Eine Ansammlung kleiner Spielfiguren

Jugendbeteiligung jetzt wirklich ernst nehmen!

ANTRAG
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. gemäß der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Neufassung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) den neu geschaffenen § 47a umzusetzen. Dafür sind dem Stadtrat bis zum 31. Dezember 2019 verschiedene Möglichkeiten in einem Variantenvergleich vorzulegen, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Dresden, institutionalisiert und organisatorisch an den Stadtrat angebunden, umgesetzt werden kann.

2. zur Erarbeitung dieses Variantenvergleichs eine Planungsgruppe unter Leitung der Kinder- und Jugendbeauftragten zu gründen, bestehend aus:

• der Kinder- und Jugendbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden,

• einer/ein Vertreter/-in des Kinder- und Jugendbüros Dresden,

• drei Vertreter/innen der Stadtverwaltung,

• drei Vertreter/innen der Stadtratsfraktionen,

• sowie acht interessierten Kindern und Jugendlichen auf Vorschlag der Kinder- und Jugendbeauftragten.

Die Planungsgruppe soll dem Stadtrat bis zum 31. Dezember 2019 eine Übersicht über bereits bestehende Beteiligungsmodelle in Dresden vorstellen sowie eine Ideensammlung, wie das Beteiligungsspektrum von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Dresden künftig ausgebaut und erweitert werden kann, erarbeiten. Dabei sind bestehende Beteiligungsformen in der Landeshauptstadt Dresden aufzulisten und insbesondere in Hinblick auf die Zugangsmöglichkeiten und Teilnahmebereitschaft sowie auf die Interessen und Anforderungen der Kinder und Jugendlichen zu prüfen und zu bewerten.

3. Im Rahmen dieses Variantenvergleichs in jedem Falle folgende Varianten vorzustellen:

a. Jugendbeirat (analog zu strukturell ähnlichen Beiräten des Dresdner Stadtrates, z.B. Seniorenbeirat)

b. Jugendparlament (analog zum Modell der Stadt Leipzig)

c. digitale und dezentrale Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung (JugendApp, interaktiver Beteiligungsstadtplan)

d. Verstetigung der Jugendbefragung und Modifizierung durch eine Verschränkung mit der Dresdner Kinderstudie

e. institutionalisierte Kinder- und Jugendsprechstunden

f. Jugendliche als sachkundige Bürger in Ausschüssen und Beiräten der Landeshauptstadt Dresden

g. stadtraumbezogene Kinder- und Jugendkonferenzen

h. Schülerräte

i. Beteiligungsprojekte für die verschiedenen relevanten Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen (u.a. Umsetzung des Handlungskonzepts zur Stärkung der demokratischen Schulentwicklung und politischen Bildung an sächsischen Schulen)

j. weitere Vorschläge, die von Mitgliedern der Planungsgruppe eingebracht werden.

Nach Möglichkeit sind hierfür entsprechende Personal- und Sachkosten darzustellen. Des Weiteren soll aufbauend auf den Rechercheergebnissen von Kulturbüro Dresden und Stadtjugendring zur Erstellung der „Rahmenkonzeption zur Beteiligung an kommunalen Prozessen und Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen in Dresden“ dargestellt werden, welche Beteiligungsformen es in anderen Städten gibt und welche Erfahrungen die Kommunen damit gemacht haben.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 13.05.2019 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.05.2019 nicht öffentlich zur Information
Unterausschuss Planung 16.05.2019 nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss 16.05.2019 öffentlich beratend
Stadtrat 22.05.2019 öffentlich beschließend

Begründung:

Im November/Dezember 2016 führte die Landeshauptstadt Dresden eine umfangreiche Jugendbefragung durch. Von den ungefähr 12.000 zufällig ausgewählten bzw. angeschriebenen jungen Menschen zwischen 10 und 17 Jahren erreichte die Befragung eine Rücklaufquote von 20,6 Prozent – kein im besonderen Maße hohes und erfreuliches, aber immerhin repräsentatives Ergebnis. Auch unter Betrachtung dieser ausbaufähigen Beteiligungsquote ist gerade folgender Sachverhalt zu den Wünschen der Jugendlichen bemerkenswert:

Bei den Wünschen der jungen Menschen (Seite 50) stehen mehr „Angebote für Jugendliche allgemein, aber auch mit Beteiligungscharakter in politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kreativen Kontexten“ immerhin an zweiter Stelle“.

Aber auch die wöchentlichen fridays for future-Demonstrationen zeigen deutlich: junge Menschen wollen sich einmischen, haben Ideen und fordern gehört zu werden.

Der auf Initiative der SPD in der Staatsregierung neu gefasste § 47a SächsGemO zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Fassung vom 01.01.2018 stellt es den Gemeinden frei, in welcher Form und mit welchen Verfahren sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. In sächsischen Städten und Gemeinden ist dabei vom Schülerrat bis hin zum Jugendparlament ein breites Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten zu beobachten. Die Landeshauptstadt Dresden wird mit diesem Antrag beauftragt, dem Stadtrat verschiedene Varianten einer institutionellen, an den Stadtrat gebundenen Jugendbeteiligung vorzulegen, über die der Stadtrat später entscheiden kann.

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende

Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

 

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