PRESSEMITTEILUNG
26. August 2019
SPD-Fraktion Dresden appelliert an alle Parteien in Bundestag und Bundesrat, das Grundsteueraufkommen der Kommunen zu sichern!
Es geht um viel Geld für die Landeshauptstadt Dresden: Bis zum Ende des Jahres hat der Bund noch Zeit, den Gesetzesentwurf für die Grundsteuerreform zu verabschieden. Scheitert dieses Vorhaben, stände den deutschen Kommunen und Gemeinden eine unverzichtbare Einnahmequelle nicht länger zur Verfügung. Gelder in Milliardenhöhe, die in großem Umfang fortan für Infrastrukturmaßnahmen, Schulen, Kitas und die übrige Daseinsvorsorge fehlen würden.
In Hinblick auf den heute vorgestellten Finanzzwischenbericht der Stadt Dresden für das laufende Haushaltsjahr 2019 appelliert die SPD-Fraktion Dresden an alle Verantwortungsträger/innen in Bundestag und Bundesrat, den ausgehandelten Kompromiss zur Neuregelung der Grundsteuer in den kommenden Wochen zu verabschieden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung auch weiterhin funktioniert.
Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dresden, Dr. Viola Vogel, äußert sich wie folgt:
Mit Blick auf den Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltjahr 2019 besteht bisher keine Notwendigkeit, von der Haltung der SPD-Fraktion zum Thema Grundsteuer abzuweichen. Die SPD wird sich unabhängig vom konkreten Grundsteuermodell dafür stark machen, dass die Stadt Dresden den Grundsteuer-Hebesatz so festsetzt, dass die kommunalen Steuereinnahmen auf dem Niveau der bisherigen Entwicklung verbleiben. Es gibt trotz der dargestellten Konjunktureintrübung derzeit keinen Grund, die Bürgerinnen und Bürger stärker zu belasten, in dem man auf höhere Grundsteuereinnahmen schielt.
Neben der Sicherung der finanziellen Grundlagen für die Städten und Gemeinden muss in Hinblick auf die Neuregelung dieser kommunalen Steuer gleichzeitig ein gerechtes und zukunftsfähiges Modell auf den Weg gebracht werden.
Dana Frohwieser, Fraktionsvorsitzende der SPD, ergänzt:
Der heutige Finanzzwischenbericht bestätigt uns in unserer vorsichtigen Haltung der letzten Monate: Die sogenannte Liquiditätsreserve ist keine Gelddruckmaschine. Dresden geht es finanziell sehr gut, wir haben Reserven, um auch bei angespannter Konjunkturlage in die Zukunft unserer Stadt investieren zu können. Dazu tragen auch stabile und gerechte Grundsteuereinnahmen bei. Dabei muss sich die Grundsteuer nach dem realen Wert einer Immobilie richten. Denn breite Schultern tragen mehr. Eine Immobilie in begehrter Lage trägt mehr zum Grundsteueraufkommen bei als Immobilien des sozialen Wohnungsbaus oder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften – damit Wohnen für alle bezahlbar bleibt.
Hintergrund:
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist. In seinem Urteil hatte das BVerfG festgestellt, dass die bisherige Regelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sei: Während ein Eigentümer zu viel zahlt, zahlt ein anderer zu wenig. Denn die bisherige Berechnung basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten – in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Diese Werte entsprechen nicht mehr im Geringsten den heutigen Werten der Grundstücke, so dass für vergleichbare Immobilien oft sehr unterschiedliche Steuern fällig werden.
Bis zum Ende des Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine Einigung zur zukünftigen Bemessung der Grundsteuer zu erzielen. Seither hatten Bund und Länder an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der eine verfassungskonforme, sozial ausgewogene und fristgerechte Neuregelung gewährleisten soll und im Juni in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.
Kontakt:
Dr. Viola Vogel
Sprecherin für Finanzen
viola.vogel@spd-striesen.de
Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
dana.frohwieser@spd-fraktion-dresden.de