Eine Baustelle, auf der ein Wohnkomplex entsteht

Wohnungsbau an der Zinnwalder/Kipsdorfer Straße ermöglichen

ANTRAG

In Sachen Wohnungsbau an der Zinnwalder/Kipsdorfer Straße wünscht sich die SPD-Fraktion eine Vermittlung zwischen den Ämtern.

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat begrüßt den Wohnungsbau an der Zinnwalder/Kipsdorfer Straße in der von den Projektentwicklern geplanten Form, der bereits im Jahr 2017 mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt und unterschriftsreif war.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die bei diesem Vorhaben aufgetretenen Rivalitäten zwischen verschiedenen Ämtern zu beenden und die Ämter dazu zu bringen, gemeinsame tragfähige Lösungen zu schaffen, die schnellstens zum Baurecht führen.

Der Stadtrat befürwortet die Schaffung einer öffentlich gewidmeten Straße zwischen Zinnwalder und Kipsdorfer im Verlauf der ehemaligen Schellerhauer Straße zur Erschließung des geplanten kleinen Wohngebietes.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 05.11.2018 nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften 07.11.2018 nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat 22.11.2018 öffentlich beschließend

 

Begründung:

Das Projekt: Neubau von insgesamt ca. 80 Wohnungen durch die Investoren

a) Herr Claus, Dresden (Eigentümer der Flurstücke 644/8, 644/10, 644/11)

b) Treubau AG, Dresden (Eigentümer des Flurstückes 640/2)

c) Familie Scholz, Dresden (Eigentümer des Flst.644/6)

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt soll man 78 Wohnungen (50; 25; 2) und drei Büroeinheiten errichten.

In den Jahren 2015 bis 2017 beriet man dieses Vorhaben mit dem Stadtplanungs-und Bauordnungsamt voll umfassend und empfahl es zur Umsetzung. Entsprechend der Vorgaben der Ämter besserte man den Bauantrag nach.

Die Bebauung einschließlich der geplanten Straßenwidmung stellte man der Öffentlichkeit am 30.11.2016 anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Blasewitz vor.

In Vorbereitung der öffentlichen Widmung der Straße erarbeitete man ein Erschließungsvertrag zwischen dem Eigentümer zu a) des Flurstückes für die Straße (644/8) und dem Straßen- und Tiefbauamt. Diesen hätte man kurzfristig abschließen können.

Als Bestandteil des Erschließungsvertrages liegt eine vom Straßen- und Tiefbauamt geprüfte Ausführungsplanung für die Straße vor.

Vom Baubürgermeister wurde in einer Beratung mit den Investoren am 10.07.2017 mit der Begründung – die Fassade ist nicht angemessen – die Unterschrift unter den Bauanträge verweigert.

In einer darauf folgenden Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften wurde Einigung über die Fassadengestaltung erzielt. Die minimalen Änderungen wurden danach unverzüglich in die Baupläne eingearbeitet und eingereicht.

In Abänderung des genannten Konsenses erhielt jedoch nur der Eigentümer zu a) am 4.9.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung der beantragten Bebauung ohne weitere Klärung der Straßensituation, d.h. mit der Genehmigung, eine Privatstraße zu erreichten.

Die Genehmigung für die anderen Vorhaben steht nach wie vor aus.

 

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende

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