Porträt Vincent Drews

Geplante Radstreifen auf der Albertstraße

Vincent Drews erkundigte sich in der Stadtratssitzung am 24. Januar 2019 nach möglichen Schadenersatzansprüchen für den Fall der Aufhebung des Beschlusses für den Ausbau von Radwegen.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die geplanten Radstreifen auf der Albertstraße sind gerade in aller Munde und sollen heute verhindert werden. Das Projekt hat ja inzwischen einen Planungsvorlauf seit 2011 und wurde damals einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Diesem Beschluss folgend wurden die Bauleistungen ausgeschrieben. Soweit bekannt ist, ist die Ausschreibung bereits weit fortgeschritten und die Angebotseröffnung liegt bereits hinter uns. Daraus ergibt sich meine folgende Frage:

1. Wird die Landeshauptstadt Dresden schadensersatzpflichtig gegenüber einem oder mehreren Bietern, wenn die Planung heute gestoppt und damit die Vergabe aufgehoben wird?

2. Wenn ja, in welcher Höhe muss mit Schadensersatzansprüchen gerechnet werden?

 

Skip to content