Balkone, Fassadenwand Wohnhaus

Zweckentfremdung von Wohnraum

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktionen SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
DIE LINKE.

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Dresden zu schaffen, aus der ersichtlich ist, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich in diesem Zusammenhang bei der Sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage unterstützt werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Immobilienwirtschaft darauf hinzuwirken, dass sie sich aktiv gegen eine Zweckentfremdung von Wohnraum einsetzt.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 31.01.2019 im Ausschuss Soziales und Wohnen sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau über die Zahl der in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmeten Wohnungen sowie über die Zahl der Wohnungen, für die eine Umwidmung, vor allem in Ferienwohnungen, beantragt worden ist, zu berichten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 05.11.2018 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Wohnbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats werden auch in Dresden immer häufiger Mietwohnungen als Touristenunterkünfte angeboten. Dabei handelt es sich oft auch um Wohnungen, die eigens dafür angemietet wurden, um sie dann an Touristinnen und Touristen unterzuvermieten. Durch diese Praxis wird dem Mietwohnungsmarkt vor allem in den Ballungsräumen und insbesondere in innerstädtischen Quartieren Wohnraum dauerhaft entzogen.

Auch die im vergangenen Jahr auf Bundesebene vorgenommene Änderung der Baunutzungsverordnung, durch die legale Zweckentfremdungen von Wohnraum vereinfacht worden sind, trägt ihren Teil dazu bei, dass Wohnungen über legale Umwidmungen zu Ferienwohnungen werden können.

Noch im April 2017 sah Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891) wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote keine Veranlassung, tätig zu werden. Er räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen.

Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf dem Dresdner Mietwohnungsmarkt auswirkt. Damit soll die Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Auf zwei entsprechende Anfragen der Fraktion Die Linke im Dresdner Stadtrat war die Verwaltung aufgrund fehlender Datengrundlage nicht im Stande zu antworten (AF2378/18 und AF2379/18).

Da sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, muss schnell gehandelt werden. Die Kosten einer solchen Studie können aus den noch freien Mitteln der Haushaltsposition „Soziale Projekte“ finanziert werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden.

Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, die sich durch drastisch steigende Mieten vor allem bei Neuvermietungen manifestiert, wird durch eine dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft. Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das vom Land erlassen werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen.

Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort noch deutlich problematischer ist als in Dresden. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen, die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Dresden der Wohnungs-markt in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen eine Rolle spielen könnten.

 

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

 

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