Der Achensee mit Holzsteg

Kiessee Leuben als sichere Badestelle entwickeln

ANTRAG
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch für Badestellen an der Kiesgrube Leuben Süd, Bezug nehmend auf die Bewerbung am Zukunftsprogramm Stadtgrün (siehe V2137/17), zugänglich gemacht werden kann.

2. dem Stadtrat ein Gesamtkonzept bis zum 01.12.2019 vorzulegen, das insbesondere die Nutzung für Freizeit, Sportaktivitäten und eine touristische Nutzung mit einbezieht.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) nicht öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Leuben öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Derzeit ist das Baden im Kiessee Leuben gefährlich und verboten. Aufgrund mangelnder Bademöglichkeiten im Dresdner Osten halten sich jedoch nur die Wenigsten an das Verbot. In den vergangenen Jahren sind bereits mehrere Menschen in dem Gewässer ertrunken.

Die Begründungen der Landeshauptstadt Dresden, weshalb im Moment offiziell nicht gebadet werden darf, beziehen sich auf folgende Argumente (siehe Antwortschreiben der Verwaltung vom 22. Mai 2018 auf die Anfrage der SPD-Fraktion „Kiessee Leuben“ (AF2332/18)):

  •  Nicht alle Grundstücke vor Ort befinden sich im Eigentum der Stadt.
  •  Es ist ein künstliches Gewässer, weshalb kein Anspruch auf Gemeingebrauch besteht.
  •  Die nicht durchgängige standsichere Böschung sowie die Wasserskianlage stellen eine atypische Gefahrenlage dar.
  •  Belange des Hochwasser- und Landschaftsschutzes müssen Berücksichtigung finden.
  •      Zudem müssen Rechts- und Haftungsfragen geklärt werden.

All diese aufgeführten Argumente können eindeutig durch aktives Handeln der Stadt geklärt werden. Der Eigentümer der anderen Grundstücke sucht seit Langem das Gespräch mit der Stadt, um sein umfangreiches Konzept zu diskutieren; das Konzept beinhaltet die Übernahme der Haftungsrisiken durch die Bereitstellung einer Rettungswache; die Hochwasser- und Landschaftsschutzfragen können mittels innovativer Baumöglichkeiten sowie der aktiven Unterstützung der Umwelt ausgeräumt werden; Wasserskianlagen existieren auf vielen Gewässern in denen gebadet wird.

Die Begründung, dass kein Anspruch auf Gemeingebrauch besteht, stellt insbesondere für unmittelbare Anwohner/innen eine Einschränkung in ihrer Lebensqualität dar. Täglich fahren sie an dem See vorbei und können nicht verstehen, warum die Landeshauptstadt Dresden die Verantwortung nicht für dieses Kleinod übernimmt. Stattdessen verwildert die Fläche immer mehr.

Dana Frohwieser

SPD-Fraktion

 

 

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