ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Aus der Liquiditionsreserve entsprechend Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2018 zur Vorlage V2583/18 werden folgende Vorhaben zusätzlich finanziert:
1. A) Zur Finanzierung der vom Stadtrat zu beschließenden Bürgerbeteiligungssatzung werden zusätzlich 50.000 Euro in 2019 und 100.000 Euro in 2020 im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters bereitgestellt.
B) Bürgerbeteiligungsverfahren der Fachämter, die über dort vorgesehene Budgets hinausgehen, sind in Höhe von zusätzlich je 350.000 Euro in 2019 und 2020 auf Antrag der Fachämter zu finanzieren.
2. Die Kooperationsmittel des Amtes für Wirtschaftsförderung mit dem Kreativwirtschaftsverband „Wir gestalten Dresden“ werden von 40.000 Euro um je 50.000 Euro auf je 90.000 Euro in 2019 und 2020 erhöht. Das Budget wird dem GB 0 Oberbürgermeister/Amt für Wirtschaftsförderung zugeordnet und durch diesen verwaltet.
3. Je 50.000 Euro in 2019 und 2020 werden vorsorglich, in Abhängigkeit eines Förderprogrammes wie im A0464/18 für die Unterstützung zum Erwerb von Transportfahrrädern vorgesehen, eingestellt. Diese entfällt, wenn es eine entsprechende Landesförderrichtlinie geben sollte.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | 28.01.2019 | nicht öffentlich | beratend | ||
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend | |||
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) | nicht öffentlich | beratend | |||
Ausschuss für Finanzen | 04.02.2019 | nicht öffentlich | beratend | ||
Ausschuss für Wirtschaftsförderung | 06.02.2019 | nicht öffentlich | beratend (federführend) | ||
Stadtrat | 14.02.2019 | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Zu Punkt 1. A) In der Bürgerbeteiligungssatzung sind verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung vorgesehen, für deren Durchführung finanzielle Mittel notwendig sind. Mit der Bürgerbeteiligungssatzung sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig selbst entscheiden können, zu welchen Themen und mit welchen Verfahren sie sich an Entscheidungen des Stadtrats beteiligen wollen.
Zu Punkt 1. B) Die Stadtverwaltung ist angehalten nicht erst auf die Einführung der Bürgerbeteiligungssatzung zu warten, sondern bereits jetzt Bürgerbeteiligungs- und Partizipationsprozesse für wichtige städtische Vorhaben auf den Weg zu bringen. Zielgruppengenaue und proaktive Bürgerbeteiligungsformate können sehr aufwändig sein und müssen nicht zwangsläufig allein durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung bestritten werden. Externe Projektbürobeauftragungen für die Steuerung solcher Verfahren benötigen zusätzliche Mittel für die einzelnen Fachämter. In naher Zukunft wären Partizipationsprozesse für verschiedene städtische Vorhaben wie Leipziger Bahnhof, Hufewiesen, Stadtbahn Linie 5, denkbar.
Zu Punkt 2: Mit der erhöhten Förderung werden erarbeitete Maßnahmen aus der aktuell vorliegenden Fortschreibung des Kreativwirtschaftberichts finanziert. Dazu sollen u.a. branchenübergreifende Kooperationen zwischen Kreativwirtschaft und anderen Wirtschaftsbranchen, aber auch zur in Dresden überdurchschnittlich ausgeprägten Wissenschaftslandschaft initiiert und begleitet werden sowie cross-sektorale Innovationen (Produkte und Dienstleistungen, d.h. technische und nicht-technische Innovationen) ermöglicht werden. Kreativwirtschaftliche Methoden sollen außerdem erschlossen werden, um einen Wissens- und Innovationstransfer von der Wissenschaft in die Unternehmen und in den Markt zu fördern.
Zu Punkt 3: Für viele Anwendungsbereiche im Wirtschaftsverkehr bieten Transportfahrräder Verlagerungspotential von bisher mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Fahrzeugen. Der verstärkte Einsatz von Cargobikes durch den Handel, Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen, das Handwerk und Dienstleistungsbetriebe oder auch die Gastronomie kann einen deutlichen Beitrag zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffemissionen, von Verkehrsbeeinträchtigungen wie Staus und Parken in der zweiten Reihe leisten. Transportfahrräder sind abgesehen von der Postzustellung im gewerblichen Bereich bisher sehr selten. Städte mit einem höheren Anteil an Transporträdern im Wirtschaftsverkehr deuten darauf hin, dass in Dresden offenbar die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile solcher Fahrräder bei der Mehrzahl der Unternehmen noch nicht bekannt sind. Hier setzt die kommunale Kaufprämie für die Anschaffung von Transportfahrrädern an. Sie soll dabei helfen, die wegen der relativ hohen Anschaffungskosten bestehen-de Hemmschwelle zu überwinden.
André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.
Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion