivalitäten zwischen verschiedenen Ämtern zu beenden und die Ämter dazu zu bringen, gemeinsame tragfähige Lösungen zu schaffen, die schnellstens zum Baurecht führen.

Der Stadtrat befürwortet die Schaffung einer öffentlich gewidmeten Straße zwischen Zinnwalder und Kipsdorfer im Verlauf der ehemaligen Schellerhauer Straße zur Erschließung des geplanten kleinen Wohngebietes.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 05.11.2018 nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften 07.11.2018 nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat 22.11.2018 öffentlich beschließend

 

Begründung:

Das Projekt: Neubau von insgesamt ca. 80 Wohnungen durch die Investoren

a) Herr Claus, Dresden (Eigentümer der Flurstücke 644/8, 644/10, 644/11)

b) Treubau AG, Dresden (Eigentümer des Flurstückes 640/2)

c) Familie Scholz, Dresden (Eigentümer des Flst.644/6)

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt sollen 78 Wohnungen (50; 25; 2) und drei Büroeinheiten errichtet werden.

In den Jahren 2015 bis 2017 wurde dieses Vorhaben mit dem Stadtplanungs-und Bauordnungsamt voll umfassend beraten und zur Umsetzung empfohlen. Entsprechend der Vorgaben der Ämter wurde der Bauantrag nachgebessert.

Die Bebauung einschließlich der geplanten Straßenwidmung wurde der Öffentlichkeit am 30.11.2016 anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Blasewitz vorgestellt.

In Vorbereitung der öffentlichen Widmung der Straße wurde ein Erschließungsvertrag zwischen dem Eigentümer zu a) des Flurstückes für die Straße (644/8) und dem Straßen- und Tiefbauamt erarbeitet, der kurzfristig hätte abgeschlossen werden können.

Als Bestandteil des Erschließungsvertrages liegt eine vom Straßen- und Tiefbauamt geprüfte Ausführungsplanung für die Straße vor.

Vom Baubürgermeister wurde in einer Beratung mit den Investoren am 10.07.2017 mit der Begründung – die Fassade ist nicht angemessen – die Unterschrift unter den Bauanträge verweigert.

In einer darauf folgenden Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften wurde Einigung über die Fassadengestaltung erzielt. Die minimalen Änderungen wurden danach unverzüglich in die Baupläne eingearbeitet und eingereicht.

In Abänderung des genannten Konsenses erhielt jedoch nur der Eigentümer zu a) am 4.9.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung der beantragten Bebauung ohne weitere Klärung der Straßensituation, d.h. mit der Genehmigung, eine Privatstraße zu erreichten.

Die Genehmigung für die anderen Vorhaben steht nach wie vor aus.

 

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende

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